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Jahresarchive: 2010
Der Wert einer Verteidigung
Christian Sagawe, Rechtsanwalt aus Hamburg, macht sich Gedanken über’s Honorar. Er weiß vor dem Hintergrund seiner langjährigen Erfahrung, daß es für Anwälte, Ärzte und Apotheker nicht einfach ist, mit den Mandanten und Patienten klarzukommen, wenn es um’s Geld geht. Denn alle drei Berufe bestreiten ihren Lebensunterhalt mit dem Elend anderer Leute. Das macht das Geldverdienen schwierig.
Auf der Mailingliste für Rechtsanwälte regt Sagawe nun (erneut) dazu an, über verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung der Vergütung nachzudenken.
Anlaß dazu hat ihm die Broschüre mit dem Titel “The future of fees: Your route map to value gegeben, die von der Londoner Kanzlei “CMS Cameron McKenna” veröffentlicht wurde. Die britschen Kollegen diskutieren darin über alternative – und teils pfiffige – Vergütungsmodelle.
Für den Mandanten eines Strafverteidigers steht stets an zweiter Stelle die Frage nach den Kosten der Verteidigung. Es gibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), in dem die gesetzlichen Gebühren (kompliziert) geregelt sind, die dem Verteidiger nach dem Willen der Berliner Parlamentarier zustehen. Diese Honorare reichen in vielen Fällen jedoch nicht aus, um die Leistungen des Anwalts angemessen zu vergüten.
Deswegen ist es nicht unüblich, wenn der Mandant mit seinem Verteidiger eben ein angemessenes Honorar frei vereinbart. So machen wir es in der Regel auch.
Die Festlegung der Höhe dieser Vergütung stellt die Aufgabe dar, die der Verteidiger mit seinem Mandanten gemeinsam zu lösen hat. Weit verbreitet ist dabei, daß der Verteidiger sagt, wo es langgeht.
Denkbar ist aber auch der umgekehrte Weg: Der Strafverteidiger fragt seinen Mandanten, was ihm die Verteidigung wert ist; der Mandant bestimmt also die Höhe der Vergütung und nicht der Verteidiger.
Eine Variante der Honorargestaltung, die auch in unserer Kanzlei seit Jahren gut funktioniert.
Formlos-Fristlos-Erfolgreich
Manchmal bewegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde dann doch was.
Am 3.2.2010 hatte ich der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, daß der gegen meinem Mandanten erhobene Vorwurf nicht zutrifft. Das meinte jedenfalls der Mandant. Deswegen hatte ich die Einstellung des Verfahrens angeregt. Keine Reaktion.
Am 26.3.2010 habe ich dann höflich um eine Sachstandsmitteilung gebeten:
Für eine kleine Rückmeldung, gern auch per Fax oder eMail, bedanke ich mich vorab.
Keine Reaktion.
Am 1.6.2010 habe ich an die Erledigung der Anregung und Anfrage erinnert und mitgeteilt:
Für den Eingang einer Sachstandsmitteilung habe ich mir nun den 16. Juni 2010 vorgemerkt und ich bitte höflich um Berücksichtigung.
Keine Reaktion.
Am 27.8.2010 habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, dort noch einmal alle drei Schreiben hingeschickt und nebenbei bemerkt:
Einmal abgesehen davon, daß es mir gegenüber grob unhöflich ist, meine Schreiben schlicht zu ignorieren, verletzt diese nicht akzeptable Ignoranz auch die Rechte des Beschuldigten auf ein faires Verfahren.
Das hat dann gefruchtet.
Schade nur, daß der LOStA ernsthaft meint, ich hätte den Kostenantrag nicht ernst gemeint. Dabei hatte ich keinen „;-)“ darunter gesetzt.
Denkpause
I know that you believe you understand what you think I said. I am not sure you realize that what you heard ist not what I meant.
Quelle: 10 Jahre altes Foto eines Plakats, gefunden in der Schublade eines Unterstellschranks.
Voll integriert
Das sage mir einer nochmal, unsere Kreuzberger Türken wäre hier nicht integriert:
Nix Döner, Alta! Currywurst mit Pommes!
Anhalten oder Lesen, verdammt!
Der Kommentar zum Wochenende
Ja, ja, die Anwälte. Machen in Strafrecht und wundern sich dann, dass ihre Mandanten Gauner sind.
Quelle: DetlevT im LawBlog (Nr. 3)
Kurz und bündig
Der Mandant hat bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft und später dann auch beim Gericht zu den Tatvorwürfen geschwiegen. Er hat gesagt, wie er heißt und wo er wohnt. Mehr nicht.
Hier das Ergebnis in Form der Urteilsbegründung:
So geht das mit der Verteidigung durch Schweigen.
Neuköllner Urschrei
Was die taz von Neukölln hält, beschreibt Arno Frank heute in seiner Kolumne:
… Arzt sagt: „Tja, bei Ihrer Neurose rate ich: Fahren Sie morgens raus ins Grüne an die frische Luft und schreien Sie ur!“ – „Puh, das wird schwierig, Herr Doktor…“ – „Warum?“ – „Ich wohne im dicht besiedelten Nordneukölln, von dort ins Grüne brauche ich Stunden!“ – „Neukölln? Mensch, dann brüllen sie doch einfach die Nachbarschaft zusammen, die ist eh schmerzfrei!“
So ist das eben! 8-)
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