Optimistische Umsatzerwartungen

Ein kleiner Betrag für den einzelnen Verkehrsteilnehmer, Millionen für das Land Berlin.

Für das Jahr 2012 erwartet unser Finanzsenator den Betrag von 40.820.000 Euro, den insbesondere Verkehrsteilnehmer in das Stadtstaatssäckel einzahlen. Im kommenden Jahr sollen es sogar 41.620.000 Euro werden, die mehr oder minder freiwillig auf das Konto der Landeskasse überwiesen werden.

Quelle: Haushaltsplan 2012/2013, Einzelplan 05 – Inneres und Sport, Seite 174

Diese Wahnsinns-Beträge sind wohl auch nur deshalb möglich, weil die meisten Verkehrsteilnehmer genau das zahlen, was die Obrigkeit von ihnen fordert. Dabei wäre ist eigentlich recht einfach, dem „Inneren“ das Leben die Einnahmen schwer zu machen: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und dann mal schauen, welche Fehler beim Massen-Messen gemacht wurden.

Polizeibeamte sind doch auch nur Menschen ;-) , die ab und an mal Fehler machen. Und Strafverteidiger sind eben dazu da, genau diese Fehler aufzudecken.

Man sollte es einfach sportlich sehen: Nur wer es nicht versucht, zahlt hundertprozentig. Alle anderen können sich daran beteiligen, die optimistischen Millionen-Prognosen der Haushälter ein wenig zu dämpfen. Be Berlin!

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeiten veröffentlicht.

19 Antworten auf Optimistische Umsatzerwartungen

  1. 1
    eborn says:

    Alles schön und gut. Nur, dass das Honorarrisiko (der Anwalt gewinnt immer) beim Verkehrsteilnhemer bleibt, wird nicht erwähnt.

    • Vielleicht hilft es Ihrer Psyche, wenn Sie ein Jurastudium absolvieren und eine Anwaltskanzlei betreiben? crh
  2. 2
    MitBrilleWärDasNichtPassiert says:

    Verleser des Tages: Horrorrisiko statt Honorarrisiko (@eborn)

  3. 3
    Mirco says:

    Die zusätzlichen Kosten nach einem Einspruch sind meistens ein ausreichender Grund die Faust in der tasche zu lassen uns einfach zu zahlen.

    • In einigen Fällen hilft die Selbstverteidigung, in den anderen eine Rechtsschutzversicherung. Die Selbstverteidigung ist kostenlos, die (für Verkehrsteilnehmer sinnvolle) Versicherung kleines Geld amortisiert sich bereits beim ersten Rotlichtverstoß. ;-) crh
  4. 4
    Joerg says:

    BZ gelesen? Der gerechte Zorn des Carsten R. Hoenig ^^

  5. 5
    VolkerK says:

    Meine Knollen sind dank Navi mit Geschwindigskeitswarnung immer exakt die unterste Stufe des Katalogs. Bei Tempotickets für 15€ google ich zwar auch nach dem Erfassungsgerät und den systemimmanenten Fehlerquellen und finde meistens auch Hinweise, dass es zumindest überprüfenswert sein könnte – aber wegen 15€…?

    • Sie haben Recht. Die beste Methode, das Land um die Einnahmen zu bringen, ist die gnadenlose Beachtung aller Vorschriften. Viel Erfolg dabei! crh
  6. 6
    eborn says:

    „Vielleicht hilft es Ihrer Psyche, wenn Sie ein Jurastudium absolvieren und eine Anwaltskanzlei betreiben? crh“

    Ich war mal kurz davor, habe mich aber für einen seriösen Job entschieden (duck und wech) ;-)

    • Das ehrt Sie. Aber gut, daß es die Aufstockung gibt, nicht wahr? Und wenn Sie ‚mal einen guten Sozialrechtler brauchen, melden Sie sich bei uns … crh
  7. 7
    Klaus says:

    Hm, wenn sich einfach alle an die Regeln halten würden wäre der Etat um ein vielfaches kleiner. Dafür würden dann z.B. die Müllgbühren steigen ?

  8. 8
    Ingo says:

    So blöd es kling, Herr Hoenig, wir (damit meine ich mich nicht nur als Jurist, sondern auch als Verkehrsteilnehmer) profitieren im Endeffekt davon, dass die allermeisten Leute sang- und klanglos zahlen. Denn würden sich noch viel mehr Menschen wehren, würden die Kontrollen immer professioneller (was z.T. ja schon jetzt der Fall ist), die Rechtslage würde gnadenloser und die Lücken allesamt geschlossen. Evtl. würde – wie in Österreich – auch der Rechtsweg beschnitten. Weil die Gerichte überquillen.

