- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Jahresarchive: 2012
„In Bayern hätte das so nicht stattgefunden.“
Der Zwischendurch-Mal-Eben-Präsident und bayerisch-stämmige Seehofer Horst, selbstredend Mitglied der dortigen Schon-Immer-Regierungs-Partei, beschwert sich bei unserem Regierenden Partymeister Klaus Wowereit, Member eines linken Clubs, der sich von der Schwesterpartei der Bayern supporten läßt.
Über den Zapfenstreich hat er sich bei Wowie mokiert, den das Berliner Volk dem ehemaligen Bundespräsidenten und jetzigen Ehrensöldner geliefert hatte. Mit den ganzen Vuvuzelas und Trillerpfeifen. Eine unwürdige Störung des würdigen Abschied des Schnäppchenjägers sei das gewesen.
Naja, Schnäppchenjäger hat Herr Seehofer natürlich nicht gesagt. Seine Rede gegenüber der „Welt am Sonntag“ – einem Produkt aus dem Hause Springer, das auch den Mobilfunkanschluß des Bildzeitgungs-Dieckmann finanziert – war von einem „beschämenden“ Auftritt und weiter:
„In Bayern hätte das so nicht stattgefunden.“
Ja-Ne, is klar. Unwürdig, beschämend. Finde ich auch. Und unverschämt.
Living In The USA
Steve Miller besingt das Leben in den Staaten.
We’re living in a plastic land …
Jeff Smith, früher Senator im Bundesstaat Missouri, beschreibt das Leben in einem amerikanischen Knast.
As your grandma probably taught you, God gave you two ears, two eyes and one mouth — use them in proportion.
Kai Blum faßt die Ratschläge des Amerikaners zusammen.
An die Gefängnisregeln halten, aber unter keinen Umständen Mitgefangene verpfeifen. Auch nicht den Eindruck erwecken. (Keine langen Gespräche mit den Wärtern. Wegsehen, wenn man etwas Verbotenes sieht.)
Ich denke, daß diese Tips – in deutscher oder in amerikanischer Sprache – durchaus auch ihre Berechtigung für den deutschen Justizvollzug haben.
Markenzeichen
Die Beschriftung dieses Titels könnte zu ungewollten Konsequenzen führen. Deswegen lasse ich das jetzt einfach mal ohne Worte wirken.
Fangfrage
Aus dem Vernehmungsprotokoll in einer Ermittlungsakte:

Eben ein vom Verteidiger gut geschulter Mandant.
Telefonidentifizierung
Viel- und Ferntelefonierern ist es bekannt. Das Grundrauschen eines Telefonats zwischen Kreuzberg und der Hasenheide in Neukölln hört sich anders an als ein Gespräch mit dem Drogenhändler in Columbien. Und Festnetze klingen anders als Funkverbindungen.
Telefonverbindungen können also identifiziert werden: Jede hat ein eigenes, fast unverwechselbares Audiomuster. Und das könnte helfen, Betrüger zu überführen, die etwa mit gestohlenen Kreditkarten per Telefon shoppen wollen, berichtet Technology Review in seiner Online-Ausgabe.
Ich denke, das dürfte dann auch mit Anrufern möglich sein, die Lösegeld oder das Räumen eines Flughafen fordern bzw. Nachschub für den heimischen Drogenmarkt bestellen.
Einem Bericht von heise online zufolge soll es möglich sein (zumindest aber möglich werden), nicht nur festzustellen, ob jemand aus dem Festnetz oder per Handy anruft, sondern auch, ob ein mobiler Anruf aus Atlanta in Wirklichkeit von einem Telefon in Nigeria gemacht wird.
Es ist mein Reden seit dreiunddreißig: Straftaten und Telefonieren sind nicht kompatibel. Zumindest erleichtern Telefonate die Arbeit der Ermittlungsbehörden ungemein.
Was es so alles gibt …
Unser Neben-Spezialgebiet, das Motorradrecht, fällt ja schon ein wenig aus der Rolle. So ein Schwerpunkt oder vergleichbare entwickeln sich meist aus dem Hobby des jeweiligen Rechtsanwalts. Pferderecht ist auch noch so eine Spezialität, hinter der man sicherlich einen Reitersmann oder – häufiger – Reitersfrau vermuten darf. Das Jagdrecht fällt mir da auch noch ein. Das macht z.B. der mit uns befreundete Kollege und Jägersmann Andreas Jede.
Ganz neu in der Blogger-Szene ist Lars Ritterhoff, Rechtsanwalt in Freiburg, der wohl sonnigsten Stadt in unserer Republik. Er hat seine reichlichen – technischen – Erfahrungen mit den erneuerbaren Energien zu seinem Schwerpunkt gemacht. Gemeinsam mit seinem Partner Stefan Flaig begleitet er solche Projekte, für die die Juristerei allein nicht ausreicht: Kraft-Wärmekopplung (KWK), BHKW-, Photovoltaik- und Windprojekte, Biogas- und Masse sowie Nahwärmeprojekte. Alles Begriffe, von denen man in einer Juristischen Falkultät nichts hört und nichts liest.
So ist das eben, wenn ein Anwalt seine Freizeit-Spielerei mit in die Kanzlei nimmt. Der Job soll ja auch Spaß machen.
