Jahresarchive: 2010

Wahllichtbildvorlage, iiihhhh!

Es ging um eine Prügelei unter Jugendlichen. Die Zeugin sollte die Polizei dabei unterstützen, einen Beschuldigten zu identifizieren.

Dazu wurden ihr sechs Bilder vorgelegt, von denen eines den Beschuldigten zeigt, eine so genannte Wahllichtbildvorlage (WLV). Dazu vermerkte der Polizeibeamte:

Bei Vorlage d. WLV reagierte sie insbesondere auf Blatt 58 der Akte. Sie drehte sich vom Blatt weg, zeigte sich übermäßiger Weise angeekelt. Sie legte die Nase in Falten und wiederholte mehrfach laut singemäß: „iiiihhhhhh, sind die eklig“, „iiiiiiihhhhhhh“, „iiihhhh sind die alle fett“.

Auch im übrigen war die Vernehmung dieser Zeugin nicht sehr ergiiiiiiiihhhbig.

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Bandido als Vollstrecker?

Der 49-jährige Duisburger Tomas W. ist Betreiber einer Gaststätte. Nicht irgend einer Gaststätte, sondern einer mit Hut. Mit Sombrero, genauer gesagt. Eine gelbe mexikanische Kopfbedeckung, rote Buchstaben – das sind die Farben der Bandidos und des Vereinsheim, also eben dieser Gaststätte in Duisburg.

Der Bandido ist aber nicht nur Wirt und Hauseigentümer. Sondern er geht auch noch einem anderen ehrbaren Beruf nach. Es ist (war und ist wieder) Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Essen; in Österreich würde man ihn Exekutor, also Vollstrecker, nennen. Gerichtsvollzieher vollstrecken nämlich u.a. Forderungen, aus vollstreckbaren Urkunden, z.B. aus Vollstreckungsbescheiden.

Diese Papiere sind aber meist in schnödem schwarz-weiß gehalten und nicht in rot-gold. Und das paßt nicht zueinander, meinte die Essener Justizverwaltung und die Vorgesetzten, die beim Oberlandesgericht Hamm sitzen. Sie delegierten den rockenden Vollzieher zum Aktenabstauben in den Innendienst. Da aber ein Rocker nun einmal die frische Luft bevorzugt, wehrte er sich dagegen, und zwar mit Hilfe des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Und diese Verwaltungsrichter, die allgemeinhin nicht als besonders rockerfreundlich gelten dürften, überraschten mit ihrer Entscheidung (VG Gelsenkirchen, Beschluß vom 24.06.10, Az: 12 L 461/10). Sie meinten nämlich, es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Mitgliedschaft des Gerichtsvollziehers bei den Bandidos negativ auf seine Arbeit ausgewirkt hätte.

Ich stelle mir gerade das Gesicht eines Essener Hells Angels vor, dem der Bandido einen Kuckuck auf den Flachbildschirm kleben will. 8-)


Danke an die Donnerkatze für den Hinweis. crh

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Im Frühtau …

Nicht nur der Kollege Werner Siebers achtet auf seinen morgendlichen Ausgleich vom Alltagsstress:

Erst drei flotten Runden über den alten Flughafen Tempelhof, dann gewaltige Höhenmeter in der Hasenheide und schließlich den Vögelchen bei der Morgentoilette zusehen und sich die Frösche im Teich anhören.

Hach, wie schön … da bekommt man doch wieder richtig Lust auf die dicke Akte mit dem Heroin-Import.

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Vernehmungsbogen für Arbeitslose

Der Mandant bekam Post. Von der Polizei, aufgrund einer Strafanzeige. Keine große Geschichte, aber die Ermittler müssen tätig werden. Sie schicken ihm die vorgesehene „Anhörung“ mit den üblichen einleitenden Worten:

Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt, […]. Nach § 163 a der Strafprozessordnung ist Ihnen Gelegenheit zu geben, zu dieser Beschuldigung Stellung zu nehmen […]

Dieser Anhörung war ein Vernehmungsbogen beigefügt, den der beschuldigte Mandant ausfüllen und zurückschicken kann. Zuerst werden darin die Angaben zur Person abgefragt.

