Späte Kritik an Nazis-raus-Beitrag

Ein Blogleser kommentiert einen älteren Blog Beitrag, den ich über einen mutigen Gastwirt geschrieben habe. Der Hotelier hatte sich geweigert, NPD-Politikern und ihren Parteifreunden Zimmer zu vermieten.

Damit der Kommentar nicht in den Tiefen dieses Blogs untergeht, habe ich ihn mal in die erste Reihe gestellt:

Hallo, Rechtsanwalt & Co

Es ist schon beängstigend, wie Sie mit Kritikern umgehen und sich in Ihrer Haltung beweihräuchern. Ihr Format ist alles andere als demokratisch und akzeptabel. Kein Stück besser als jene Spinner, die zu bekämpfen Sie vorgeben. Hönigs armselige, linke Kreaturen, 3 Sommersemester in Moskau mit Stipendium der SED und mit der Lizenz zu peinlicher Selbstgerechtigkeit – peinlich, wirklich peinlich!

Lutz Lievert

Wer auch immer dieser Herr Lievert sein mag … er scheint mit meiner Ansicht nicht einverstanden zu sein, daß man Nazis und ihre Kumpane nicht nur aus Hotels rauswerfen sollte.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), In eigener Sache veröffentlicht.

8 Antworten auf Späte Kritik an Nazis-raus-Beitrag

  1. 1
    RA JM says:

    … aber mit den letzten drei Worten seines Pamphlets hat er eben dieses – und auch sich selbst – durchaus zutreffend charakterisiert, oder? ;-)

  2. 2
    Frank D. says:

    Würden Sie, Herr Hoenig, denn jemanden verteidigen, dem ein „rechtsradikales Delikt“ vorgewurfen wird?

    Oder machen Sie da Unterschiede, abhängig vom Vorwurf? Z.B.:
    – Propagandadelikt, das z.B. betrunken verübt wurde (z.B. jemand ruft „aus Spaß“ betrunken eine rechtsradikale Parole) würden Sie verteidigen,
    – Verdacht der Brandstiftung eines Asylantenheimes mit rechtsradikalem Hintergrund würden Sie nicht verteidigen.

    (Wertungsfreie Frage, es ist nur in diesem Zusammenhang von Interesse.)

    Evtl. wäre das auch einmal ein Thema für einen Blog-Artikel, also die Frage, ob es generelle „Mandatsablehnungsgründe“ bei Ihnen gibt bzw. wie Sie dies handhaben.

  3. 3

    Dafür brauche ich eigentlich keinen Blogbeitrag.

    Ich entscheide bei jedem einzelnen Mandat neu, ob ich es annehme oder nicht. Das ist von zu vielen Faktoren abhängig, die ich nicht katalogisieren kann und will.

    Allerdings schicke ich niemanden in die Wüste, sondern empfehle ggf. Kollegen, die den Fall übernehmen würden.

    Es gibt eine einfache Richtschnur: Ich frage mich, ob ich den Fall mit Vollgas verteidigen kann. Wenn ich diese Frage nicht ganz eindeutig bejahen kann, übernehme ich ihn nicht.

  4. 4
    RA Neldner says:

    Von Kollegen empfohlen werden ist ja immer ein zweischneidiges Schwert. Aber auf der (Weiter-)Empfehlungsliste von Herrn Hoenig zu stehen unter dem Stichwort „Spezialist für Nazi-Schläger u.ä.“ – oh weh. Der Kollege kann einem Leid tun, so oder so.

  5. 5
    RASchleicher says:

    @Frank D.: ich weiß nicht, ob Sie die Frage von Mandatsablehnungsgründen im Strafrecht aus- schliesslich an den Kollegen Hoenig oder generell an Rechtsanwälte stellen.
    Der Antwort des Kollegen Hoenig kann ich mich nur anschliessen. Warum sollte ICH als Linksliberaler keinen Rechtsradikalen verteidigen ?! Ich übernehme doch nicht dessen Gedankengut, sondern habe als Anwalt dafür zu sorgen, dass mein Mandant ein faires, rechtstaatliches Verfahren bekommt. Gerade eine „linke“ oder linksliberale Einstellung, die ich hiermit ohne Kenntnis Herrn RA Hoenig einfach mal unterstelle, gebietet es, auch solche Mandate zu übernehmen !
    Warum sollte ich als Anwalt keine Mordverdächtigen oder verdächtige Kinderschänder vertreten ? Ich akzeptiere oder rechtfertige durch die Mandatsübernahme doch nicht die Tat oder werde zum Sympathisanten des Täters, sondern stehe für den demokratischen Rechtsstaat, was die breite Öffentlichkeit in ihrer Desinformiertheit leider vielfach anders reflektiert.
    Es gibt für mich eigentlich nur Mandatsablehnungs-gründe, die zu einer eigenen Existenzgefährdung oder Gesundheitsgefährdung der Familie liegen, aber da muss der einzelne Kollege den Einzelfall abwägen.

    PS. wäre an einer Replik des Kollegen Hoenig interessiert

  6. 6
    RASchleicher says:

    PPS. meine gefundenen Schreib- und Grammatikfehler darf der Finder behalten, sie mögen mit dem laufenden Fussballspiel Schalke:Bayern entschuldigt werden.

  7. 7
    Hannes says:

    Naja, dieses ewige Nazi-Bashing is ja auch lächerlich.

    Die meisten wissen doch gar nicht was das Wort „Nazi“ bedeutet. So lange die NPD nicht verboten ist, ist dieses populistische Bashing in der Tat Ihrer unwürdig.

      Es geht nicht um Bashing, sondern um die Information über einen notdürftig als politische Einstellung getarnten Abwasserrohrbruch. Wobei ich auch gegen ein Verbot der NPD bin. Schließlich brauchen die 1×1-fernen Schichten unserer Gesellschaft doch auch eine Gemeinschaft ihrer Gleichen. crh
  8. 8

    […] wird. Abgesehen von berufsrechtlichen Aspekten, komme ich genau auf die Antwort des Kollegen Hoenig: “Ich frage mich, ob ich den Fall mit Vollgas verteidigen […]