Der Lynchmob

Die Journalisten der BZ-Berlin sind zu feige, Ihre Namen unter ihre Hetz-Artikel zu schreiben. Widerwärtiges Pack!

Dieser Beitrag wurde unter Medien veröffentlicht.

12 Antworten auf Der Lynchmob

  1. 1
    Tilman says:

    Tja, gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge wird nun mal weniger stark bestraft als gewerbliche Urheberrechtsverletzung ohne Todesfolge.
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Drei-Jahre-Haft-fuer-Kino-to-Admin-1391878.html

  2. 2

    Deine zurückhaltende Ausdrucksweise trifft den wahren Kern des Geistes Kind dieser angeblichen „Journalisten“ nur schmeichelnd.

    BTW: Kachelmann darf doch über irgendwelche Giftwolkenanhänger bestimmte Aussagen treffen, habe ich in der BZ gelesen. Ist die BZ eine Giftwolke?

  3. 3
    RA Neldner says:

    In der BZ sollte niemand eine sorgfältige oder gar sachliche Erläuterung zum Unterschied von Körperverletzung mit Todesfolge einerseits und vorsätzlichen Tötungsdelikten andererseits sowie den (sicher diskutablen aber gegenwärtig nicht bekannten) Erwägungen des Gerichts zu Gunsten von ersterem erwarten. Aber gegen den „Tot-Hetzer“ selbst eine Hetzjagd zu veranstalten, das hat dann doch eine bemerkenswerte Qualität.

  4. 4
    Lexus says:

    Interessant ist doch, dass die BZ mit ihren Artikeln selbst dafür sorgte, dass die Berichterstattung in den Medien strafmildernd berücksichtigt wurde. Also hat die BZ-Redaktion den Täter vor der Haft bewahrt. Ich weiß gar nicht was die sich beschweren…

  5. 5

    Ich dachte, es gibt einen Presserat in Deutschland, der „Berichterstattung“, die vor rund 70 Jahren im Stürmer gestanden hätte, zumindest tadelt? Scheint nicht der Fall zu sein und Begriffe wie „Tot-Hetzer“ scheinen auch kaum jemanden zu stören. Um so erfreulicher, dass Sie es anprangern, Herr Hoenig!

  6. 6
    derp says:

    Das Getadel interessiert doch keinen Menschen. Und selbst, wenn eine Zeitung eine ihrer Rügen drucken muss, geht diese völlig zwischen bunt bebilderten „Artikeln“ in Schriftgröße 200 unter.

    Das mit der Pressefreiheit ist schon ein zweischneidiges Schwert. Die Schuldigen für solche Artikel, sind wohl eher bei den Leuten zu suchen, die sich solche Blätter auch noch kaufen.

  7. 7
    Kand.in.Sky says:

    So ein Richter hat genügend Mittel und Wissen um sich gegen Hetze, zumal von Springer, zu Wehr zu setzen.
    Alles halb so schlimm.

    #k.,

  8. 8
    MaxR says:

    „Die bösen Medien hätten ihn als Tot-Hetzer „öffentlich stigmatisiert“, das wird von den Richtern strafmildernd gewertet. “

    Dann können wir ja davon ausgehen, daß die Hetze der bösen Medien jetzt erst so richtig losgeht!
    Bei der Berichterstattung, was er in seinen 600 Sozialstunden so macht, z.B.: „Tot-Hetzer schiebt Rentner über die Straße – bei ROT!“

  9. 9
    Cliff says:

    Huch? Arbeiten neuerdings echte Journalisten bei solchen Schmierblättern wie der BZ, die zum Einwickeln von Fisch noch zu schade wären (bzw es wäre eine Beleidigung für den Fisch)?

    Ich dachte, da werden reißerische Geschichtenschreiber angestellt, die Ihre seltsamen Romane um einen gewissen kleinen wahren Kern des Tagesgeschehens stricken.

  10. 10
    Bert Grönheim says:

    Hier wird offensichtlich das gesunde Volksempfinden auf Zeitungspapier gebannt, das längst hoffähig geworden zu sein scheint. Siehe Emden.

  11. 11
    michael b. says:

    Punkt 1
    Artikel ohne Namensnennung geht im seriösen Bereich gerade mal gar nicht! Von daher darf man den Artikel getrost zumindest als unseriös betrachten.

    Punkt 2
    über solche urteile lässt sich immer streiten. war das nun eigentlich jugendrecht oder erwachsenrecht? der verfasser macht tatsächlich nur hätze und liefert keinerlei information!

    im jugendrecht, das kann einem schmecken oder nicht, steht nun mal die wiedereingliederung des strafftäters im mittelpunkt. für mein geschmack (ohne jetzt alle hintergründe zu kennen) genau um das mass zu wenig wie es beim urteil in münchen (u-bahnschläger) an straffmas überzogen wurde!

    im erwachsenstraffrecht, wäre das urteil aus meiner sicht, ohne wenn und aber ein witz.

    wie aber auch immer, es gibt die möglichkeit von revision (bei verfahrensfehlern) und berufung. ich könnte mir vorstellen das die sache noch nicht beendet ist.

    um wem das ganze nun wirklich so sehr nicht schmeckt, der kann in diesem land für die opferfamilie sammeln so das diese mittels nebenklage selber einfluss nehmen kann. da ich kein jurist bin, weiß ich jetzt allerdings nicht ob man sich da in einer zweitinstanz noch dranne hängen kann. wäre mal interessant. zumindest interessanter wie so hetzartikel ohne informationsgehalt!

  12. 12
    Rubberduck says:

    Wenn der „Hetzer“ Klaus und nicht Ali heißen würde wäre er sicher eingefahren.