Es fällt auf, daß das Formular wie selbstverständlich einem Beschuldigten gleich in der ersten Zeile anbietet, sich arbeitslos zu „melden“. Offenbar steht die überwiegende Anzahl der Beschuldigten nicht in Lohn und Brot. Oder handelt es sich um das schlichte Weltbild einer verbeamteten Ermittlungsbehörde?

Nur nebenbei: Mein Mandant ist nicht arbeitslos, sondern aktiver Vorstand einer Kapitalgesellschaft. Und er hat sich darüber informiert, was man mit solchen Formularen am besten anstellt.

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Weitere Ermittlungen

Aus einem Anhörungsbogen in einer Bußgeldsache:

Bitte senden Sie den Fragebogen innerhalb einer Woche nach Zugang dieses Schreibens an die oben genannte Dienststelle zurück, selbst wenn sie von Ihrem Zeugnis-/Aussageverweisungerungsrecht Gebrauch machen. Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen.

Ja und? Solange der Mandant nicht selbst ermitteln muß, dürfte ihm das gleichgültig sein, ob die oben genannte Dienststelle nun weiter ermittelt oder nicht.

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Mahlzeit

Gut, daß Netto und Milchreis nicht zu meinen Gewohnheiten gehören.

Welchen Sinn macht dieser Rückruf eigentlich? Diese Frage beantwortet die Redaktion der Stiftung Warentest:

Wer durch einen Produktfehler einen Schaden erleidet, kann vom Hersteller Ersatz und bei Verletzungen auch Schmerzensgeld verlangen. Bei Sachschäden gilt ein Selbstbehalt von 500 Euro. Ein Verschulden müssen Betroffene dem Hersteller nicht nachweisen. Feststehen muss nur, dass der Schaden auf einem Produktfehler beruht. Wasserstoffperoxid kann aber die Schleimhäute reizen.

Ich kann mir gut vorstellen, daß am Montag ein paar dieser Milchbubis bei Netto an der Kasse stehen und über Schleimhautreizung klagen.

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Kurzer österreichischer Prozeß

Andere Länder, andere Strafprozesse.

In einer österreichischen Strafsache geht es um den Vorwurf der Vergewaltigung. Die Anzeigeerstatterin ist keine 17 Jahre alt, die beiden Beschuldigten bestreiten die – durchaus recht heftigen – Tatvorwürfe.

Das Prozeßrecht in Österreich sieht nun eine richterliche Vernehmung der Anzeigeerstatterin vor, bevor es in die eigentliche Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung geht. Das ist die so genannte „kontradiktorische Vernehmung“ nach § 165 österreichische StPO. An dieser Vernehmung dürfen natürlich auch die Beschuldigten bzw. ihre Verteidiger teilnehmen und die Anzeigeerstatterin befragen.

Es ist leicht vorstellbar, daß in einer solchen „Aussage-gegen-Aussage-Konstellation“ eine ganze Menge Fragen gestellt werden müssen. Vom Gericht, von der Staatsanwaltschaft und – selbstredend – von der Verteidigung. Für ein vergleichbares Programm setzt eine deutsche Strafkammer beim Landgericht durchaus einmal einen gesamten Verhandlungstag an; ich habe auch schon Vernehmungen erlebt, die sich über mehrere Verhandlungstage hinzogen.

Aus der Terminsnachricht des österreichischen Landesgerichts, mit der ich von der Vernehmung benachrichtigt wurde, geht hervor, daß man die Sache binnen zweier Stunden abhandeln möchte:

Beginn: 11:00 Uhr
Ende: 13:00 Uhr

Ich bin mir ziemlich sicher, daß dies eine zu optimistische Planung ist und die Mittagspause des Gerichts an jenem Tage wohl erst später stattfinden wird.

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Mahnungen an die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft säuft nicht nur ab in den Akten dieses Verfahrens, sondern nun auch noch in den Mahnungen der Provider. Diese machen ihre Kosten für die Auskunft geltend, die die Staatsanwaltschaft von ihnen angefordert hatten.

Aus der Ermittlungsakte (Bd. V) ein Schreiben des Staatsanwalts an die Kostenstelle:

Auf den Schriftsatz des Verteidigers BI. 272 – 274 hin wurden die dort genannten IP-Adresse bei den verschiedenen Providern abgefragt.

Da die Hauptakten wegen der Haftprüfung und diverser Beschwerden dem AG und LG vorlagen, habe ich ein SH „Providerauskünfte“ angelegt und die Abfragen und Antworten dort abgelegt.

