Jahresarchive: 2010

Kollision

Eine interessante Frage wurde vor ein paar Tagen auf der Mailingliste für Rechtsanwälte erörtert.

Rechtsanwalt Redlich wurde von Mütterchen Mü beauftragt, für sie einer Unfallsache tätig zu werden. Ihr Auto sei auf einem Parkplatz beschädigt worden. Der Unfallgegner ist geflüchtet, man hatte aber das Kennzeichen des „Fluchtwagens“ notiert. Redlich sollte seine Mandantin Mütterchen Mü helfen bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche und sie als Zeugin beraten im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen den Flüchtling.

Zwei Tage nach der Auftragserteilung erhielt der Kollege den Anruf eines potentiellen Mandanten, der einen Strafverteidiger suchte. Der Anrufer der sich namentlich vorstellte – Wilhelm Brause war sein Name – und seine Rückrufnummer hinterließ, berichtete von einem Parkplatzunfall vor zwei Tagen; er habe den Unfallort ohne Angabe seiner Personalien verlassen, weil er befürchtete, wegen seines vorherigen Alkoholkonsums Probleme zu bekommen. Seine weiteren Angaben ließen keinen Zweifel aufkommen: Es war das Auto von Mütterchen Mü, was Brause angeschoben hatte.

Ohne zu Zögern teilte Rechtsanwalt Redlich dem Brause mit, daß er den Auftrag nicht annehmen könne. Soweit so gut.

Aber was macht Rechtsanwalt Redlich nun mit den Daten und Informationen, die er von Brause während des Telefonats bekommen hat?

Soll der Anwalt die Informationen an Mütterchen Mü weitergeben?


     

 

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Man hat’s aber manchmal auch nicht leicht als Anwalt … ;-)

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Der Spruch zum Feierabend

Einen Knick in der Optik halt allerdings immer noch oder mal wieder Alice Schwarzer.

Quelle: Die Rechtsanwäldin

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Der Baum am 24.09.2010

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Gerichtsklo

So sah es aus, am Donnerstag um 11:19 Uhr:

Wenigstens gab es Wasser und Seife.

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Fragen zur Person

Der Zeuge wurde aus der Jugendstrafanstalt vorgeführt. Er trug die klassische blaue Anstaltskleidung.

Das Gesetz schreibt es dem Richter vor, den Zeugen nach seinen Personalien zu fragen:

Richter:
Sie heißen?

Zeuge:
Brause Wilhelm.

Richter:
Haben Sie noch weitere Namen?

Zeuge:
???

Richter:
Heißen Sie nur Wilhelm Brause oder noch anders?

Zeuge:
??? Ick vasteh Sie nich!

Richter:
Hießen Sie schon immer Wilhelm Brause?

Zeuge:
Ey, Mann! Ick dachte, datt ick hier watt zu die Schlägerei bei Daggi sagen soll?!

Richter [Augend rollend]:
Gut. Lassen wir das.
Sie sind zur Zeit der JSA inhaftiert?

Zeuge [seine Anstaltskleidung anschauend]:
Datt sehense doch selba, wa?!

Richter [grimmig guckend]:
Gut.

Richter [neutral guckend]:
Was sind Sie von Beruf?

Zeuge
Baruf?! Ick bin in Knast, Mann!

Richter [hörbar ausatmend]

[…]

Der Zeuge war auch sonst nicht sehr ergiebig.

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Empfehlung: Gerichtsreporterin

Barbara Keller berichtet seit einigen Jahren bereits über Strafprozesse auf Berlin Kriminell. Nun bekommt sie ein dickes Lob von der Juristen Zeitschrift NJW:

Eine wohltuende Lektüre in der oft sehr armseligen Welt der Rückerts und dieser Alices im BILDerland.

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Haftbefehl aus einer anderen Welt

Dem Richter ist der Umgang mit einem Computer noch zu gefährlich. Er vertraut lieber auf die gute alte Methode, die er vor über 50 Jahren an seiner Schule gelernt hat: Rotes Papier und ein Stift:

Diesen roten Zettel reicht er dann weiter an die Schreibstube des Gerichts („Kanzlei“) und dort wird das gute Stück in die zeitgemäße Form gegossen.

Nota bene: Es handelt sich hier nicht um ein Gericht im Lande Irgendwo, in dem man soeben den aufrechten Gang eingeführt hat, sondern um das größte deutsche Amtsgericht.

Funktioniert hat es allerdings trotzdem. ;-)

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Berufsrecht gegen Aldi-Anwalt

Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat ein berufsrechtliches Verfahren gegen Herrn Rechtanwalt Dr. Welf Haeger eingeleitet.

Die Kammer vertritt die Ansicht, die Bezeichnung seines Angebotes, eine anwaltliche Dienstleistung für 36,00 Euro unter der Domain AnwaltsDiskcounter.de zu liefern, sei irreführend und verstoße gegen das Sachlichkeitsgebot des § 43 BRAO.

Daß die Rechtsanwaltskammer tätig wird ist – erstens – notwendig: Denn ihr

… obliegt insbesondere, die Kammermitglieder in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren, bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammer und zwischen Kammermitgliedern und deren Auftraggebern zu vermitteln sowie die Erfüllung der den Kammermitgliedern obliegenden Pflichten zu überwachen.

Aber – zweitens – hier auch überflüssig. Wie schon die alte Berliner Weisheit „Was nichts kostet, taugt nichts.“ in diesem Zusammenhang zutreffend feststellt, wird sich die Frage, ob sich ein solches Aldi-Konzept am Markt der Dienstleister behaupten kann, über die Zeit von selbst beantworten.

Damit’s greifbarer wird: Für die Teilnahme an einem sechsstündigen Fortbildungsseminar (z.B. Nr: 12250-10) der AnwaltAkademie müßte der Discount-Anwalt knapp sieben Stunden abrechnen.

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Das Gesetz der Woche

Der Art. 2 des Gesetzes zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse ändert die Biosmassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung.

Hinweis gefunden beim @Kielanwalt.

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Roller gehören verboten

Das jedenfalls meinen die Grünen nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung.

Naja, nicht alle Roller, nur die mit einem Verbrennungsmotor. Diese hier:

Ciao Vespa

Roller mit einem Elektroantrieb will die Ökopartei aber noch zulassen. Also solche mit Motoren, die mit der Energie betrieben werden, die z.B. aus Atomkraftkraftwerken stammen.

Nachdem man die Heizpilze in Kreuzberg schon verboten hat und nun die Roller dran sind, wird das schon noch klappen mit dem Klimawandel.

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