Moppedfahrer – Kaum Verstöße gegen Verkehrsrecht

Die Polizei Berlin hat am 15.04.2013 das Ergebnis ihrer Schwerpunktaktion „Überwachung motorisierter Zweiräder“ vom 8. April bis 14. April 2013 bekannt gegeben.

Bei der Schwerpunktaktion wurde besonderes Augenmerk auf die Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und Abstände sowie das Verhalten bei Fahrstreifenwechseln und Überholmanövern gerichtet. Zivile Streifen- und Videofahrzeuge überwachten dazu vorrangig Autobahnen sowie beliebte Ausflugsstrecken und ergänzten dadurch die zahlreichen stationären Kontrollen im übrigen Stadtgebiet.

Ich habe die Zahlen aus der Pressemeldung mal analysiert und in eine andere Form gebracht.

Regelkonform

Daraus ergibt sich: Nur 2,45 Prozent der kontrollierten Moppedfahrer haben sich daneben benommen. 97,55 Prozent hingegen brauchen keinen Strafverteidiger, um sich gegen die möglicherweise zu Unrecht erhobenen Vorwürfe zu verteidigen.

Wenn die Polizei einmal die Interessen der Verkehrsrechtler an ihrem jeweiligen Broterwerb außer Acht ließen, könnte man sich bei diesem durchschnittlich regelkonformen Verhalten der Motorradfahrer die Kontrolle eigentlich auch sparen.

Oder? 8-)

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Motorradrecht) veröffentlicht.

8 Antworten auf Moppedfahrer – Kaum Verstöße gegen Verkehrsrecht

  1. 1
    Joshua Jung says:

    Ist noch früh. Kann passieren.

  2. 2
    HD says:

    Ja, Nee, is klar…
    3.600 kontrolliert und 870 erwischt: Reiche Beute gemach, würde ich sagen. Im Motorradrecht liegt Zukunft!
    8-)

  3. 3
    roflcopter says:

    Das ist aber wirklich eine Milchmädchenrechnung :D

    Ich dachte man dürfe Trolle hier nicht füttern? ;)

  4. 4
    Fleno says:

    Übertreibung machts vielleicht deutlich, auch wenn Vergleiche hinken:
    Wenn 2,45% der Bevölkerung beschließt Ihrem Nachbarn 50 € wegzunehmen, dann wurden insgesamt (bei 80 Mio. Bevölkerung) 1,96 Mio Personen zu Verbrechern und haben 98 Mio € Beute gemacht…

    Ich finde die Quote so allein dagestellt noch zu hoch… (wie siehts denn eigentlich bei den PKW- und LKW-Fahrern aus?)

  5. 5
    Pascal Rosenberg says:

    Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen Herr Anwalt, aber ihre Statistik setzt die jeweiligen Taten immer mit der Grundmenge in Bezug. Sie gehen hier also immer wieder davon aus, dass die Taten von verschiedenen Fahrern begangen wurden und nicht Tateinheit bei einigen Fahrern vorliegt. Das ist auch in Ordnung aber wenn Sie das tun, dann ist es mathematisch nicht korrekt, diese Menge einzeln aufzuaddieren und dann in Verhältnisse zu setzen, sondern Sie müssten die Gesamtmenge der Taten nehmen.

    Das sind dann 887 Tatbestände zu 3617 Bikern. Und das sind fast 25 Prozent. ;) Also doch nicht ganz so wenig.

    Selbst wenn wir jetzt mal die höchste Zahl in dieser Rechnung nehmen (443) und dann ins Verhältnis setzen und sagen, dass die restlichen Taten alle in Tateinheit von diesen 443 Bikern begangen wurden, dann sind das immer noch über 12% aller Biker und nicht 2%.

    Nur weil die Polizei und der Staat Statistiken fälschen, dürfen Sie das doch auch nicht tun, Sie böser Schlingel Sie. :)

    • Na, schauen Sie. Hätte ich diesen Beitrag nicht (so) geschrieben, wäre Ihnen (und den anderen Lesern?) gar nicht aufgefallen, was die Polizei hier macht. Oder?

      [X] Sie haben den Hintergrund des Beitrages ermittelt

      Herzlichen Glückswunsch! crh

  6. 6
    Trino says:

    Also mir hat´s auch die Zehennägel aufgedreht bei dieser Rechnung. Da gibt´s doch einen lateinischen Spruch, dass Juristen nicht rechnen können …

    Und jetzt im Nachhinein diesen Unsinn als Absicht – um auf die gefälschten Statistiken der Polizei hinzuweisen – hinzustellen … schwache Ausrede. Soetwas kann sich jemand, der Prozentrechnen in der Schule hatte, nicht mal ausdenken …

  7. 7
    Willi says:

    Also im gegensatz zu der hiesigen Rechnerei kann ich an dieser Pressemitteilung der Polizei nichts vorsätzlich falsch gerechnetes erkennen.
    Aus der Pressemiteilung geht klar hervor, dass INSGESAMT 443 OWi und 34 SV „angefallen“ sind, d.h. rund 13,2 % der konntrollierten Organspender.
    Das sind zwar immerhin noch 86,8 % korrekte Fahrer bei der Kontrolle, aber lange nicht so blendend gut wie man es uns hier weissmachen will.
    Und hinzu kommt, dass erstens die Kontrollen immer nur eine Momentaufnahme darstellen, also die verbleibenden 86,8 % mitnichten immer und überall korrekt unterwegs sind und dass zweitens viele Kontrollen „rechtzeitig“ gesehen werden, und deshalb die Quote der korrekten Fahrer in der Kontrolle regelmäßig weitaus besser ist als in freier Wildbahn.
    Gilt natürlich alles auch für Autofahrer, aber wenn ich hiesige Statistiken von Kontrollen hernehme bei denen alle Verkehrsteilnehmer kontrolliert werden, dann liegt die Quote der erwischten Sünder in aller Regel unter 5 %. Also scheint es auf den ersten Blick bei den Organspendern ja schon deutlich mehr schwarze Schafe zu geben…

  8. 8
    Sebastian says:

    Ich würde mir diese Rechnung ja gerne einmal für alle Straftaten und Owis wünschen, die man in Deutschland so begehen kann. Mal angenommen es sind vlt. 1000 Varianten. Es werden pro Minute vielleicht (schätzen wir mal hoch) 80000 Straftaten und Owi bekannt. Dann sind das etwa 80 Verstöße pro Regel im Schnitt. Das heißt dann bei 80 Mio. Einwohner. Nur jeder eine millionste. 0.0001% der Bevölkerung begehen Straftaten.
    Das gilt selbstverständlich jede Minute.

    Unter den Umständen sollte man insbesondere bei Straftaten, die ohnehin selten vorkommen, wie Mord, oder Körperverletzung mit Todesfolge von Ermittlungen absehen denke ich. Noch dazu weil diese Straftaten ohnehin schon eine geringe Dunkelziffer haben.