Einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei ist die Verteidigung in Bußgeldsachen. Meist sind es in diesem Zusammenhang Verkehrsordnungswidrigkeiten, die unseren Mandanten vorgeworfen werden.
Die Verteidigung gegen diese Vorwürfe setzt nicht nur juristische Kenntnisse voraus – der Strafverteidiger muß sich selbstverständlich mit Verfahrensvorschriften, Straßenverkehrs- und Fahrerlaubnisrecht auskennen. Das reicht aber nicht. Denn eine Verkehrs-OWi wird in der Regel durch den Einsatz von Technik festgestellt. Ohne Kompetenz in Technikfragen kommt ein Verteidiger in diesen Sachen nicht sehr weit. Ein ganz spezielles Problem auf diesem Gebiet stellt sich dabei auch auf der anderen Seite: Müssen die Überwacher stets aus dem öffentlichen Dienst stammen oder können die Behörde auch private Dienstleister engagieren, die dann Jagd auf „Raser“ und „Rotlichtfahrer“ machen?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht muß sich also nicht nur strafrechtlich, sondern auch technisch und verwaltungsrechtlich fortbilden, wenn er seine Mandanten solide beraten und verteidigen möchte. Ein umfassendes Fortbildungsangebot dazu findet der Interessierte am 5. Juni 2015 in Saarbrücken; dort tagt zum zweiten Mal der
Das Programm kann sich sehen lassen und verspricht eine spannende Veranstaltung. Außerdem kann der gestresste Berliner das Wochenende danach für eine Stippvisite im verträumten Saarland nutzen. ;-)
Guten Tag,
Dann haben wir endlich die Möglichkeit, uns einmal persönlich kennenzulernen? Ein Grund mehr, nach Saarbrücken zu kommen… :-)
Komm Du nur ins Saarland. Nimm Dir am Abend nix vor. Dann gehen wir Saarblogger mit Dir Berlin – Blogger los und zeigen Dir das wahre Grenzgebiet. Essen in Frankreich mit Blick über Saarbrücken ? Erster Vorschlag des Abends…..