Neulich bei Gericht….

Ein sehr unterhaltsamer Gastbeitrag über eine mündliche Verhandlung vor dem gemütlichen Zivilgericht einer eher übersichtlichen Kleinstadt von Rechtsanwältin Silke Jaspert zeigt, daß auch Zivilisten manchmal recht fröhliche Veranstaltungen erleben können:

    Neulich bei Gericht hatte ich die ehrenvolle Aufgabe für einen Kollegen – in Untervollmacht – einen Termin wahrzunehmen.

    Stattgefunden hat das alles vor dem hiesigen Amtsgericht und es fügte sich, da ich eben an diesem Vormittag selbst einen Termin beim Gericht hatte … gern habe ich die Sache übernommen.

    Inhaltlich sollte es um einen Zahlungsanspruch von nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen der gesetzlichen Krankenkasse gegen die ehemalige Geschäftsführerin einer – zwischenzeitlich insolventen – GmbH gehen. Es ist zwar nicht mein Metier, aber bei der Durchsicht der Akte fiel mir auf, dass der Beklagtenvortrag (wohl) darauf fußen sollte, dass man sich auf „Notstand“ berufen wolle.

    Zum einen sei der Beklagten nicht bewusst gewesen, dass sie Geschäftsführerin und damit Arbeitgeberin geworden sei und zum anderen habe ihr Mann sie immer dann, wenn es um die Frage ging, ob die Buchhaltung in Ordnung sei, tüchtig verdroschen. Hierfür gab es sogar auch eine Zeugin, die benannt werden konnte.

    Der Richter hat diese Zeugin zum benannten Termin geladen und meine Aufgabe war es nun, der werten Zeugin auf den Zahn zu fühlen.

    Da ich sowohl den Richter als auch den Kollegen der Gegenseite schon einige Male erlebt habe, beide durchaus auch schätze, ging ich davon aus, dass dieser Termin einer meiner angenehmeren sein würde. Man fand sich dann also zum Termin zusammen.

    Kleiner Einschub, der Kollege kam 10 Minuten zu spät und dann musste der Sitzungssaal gewechselt werden, weil die Zeugin in einem Elektrorollstuhl unterwegs sei und der Sitzungssaal im 3. Stock nicht erreicht werden könne. Wir trafen uns daher nach (zeitraubendem) Umzug im „alten Saal“. Nach ca. 3 Minuten Vorgeplänkel hatte die Beklagte „einen soo trockenen Mund“ und bat um Wasser … der Vorsitzende unterbrach darauf hin die Sitzung und eilte derselbst hinfort, ein Glas Wasser zu holen.

    Es begann dann das zivilgerichtlich übliche Vorgeplänkel. Der Richter führt in den Sach- und Streitstand ein, die Kollegen tauschen einige gewichtige und unwichtige Argumente. Die Zeugin wird aufgerufen:

    „Frau Meier, bitte in Saal 1 eintreten!“

    Die Tür öffnet sich, ein E-Rolli rauscht herein, die Fahrerin strahlt mich freudig an und grüßt mich namentlich. Ich stutze, lese in der Ladung den Namen der Zeugin, und überlege.

    Die Zeugin wird belehrt.

    Dann bitte ich den Vorsitzenden um Unterbrechung und darum, etwas zu Protokoll zu nehmen:

    Ich kenne die Dame „Meier“ aus zwei Mandaten, die ich in meiner Kanzlei für sie führe. Ich kenne sie allerdings nicht als Frau „Meier“, sondern als Frau „Müller“. Sie hätte als ebenjene Frau Müller für ihren Gatten Rechtsrat eingeholt. Ich war daher auch nicht überrascht, dass die mir hierbei vorgelegte Korrespondenz auf den Namen „Herr Müller“ lautet. Ich sei nun irritiert und bäte um Feststellung der Personalien.

    Der Kollege schien trocken zu schlucken (hoffentlich will er nicht auch noch ein Glas Wasser). Der Richter … ich glaube, er grinste.

    Er fragte nun die Zeugin, wie sie denn nun wirklich hieße … „Ja, ich heiße Frau Meier. Nee, ich bin nicht verheiratet.“

    Der Kollege hustet leise.