    Das neue Punktesystem wird, so meine Schätzung, die Zahl der VOWi-Verfahren um mindestens 1/3 erhöhen, da die Leute früher beginnen, Punkte abzuwehren. Das alles mag vllt. oberflächlich produktiv für die Sicherheit sein, hintergründig ist es aber in erster Linie Mehrbelastung für die AGe.

    Also freuen wir uns, dass die Einspruchsquoten vergleichsweise gering sind, sonst würde es für unsereinen nur noch viel schwerer werden..

  9. 9
    anonymuß says:

    Werter Herr Hoenig,

    verschweigen Sie bitte zumindest nicht, dass durchaus auch Risiken bestehen, wenn man sich wehrt. Sie sagen, nur derjenige, der es nicht versucht, zahlt hundertprozentig. Erwähnen Sie zumindest auch, dass derjenige, der es versucht und keinen Erfolg hat, diverse Zusatzkosten blechen muss (sofern keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist). Ebenso ist es meistens eigentlich auch recht unklug, sich gegen Verwarnungsgelder zu wehren. In erster Linie bringt es meistens nur dem Verteidiger etwas.

  10. 10
    alfred says:

    @anonymuß: „Nur wer es nicht versucht, zahlt hundertprozentig“ drückt doch genau aus, was Sie vermissen. Man zahlt entweder weniger – oder mehr. Nur wer es nicht versucht zahlt das, was gefordert wurde.

  11. 11
    Ingo says:

    Noch zudem ist eine Rechtsschutzversicherung in der Tat nicht teuer, aber sehr sinnvoll, da stimme ich Herrn Hoenig voll zu. Hat sich in der Vergangenheit sehr bewahrheitet..

  12. 12
    Pascal Rosenberg says:

    Zwei Dinge denke ich muss man hier aber schon festhalten. Erstens: Würden alle Verkehrsteilnehmer gemäß den geltenden Regeln fahren, dann würde der Senat von Berlin nicht mit solchen Summen planen können. Zweitens: Macht aber keiner, jeder ist menschlich und mit dem einen oder anderen Fehler behaftet. Man hat es eilig, ist in Gedanken, man fährt generell zu schnell weil es einem sch…egal ist. Ist ja auch okay. Das freut die Kommune. Aber auch da sind eben wieder Menschen und die machen eben auch Fehler. Von daher ist das, was Herr Hoenig sagt durchaus berechtigt. Man sollte zumindest mal prüfen lassen, ob alles mit rechten Dingen verlaufen ist. Dafür gibt es Verkehrsrechtsschutz. Kostet nicht die Welt hilft aber bei einigen sicher, den Führerschein zu behalten, wenn man „mal“ etwas über die Stränge geschlagen ist. Der notorische Raser wird eh meistens so schnell unterwegs sein, dass auch ein so gewiefter Verkehrsrechtler und Strafverteidiger wie der Herr Hoenig den früher oder später nicht vor einer Disqualifikation und Sperre für die nächsten Rennen durch die „Rennleitung“ bewahren kann. Von daher, alles ist gut.

  13. 13
    fun.da.mental says:

    vielleicht finden es die zahler ja die forderung auch berechtigt und haben ein gutes gefühl, ihren beitrag zu leisten um berlin sexy, aber nicht mehr ganz so arm dastehen zu lassen. sie können es sich im normalfall leisten.

    dieses „einspruch einlegen“ ist sowas von egoistisch, nervig und in der summe gemeinschaftsschädlich, dass ich froh bin, dass die mehrheit der raser, falschparker oder sonstwie die stadt terrorisierer einfach blechen, und sei es, weil sie schlicht einsehen, dass sie sich nicht an die (meist sinnvollen) regeln gehalten haben.

  14. 14
    eborn says:

    Das ehrt Sie. Aber gut, daß es die Aufstockung gibt, nicht wahr? Und wenn Sie ‚mal einen guten Sozialrechtler brauchen, melden Sie sich bei uns … crh

    Das ist bei mir wie bei den Bayern: Ich erhalte nichts,sondern zahle nur. Also wird das mit Sozialrecht so schnell nichts. Wenn sie jedoch Vertragsrecht machen würden (aktuell geht es um ein Autoverkauf), könnten wir jedoch zusammenkommen. Der gegnerische Anwalt wird seinem Mandaten trotz Aussichtslosigkeit die Klage nahelegen.

