Was lange währt …

Ich hatte es nicht eilig mit der Verteidigung. War auch ziemlich viel, was ich da hätte bearbeiten müssen. Richtig dicke Akten. Deswegen habe ich auch nicht an die bereits beantragte Akteneinsicht erinnert. Verteidigung durch aktives Nichtstun.

Der Mandant hat auch die Nerven behalten und dann habe ich nach ein paar Jahren mal eine Sachstandsanfrage gestartet. Darauf hat die Staatsanwaltschaft dann auch, genau wie ich fröhlich erwartet hatte, reagiert:

Verjährt

Und alle freuen sich. Der Mandant hat eine Sorge und die Staatsanwaltschaft eine Akte weniger auf dem Tisch. Und ich muß mich nicht durch Umzugskartons wühlen. Alles wird gut.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft, Strafverteidiger veröffentlicht.

10 Antworten auf Was lange währt …

  1. 1
    sIGI says:

    Hallo,

    darf man sich als Laie auch mal kräftig wundern?

    Wenn für den Fall so viele Akten vorhanden sind muß doch einiges an Ermittlungsarbeit drin stecken, da läßt die Staatsanwaltschaft das dann einfach so im Sande verlaufen?

    Sachen gibts.

    MFG

  2. 2
    Bulli says:

    @sIGI
    Die sehen auch die Umzugskartons, dazu der Vorwurf ‚Computerbetrug‘ und verlieren im gleichen Atemzug die Lust. Hat ja alles so wenig mit Terrorismus zu tun.

  3. 3
    Klaus says:

    Alle freuen sich? Und was ist mit denjenigen die vermutlich betrogen wurden?

    • Die haben hoffentlich schon vor Eintritt der zivil(!)rechtlichen Verjährung ihre Ansprüche geltend gemacht. Im übrigen hat ein Strafverfahren nicht die Aufgabe, für die Geschädigten zum Ersatz des ihnen entstandenen Schadens zu verhelfen. crh
  4. 4
    Kollege says:

    Wäre es zu einer Anklage im Strafverfahren gekommen, wäre aber wohl auch an die Geltendmachung der zivilrechtlichen Ansprüche als Adhäsionsantrag in Betracht gekommen. Insoweit hat das Strafverfahren inzwischen m.E. teilweise schon „die Aufgabe“.

    • Das Adhäsionsverfahren heißt Adhäsionsverfahren, weil es als Zivilverfahren am Strafverfahren dranklebt (aber aus puristischer Sicht eines Strafrechtlers dort nix zu suchen hat).

      Und: Wenn die zivilrechtlichen Ansprüche verjährt sind (was wegen der deutlich kürzeren Verjährungsfristen im Zivilrecht mehr als wahrscheinlich ist), hilft grundsätzlich auch die Adhäsion nicht weiter. crh

  5. 5
    RA Anders says:

    Ich habe hier gerade ein ähnliche Akte. Leider kommt man nicht immer drum rum, die Akte zumindest oberflächlich zu bearbeiten. Die Mandantin ist nur ein kleines Licht in dem drei Umzugskartons umfassenden Verfahren. Es geht um fingierte Unfälle und der Mandantin wird Betrug zumindest versuchter vorgeworfen. Tattag ist der 6.6.2008. Jetzt liegt der schwarze Peter aber wieder bei mir, denn ich muß die Akte (ca. 7.000 Seiten) nach möglichen verjährungsunterbrechenden Maßnahmen durchsuchen.
    Oder ich lehne mich noch ein paar Jährchen zurück.

  6. 6
    ui-ui-ui says:

    Die armen unschuldigen Betrogenen kommen nicht zu ihrer sauer verdienten Vergeltung. :-(

  7. 7
    matthiasausk says:

    @ui-ui-ui: Wieso sollte es „Betrogene“ geben? Nur weil es ein Verfahren gibt? Das offenbar nicht sehr forciert betrieben wurde?
    Tz, tz, tz, was haben Sie für eine Rechtsauffassung … und außerdem sind Herrn Hoenigs Mandanten doch sowieso alle unschuldig. ;)

  8. 8
    oy-oy-oy says:

    Ist doch mal ein prima Mandat. Zurücklehnen und Geld verdienen. Das Beste daran: am Ende ist der Mandant auch noch zufrieden.

  9. 9
    JJ Preston says:

    „Im übrigen hat ein Strafverfahren nicht die Aufgabe, für die Geschädigten zum Ersatz des ihnen entstandenen Schadens zu verhelfen. crh“

    Nein, im Idealfall hat es die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass es – wenn die Vorwürfe berechtigt sind – nicht noch mehr Geschädigte werden.

  10. 10
    -thh says:

    Eine Anonymisierung, die das EDV-Benutzerkürzel (das bei web.sta nach dem Datum abgedruckt wird) nicht anonymisiert und damit Dezernentin oder Geschäftsstellenmitarbeiter(in) identifiziert, ist nicht wirklich geeignet …