    Wie es denn sein könne, fragt der Richter, dass die Anwältin (ich, quasi) sie denn nun als Frau Müller kenne und auch zwei Mandate für Frau Müller führe.

    „Ja, das war so, dass mein Freund sagte, ich solle das für ihn machen und das habe ich auch. Ich habe aber eben nie klargestellt, dass ich nicht Müller heiße.“

    Jetzt bin ich sicher, dass der Richter grinst.

    Das Gesichtsfeld des Kollegen unterzieht sich einem heftigen Farbspiel. An dieser Stelle ist es eher grüngelblich.

    Der Vorsitzende fragt mich nun, ob ich aus den Mandaten noch offene Forderungen gegen die Mandantin hätte …. Ich krame in meinem schwachen Hirn und meine mich duster zu erinnern, dass die Gebühren alle „schier“ sind – nichts offen.

    Nun wendet sich der Vorsitzende mitfühlend an den Kollegen, ob er denn in Anbetracht des bisherigen Verlaufs der Einvernahme der Zeugin noch darauf bestehe, diese auch noch zum Streitgegenstand zu hören.

    Der ist nun rot … der Kollege. Ja, er wolle.

    Nun also soll die Zeugin Tatsachen berichten, die dazu veranlassen könnten, einen Notstand der Beklagten anzunehmen, der sie vielleicht von der Zahlungspflicht gegenüber der Krankenkasse befreien könnte (sollte ich an dieser Stelle vielleicht noch erwähnen, dass es einen rechtskräftigen Strafbefehl wegen § 266a StGB gegen die Beklagte gibt?).

    Ja, da könne sie einiges berichten. Und tut dies auch. Ihr letzter Satz ist:

    „Ja, aber in der Zeit, um die es hier geht, war ich gar nicht mehr in der Firma beschäftigt, das was ich hier erzählt habe, war alles sechs Jahre vorher.“

    Ich hätte verstanden, wenn der Kollege nun wirklich vom Stuhl gefallen wäre.

    Der Richter sprach dann noch einige einfühlsame Worte – gerichtet an den Kollegen – über die Würdigung des potentiellen Wahrheitsgehaltes der eben getätigten Aussage dieser Zeugin und verlas einen in naher Zukunft liegenden Verkündungstermin.

    Ich eilte dann in die Kanzlei zurück, hechtete an den Aktenschrank und in unser Buchhaltungsprogramm…Rechnungen waren wirklich alle bezahlt. Dann habe ich noch ein nettes aber finales Schreiben an Frau Meier „Müller“ gerichtet und sie gebeten, die mir überlassenen Originalunterlagen (Leitzordner) bitte zeitnah hier abzuholen und mir im übrigen Verständnis dafür entgegenzubringen, dass ich die Mandate mit sofortiger Wirkung niederlege.

    Ich fand nicht, dass ich – angesichts des eher mäßigen Streitwertes in der Sache und der Vereinbarung mit dem Kollegen – überbezahlt war für diesen Termin … aber:

    So was kriegste echt nicht für Geld!

Silke Jaspert,
Rechtsanwältin und Mediatorin, Opferanwältin, 21335 Lüneburg.

 

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte, Zeugen veröffentlicht.

14 Antworten auf Neulich bei Gericht….

  1. 1
    Malte S. says:

    Wo ist denn eigentlich das Problem? Ist es denn Voraussetzung für ein Mandat, den wahren Namen des Mandanten zu kennen? Doch wohl erst bei einer Vertretung nach außen, nicht aber bei einer reinen Rechtsberatung. Und ob sie nun als Ehefrau oder als Freundin Auskünfte einholt ist doch auch egal – Hauptsache es liegt eine entsprechende Bevollmächtigung vor und die Rechnung wird bezahlt.

  2. 2
    RA Lustig says:

    Nette Geschichte. Ich verstehe nur nicht, weshalb manche Kollegen die Gesichtsfarbe wechseln und nervös werden, wenn der Zeuge des eigenen Mandanten versagt. Das ist doch nicht mein Problem als Anwalt. Da lache ich vielmehr herzlich mit.