Dieses SH ist derzeit außer Kontrolle. Einige der Rechnungen sind seinerzeit bezahlt worden (BI. 423 – 433).

Können nicht auch die noch ausstehendm beiden Rechnungen gezahlt werden? Es handelt sich mit allergrößter Wahrscheinlichkeit um berechtigte Forderungen aus einer von hier erfolgten Anfrage.

Mir tut der Staatsanwalt leid, der sich mit so einem Mist auch noch auseinander setzen muß. Und wenn ich Provider wäre, würde ich die nächste Anfrage der Staatsanwaltschaft auch nur noch nach einer Mahnung beantworten. Do, ut des.

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Nazis auf den Campingplatz

Das Landgericht Frankfurt (Oder), Zivilkammer 2, hat abgewägt:

Auf der einen Seite stand das Persönlichkeitsrecht und der Schutz der „Individualsphäre“ des Neo-Führers der NPD Udo Voigt. Dem stand das Recht des Hoteliers gegenüber, sich seine Gäste aussuchen zu dürfen.

Dem Herrn Voigt paßte es nicht, daß das Hotel Esplanade in Bad Saarow ihn ihn nicht beherbergen wollte. Das hat den Herrn Voigt so gekränkt, daß er eine gerichtliche Klärung dieses Rauswurfs herbeigeführt hat. Hat aber nicht so funktioniert, wie sich der Herr Voigt das vorgestellt hat:

Bei einer Abwägung zwischen den Rechtsgütern Voigts und denen des Hotels sei die Kammer zum Ergebnis gekommen, „dass die Rechtsgüter des Klägers nicht überwiegen“, sagt Peine. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass das Hotel „in Sorge ist um sein Image und seine Außenwirkung“, betont der Richter. Was er damit meint, ist offenkundig: Es könnte den Ruf des Esplanade schädigen, sollte sich der Vorsitzende der rechtsextremen Partei dort einquartieren.

berichtete der Tagesspiegel.

Existentiell ist die Entscheidung für den Neo-Führer nicht. Es gibt doch im Lande Brandenburg eine Menge schöner Campingplätze.

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Vorteilhafte Schätzung, unter Umständen

Die Staatsanwaltschaft übermittelte mir die Ermittlungsakte und belehrte mich in dem Anschreiben:

Die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Mandantschaft sind gemäß § 136 StPO aufzuklären.

Sie können bei der Bemessung einer eventuellen Geldstrafe (§ 40 StGB) oder von Geldauflagen (§§ 153a StPO, 56b, 59a StGB) bedeutsam sein. Wenn Ihre Mandantschaft hierzu keine Angaben machen möchte, müßte eine für Ihre Mandantschaft unter Umständen nachteilige Schätzung (§ 40 Abs. 3 StGB) erfolgen.

Ich bedanke mich ganz recht herzlich für diese Hinweise und frage zurück: Unter welchen Umständen müßte eine vorteilhafte Schätzung erfolgen?

Es ist nachvollziehbar, wenn die Ermittlungsbehörden die Furcht der Beschuldigten ausnutzen und gern eine Art Drohszenario aufbauen, um an die erwünschten Informationen heranzukommen. Der Versuch, einem Strafverteidiger auf diese Tour zu kommen, ist eher befremdlich. Zumal ich davon ausgehen darf, daß ein Gericht nicht vor- oder nachteilig schätzt, sondern möglichst richtig.

Um die oben von mir gestellte Frage selbst zu beantworten: Unter Umständen hat die Staatsanwaltschaft gar keine Vorstellung von dem hohen Einkommen meiner „Mandantschaft“ und geht irriger Weise von einem gewöhnlichen Durchschnittsauskommen aus. Dann hätte sich die Staatsanwaltschaft unter Umständen vorteilig verschätzt.

Und überhaupt: Eine nachteilige Verschätzung läßt sich in der Regel durchaus später noch einmal korrigieren. Deswegen gilt auch insoweit der Rat: Keine Auskunft. Schweigen. Trotz versteckter Androhung empfindlicher Übel. Denn: Ein Beschuldigter muß keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen machen. Dann sollte er es in der Regel auch nicht – wenn er nicht gerade ALG II bezieht.

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