  15. 15
    Der Gouvernator says:

    @eborn: Wenn es aussichtslo für dieGegenseite ist, wozu brauchen Sie dann einen Anwalt? Oder soll der nur die Kosten hochtreiben?

    Irgendwie verstehe ich Sie nicht.

    Im Übrigen drohen gegnerische Anwälte stets mit Klage. Das ist der Sache bzw. dem Beruf immanent. Das bedeutet jedoch nicht, daß auch wirklich geklagt wird.

  16. 16
    eborn says:

    @Der Gouvernator

    Ich sehe nicht (mehr) ein, warum ich mich hinsetzten und im Falle einer Klage Schriftsätze schreiben soll. Den ganzen Aufwand ersetzt mir ja keiner.

  17. 17
    ???? says:

    Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt !!!

    Okay, der ist alt.
    Aber die staatliche Weisung, die Bevölkerung mit allen nur erdenklichen Mitteln zu schikanieren, kann sich durchaus als Eigentor entpuppen.

    Ende der neunziger/Anfang der Nullerjahre zahlten z. B. die Arbeitsämter (es gab noch kein Jobcenter) an jeden Sachbearbeiter, der „Kunden“ mit Sperrfristen schikaniert, eine Prämie.

    Es gab sogar Zielvorgaben, wie die Leute zu schikanieren seien; sinnlose Vorladungen; Meldeversäumnisse ect.

    Die Leute zogen vor die Sozialgerichte, Jahre später waren die Zeugen nicht mehr da, usw. – die Prozesse kosteten ein Vielfaches an Steuergeldern und diese hätten an anderer Stelle wahrlich sinnvoller eingesetzt werden können.

    In München haben mich bewaffnete Polizisten gesehen, wie ich bei Halbrot über eine leere Straße gehuscht bin. Die haben in epischer Breite erklärt, dass das ein Verbechen ist und etwas kosten würde. Dann haben sie gesagt, dass man heute im Auftrag des Innenministeriums die Bevölkerung nur „ermahnen“, nicht aber abkassieren soll. Tief beschämt bin ich weitergegangen.

    Ja mei, is denn schon Wahlkampf ????

  18. 18
    Hummel says:

    Wenn man sich einfach mal überlegt, welchen Zeitaufwand man reinstrecken muss, um sich gegen 20 Euro zu wehren, arbeitet man effektiv für einen Stundenlohn von vielleicht 5 Euro und ballert sich den Samstag Nachmittag zu, den man auch mit seinen Kindern verbringen könnte. Wenn man sich noch extra Urlaub nehmen muss, um das Ganze vor Gericht zu verteidigen, wird das ein Minusgeschäft.

    • Sie unterschätzen die psychologische Komponente: 20 Euro für eine Knolle tun unvergleichbar mehr weh als 20 Euro für einen Gaststättenbesuch. Bei „behördlicher Willkür“ geht es um’s Prinzip, nicht um’s Geld. ;-) crh
  19. 19
    Hummel says:

    @crh: Wenn der Strafzettel wirklich unberechtigt war, dann kann man da mal Widerspruch dagegen einlegen und das begründen. Das habe ich auch schon bei behördlichen Bescheiden gemacht, wenngleich auch noch nicht bei nem Strafzettel. Normalerweise ging es da um einen deutlich höheren Betrag.

    Aber normalerweise weiß man ja selbst, dass man da mal mit 20 Sachen zu schnell unterwegs war. Ich kriege da selber alle 2-3 Jahre mal ein Ticket und zahle das dann anstandslos und suche nicht nach Gründen, das Teil nicht zahlen zu müssen. Allerdings arbeite ich auch 50 Stunden/Woche und verdiene als Akademiker nicht unbedingt schlecht. Da gönne ich mir den Luxus, auch mal ein ungerechtfertigtes Ticket zu bezahlen. Das ist mir meine Freizeit und auch mein Seelenfrieden wert.

    Halte ich auch bei einer Verspätung bei der Bahn genauso. Klar, da kann man auch einen Antrag ausfüllen und den dann abschicken und bekommt dann vielleicht 10 Euro Erstattung. Aber man steckt dann auch 30 Minuten Zeit rein und muss noch zum Briefkasten. Da spiele ich doch lieber mal die Stunde mit meinen Kindern.