    So etwas passiert allerdings selten, wenn man die angeblich zu erwartende Zeugenaussage im Vorfeld mit dem Mandanten durchspricht. Auf die Frage, was genau der Zeuge denn bekunden können soll und ob er bei dem fraglichen Ereignis körperlich anwesend war, wird es oftmals schon ganz dünne, so daß man es sich ersparen kann, den vermeintlichen Zeugen als solchen zu benennen (womit sich dann die Frage einer Klage bzw. eines Klageabweisungsantrag vielfach bereits erledigt hat).

  3. 3
    Joerg says:

    Das ist ein amüsanter Fall und Kollegin Jaspert schreibt wunderbar, sie sollte öfter Gastbeiträge erstellen oder gleich selbst mit dem Bloggen beginnen. Im Übrigen kann ich gut nachvollziehen, dass Frau Jaspert die Mandate Müller/Meier niedergelegt hat, das hätte ich ebenfalls getan. Ich lasse mich nicht gern belügen, auch nicht von Mandanten. Am Ende ist man selbst noch in der Rolle des schwitzenden Gegenanwalts, das muss nicht sein.

  4. 4
    alter Jakob says:

    Ich frage mich, ob die RA nicht gegen §203 StGB verstoßen hat?

  5. 5
    morphium says:

    Ich finde es, wie alter Jakob, auch etwas befremdlich, dass die Anwältin, die hier berichtet, gegen Ihre Mandantin gearbeitet hat, als sie erkannt hat, dass es Ihre Mandantin ist.
    Ich hoffe, das ist nicht rechtens.

  6. 6
    HugoHabicht says:

    @morphium
    das sind unterschiedliche Geschichten. Wenn die Mandate keinerlei Berührungspunkte haben, ist das O.K., sonst ein klarer Fall von Parteiverrat (356 StGB)

    @Jakob
    es dürfte mindestens ein Verstoß gegen § 2 II BORA vorliegen:

    (2) Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihm in
    Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist, und bestehen nach Beendigung des
    Mandats fort.

    Das schließt nach herrschender Meinung die Pflicht ein, über die Tatsache, dass überhaupt ein Mandat besteht, bestanden habe oder sich in der Anbahnungsphase befunden habe zu schweigen.

  7. 7
    malnachgefragt says:

    @Hugo
    Die Frage ist, wer denn Mandant war. Frau Meier hat „für ihren Gatten“ Rechtsrat eingeholt, also war der wohl Mandant. Dann könnte man allenfalls noch sagen, der Umstand, dass die Zeugin das Mandat angebahnt hat, ist in Ausübung des Berufs bekannt geworden. Und selbst dann: wenn die Anwältin aufgrund des neuen Mandats erkennt, dass die jetzige Zeugin möglicherweise schon bei den Angaben zur Person eine falsche uneidliche Aussage abliefert, könnte man an einen Rechtfertigungsgrund denken (Pflichtenkollision: neuen Mandanten vor Prozessverlust aufgrund Falschaussage schützen vs. Verschwiegenheit).

  8. 8
    Verwunderer says:

    Jetzt verstehe ich als Ex-RA schon wieder etwas nicht:

      Deswegen sind Sie offenbar ja auch „EX“-RA. Weil Sie schon wieder etwas nicht verstanden haben. Ich bin „NOCH“-RA und verstehe alles. crh

    Wieso sagt denn die RA überhaupt, dass die Zeugin ihre Mandantin war? Dazu besteht doch keinerlei Verpflichtung, abgesehen von der o.g. Schweigepflicht.

    Wieso Falschaussage, wenn die Zeugin klargestellt hat, wann das alles geschehen ist (offensichtlich wurde hier vorher schlampig nachgefragt)?

    Und wieso legt die RA dann die Mandate nieder?

    Hätte kein Vertrauen in eine solche Anwältin.

  9. 9
    HugoHabicht says:

    @malnachgefragt.

    Das ist bei dem Sachverhalt eigentlich keine Frage:

    Wie es denn sein könne, fragt der Richter, dass die Anwältin (ich, quasi) sie denn nun als Frau Müller kenne und auch zwei Mandate für Frau Müller führe.