… gut, daß ich jetzt nicht mehr darüber nachdenken muß, warum ich Strafverteidiger geworden bin. ;-)
Kommentare deaktiviert für Was es so alles gibt …
Falsche Angaben in der Knolle
Mal eben dem Anwalt eine eMail geschickt und mal eben schnell gefragt. Wieder einmal eine der Fragen, die wir doch gewiß mal eben zwischendurch beantworten könnten.
Wir könnten solche „Mal-Eben-Fragen“ schlicht löschen. Sie nerven schon ein bisschen. Oder mitteilen, daß wir mit dem Beantworten von Fragen unseren Lebensunterhalt und den unserer Mitarbeiterinnen verdienen und eine Kostennote vor der Beantwortung schreiben.
Wir haben uns für die dritte Variante entschieden: Wenn wir schon kostenlos arbeiten, dann sollen alle etwas davon haben – deswegen mal eben diesen Blogbeitrag.
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23.12.2011 habe ich einen Zettel des Ordnungsamtes an meiner Scheibe gefunden. „Parken im Halteverbot (Zeichen 283)“. Auf dem Zettel steht mein Kennzeichen, aber ein anderer Fahrzeugtyp als der Meinige. Am 17.02.2012 bekam ich nun die schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung.
Meine Frage nun:
Habe ich hier eine Chance gegen anzugehen? Ist das Kennzeichen oder der Fahrzeugtyp oder gar beides ein Beweis, dass es sich um mein Fahrzeug handelt?
Da muß dann mal eben der Fachanwalt für Verkehrsrecht dran:
Nur mit viel Glück kommt man aus dieser Geschichte schadlos heraus. Grundsätzlich muss der Bußgeldbescheid bzw. das Verwarnungsgeld alle Daten enthalten, die eine eindeutige Identifizierung ermöglichen. Da liegt es nahe, dass das Kennzeichen als ausreichend angesehen werden wird.
Die freundliche Mitarbeiterin des Ordnungsamtes wird dieses wohl sorgfältig abgeschrieben und eher später am Schreibtisch den Fahrzeugtyp verwechselt haben. Vielleicht kennt sie sich mit Autos nicht so gut aus und hält einen Skoda für eine S-Klasse. Oder den Polo für einen Golf?
Eine reelle Chance auf die Einstellung des Verfahrens hätte man, wenn es ein Fahrzeug wie beschrieben mit einem sehr ähnlichen Kennzeichen geben sollte. Dann könnte man einen einen Schreibfehler beim Kennzeichen nicht mehr ausschließen.
Im Zweifel flüchtet sich die Bußgeldstelle aber in den Kostenbescheid nach § 25 a StVG. Dann bezahlt der Halter nicht das Verwarnungsgeld, sondern eine Gebühr in annähernd gleicher Höhe.
In der Regel kann der Rat daher nur lauten: Mal eben zahlen und schnell wieder vergessen.
… meint Rechtsanwalt Tobias Glienke.
Nachtrag:
Mit „Im Voraus möchte ich mich für Ihre Mühen bedanken!!“ schließt die oben zitierte Anfrage. Das geht in Ordnung.
Denkpause in einer perfekten Welt
O que conta é a capacidade de poder improvisat com os meios ao alcance (*).
Danke an Ralfinho, Romeiras, für Bild und Text.
—
(*)= Was zählt, ist die Fähigkeit, mit verfügbaren Mitteln zu improvisieren.
Kommentare deaktiviert für Denkpause in einer perfekten Welt
Ich habe eine Mandatsanfrage erhalten
Ein Angebot zum Einführungspreis: eMail-Werbung für ein „neues Anfragensystem zur Mandantengewinnung“. Man verspricht mir, ich gewinne spürbar neue Mandate und mache somit meinen Werbeerfolg transparent und messbar.
Und dann bekomme ich auch gleich zwei Lockangebote, damit ich mich einlogge.
Aus dem Bereich Kapitalstrafsachen:
Versuch von Tötung gegen mein Leben, am 18.01.2012 und am 3.2.2012; durch Stalker (Erbschleicher) und Personen, die aktiv Sachschäden durchführen an meinem Haus und Grundstück. Ich war bewusstlos, bin zum Glück so gefallen, dass ich nicht gestorben bin, jedoch noch Beschwerden vorhanden.
Und hier dann noch eine Anfrage zum Thema Vermögensdelikte:
mein partner hat mit absprache sein teures bett, wäscheständer,arbeitsklamotten, musikboxen und anziehsachen bei ein bekannten im keller untergebracht. Der bekannte möchte ihm die sachen nicht wieder geben und behauptet er habe sie nicht mehr. Wegen persönliche diferenzen weigert er sich. Meine frage was kann ich tun um meine sachen zu bekommen??
Mitmachen lohnt!
Zudem verlosen wir unter den ersten 100 Anmeldungen 10 nagelneue iPad 2.
Was fehlt noch? Klar, der Disclaimer:
Sie erhalten diese E-Mail weil sie als Rechtsanwalt angemeldet sind. Falls Sie in Zukunft keine Mandatsanfragen mehr per E-Mail erhalten möchten, können Sie hier klicken um sich abzumelden.
Yep!