    „Ja, das war so, dass mein Freund sagte, ich solle das für ihn machen und das habe ich auch. Ich habe aber eben nie klargestellt, dass ich nicht Müller heiße.“

    Die Mandate wurden auf Frau Müller geführt, also war diese Mandantin. Ob deren Freund das veranlaßt hat oder nicht, spielt keine Rolle.

    Und nein: Den Rechtfertigungsgrund gibt’s nicht.

  10. 10
    ???? says:

    Geht mich nichts an – aber viele RAe legen dem Mandanten einen Fragebogen vor – also, das Fräulein im Vorzimmer tut es. Und während man wartet, und manchmal Kaffee oder Mineralwasser gereicht wird, wird man „gebeten“, einen Fragebogen auszufüllen.

    Ärzte machen das auch.

    Urkundenfälschung ist es nicht und Ausweiskontrolen in einer Kanzlei habe ich auch noch nicht erlebt, aber wenn der Mandant dann Blödsinn hineinschreibt, dann hat er doch eigentlich das Vertrauensverhältnis schon zerstört, bevor es angefangen hat.

  11. 11
    Oliver says:

    Ein köstlicher Beitrag, bitte mehr davon! Und dann noch aus der Salzstadt Lüneburg in der ich 3 Jahre die Berufsschule für meine Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten über mich ergehen lassen durfte :)

    Da fällt mir selber auch noch eine kleine Geschichte am Rande ein: Hierzu muß man wissen, dass ich selber aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg komme (ca. 50 km von Lüneburg entfernt). Eines Tages kam mein damaliger Chef zu mir und fragte mich, ob ich an einem bestimmten Termin Berufsschule hätte, nachdem ich dies bejate, meite er „Okay, Sie werden einen Termin beim Amtsgericht in Lüneburg für mich wahrnehmen, ich telefonier vorher mit dem Richter“ *Schluck* Es war keine große Sache, es waren lediglich die Anträge aus der Klageschrift zu stellen und eben dafür wollte mein damaliger Chef nicht extra nach Lüneburg fahren. Lehrjahre sind ja keine Herrenjahre und man macht, was einem aufgetragen wird. Einen Berufsschultag später sprach mich eine Mitschülerin an, ob ich den an dem und dem Tag einen Termin bei Gericht wahrgenommen hätte, ich fragte warum, sie meinte nur, ihr Chef wäre nächsten Tag in die Kanzlei gekommen und hätte gesagt, in Zukunft bleibt er im Büro sitzen und schickt auch nur noch seine Auszubildenden, in Sachen soundso hätte der Kollege seinen Azubi geschickt.

  12. 12
    Verwunderer says:

    Ja, wenn Sie denn alles verstehen, dann sagen Sie es doch!

  13. 13
    Joerg says:

    § 203 StGB, § 356 StGB, § 2 BORA? „falsche uneidliche Aussage“? Die Kommentare sind ja für einen Juristen kaum auszuhalten. Ich hoffe, die betreffenden Kommentatoren sind nur Laien.

  14. 14
    malnachgefragt says:

    @Joerg:
    Sie als Top-Jurist können uns sicher erleuchten? Die Schilderung des Sachverhalts ist etwas knapp, aber 203 liegt sicher nicht fern, die Frage ist aber, ob das Wissen der RAin über die Zeugin unter 203 fällt bzw. ob die Angaben der RAin gegenüber dem Gericht unbefugt im Sinne des 203 StGB waren oder nicht.
    Zur falschen uneidlichen Aussage: ich denke, dass aus meinem Beitrag hervorgeht, dass aus Sicht der RAin (der die Zeugin unter einem anderen Namen bekannt war) jedenfalls die Möglichkeit einer falschen Aussage – und auch bei den Angaben zur Person unterliegt der Zeuge der Wahrheitspflicht, sogar im Zivilprozess – nahe lag. Und dass sich dann die Frage stellt, wie sie darauf als Unterbevollmächtigte reagieren durfte.
    Aber Sie können gerne ein Rechtsgutachten posten.