Freispruchsberufung

Das sind die Fälle, die kein Nichtjurist versteht. Vor allem nicht der freigesprochene Mandant:

Staatsanwalt und Verteidiger waren sich einig am Ende der Beweisaufnahme. Und so sah es dann am Ende der Schlußvorträge aus:

Der Richter schloß sich den überzeugenden Ausführungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung an:

Ein paar Tage später dann das hier.

Ich kann mich noch so intensiv abmühen, der Mandant begreift’s nicht. Die Worte, die er mir entgegen hält, sind nicht zitierfähig. Im Grunde und besonders in diesem Fall kann ich mich dem nur anschließen.

Das ist das Strafprozeßrecht, wie man es liebt.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

30 Antworten auf Freispruchsberufung

  1. 1
    Amir Kawum says:

    Faxe haben im Gericht anscheinend eine Laufzeit wie Briefe bei der Post (zwei Werktage bis zum Eingangsstempel).
    Gab es nach der Berufung erneut einen Freispruch?

  2. 2
    alter Jakob says:

    Was mich viel mehr wundert (aber ich bin ja kein Jurist): Ich dachte immer, man kann ein Rechtsmittel nur dann einlegen, wenn dem eigenen Antrag nicht entsprochen wurde (Anschlussbeschwerde nehme ich mal aus). Gilt das nicht für eine Berufung oder ist das was Strafrechtsspezifisches?

  3. 3
    Besucher2778 says:

    Ganz klar, der Staatsanwalt mal wieder als V-Mann am Volke.

  4. 4
    RA Will says:

    Bitte die Begründung – wenn sie denn dann kommt und die Berufung nicht wieder zurückgenommen wird – auch bloggen!

  5. 5
    HD says:

    Die Berufung ist ja bereits vor über einem Jahr eingelegt worden. Hat sich in der Sache seitdem nichts getan?

  6. 6
    egal says:

    Dass bei einem Freispruch erstmal Berufung eingelegt wird von der Staatsanwaltschaft finde ich jetzt nicht so überraschend.

    Schließlich wird nur sehr selten der Anklageverfasser in der Sitzung sitzen und wenn der AL oder HAL das Ergebnis komisch finden und erstmal zur Fristwahrung (1 Woche geht nunmal sehr schnell vorbei bei Behörden) Rechtsmittel einlegen, ist das auch nicht so unerklärbar wie sie hier tun.

    Sie wissens doch besser, wie es bei der StA läuft.

  7. 7
    Johannes says:

    Ich muss egal zustimmen. Aber ein Blog ist nunmal in erster Linie Mandantenaquise. Auf die StA schimpfen ist nunmal schicker.


      Welchem Zweck dient eigentlich ein solcher Kommentar? chr
  8. 8
    ra kuemmerle says:

    Noch spannender ist es wenn im Protokoll steht, StA beantragt Freispruch, Verteidiger beantragt Freispruch, Angeklagter schließt ich seinem Verteidiger an und dann folgt, Im Namen des Volkes: Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je X Euro verurteilt… Das kann man dann auch nur schwer erklären.

  9. 9
    RA Müller says:

    @ egal und Johannes: Da kann ich Ihnen nicht zustimmen. Sie tragen zutreffend vor, daß der Staatsanwalt in der Sitzung nicht der Sachbearbeiter ist.

    ABER: Das Urteil (und auch der Antrag der StA) ergibt sich aus der Hauptverhandlung. Sofern Zeugen gehört worden sind, so hat die zeugen der Sitzungsvertreter gehört. Nur dieser konnte sich einen persönlichen Eindruck von den Zeugen machen.

    Ich kann durchaus nachvollziehen, daß es für Mandanten kaum nachvollziehbar ist, wenn dann der Sachbearbeiter, der gerade keinen persönlichen Eindruck von der Hauptverhandlung gewonnen hat, der Einschätzung des Verteidigers, des Richters und des Sitzungsvertreters nicht folgt und Rechtsmittel einlegt.

    (Anders sieht es aus, wenn es um eine Rechtsfrage und nicht um eine Bewertung von Zeugenaussagen geht. Da wird sich die StA meines Erachtens aber ohnehin nur in den seltensten Fällen in der Hauptverhandlung zu einer von der Anklageschrift abweichenden Rechtsauffassung durchringen.)

  10. 10
    RA Gregor says:

    @ egal und Johannes:

    Es geht nicht darum, ob es ein Verteidiger, Anwalt oder Richter versteht. Der Mandant versteht es nicht. Und man kann es ihm auch schwer erklären, dass der, der Freispruch beantragt (StA), nachher Berufung einlegt. Aber mit dem Mandanten muss ja der Anwalt reden.

    I.Ü. wirft es auch kein gutes Bild auf die StA. Da entsteht der Eindruck, dass die linke Hand nicht weiß, was die rechte macht oder dass man sich dort untereinander nicht einig ist (zurückhaltend ausgedrückt). Sollte die StA mal drüber nachdenken, wie das so auf den „nomalen“ Menschen wirkt.

  11. 11
    RA JM says:

    Siehssu, im oft geschmähten Zivilrecht gäbe es das nicht: Keine Beschwer, keine Berufung.

    Höchste Zeit, dass eine entsprechende Norm in der StPO verankert wird.

  12. 12
    ra kuemmerle says:

    @RA JM: das wäre in der Tat eine gute Idee. Aber dann tun sich die Sitzungsvertreter der StA noch schwerer von sich aus einen Freispruch zu beantragen.

  13. 13
  14. 14
    manuel d. says:

    wundert mich sehr: bei uns nimmt, wenn alle freispruch wollen, der richter gleich den rechtsmittelverzicht entgegen. jetzt weiß ich, warum….

  15. 15
    ExRA says:

    Ich war gerade gezwungen, hintereinander „Salesch“ und „Holt“ in SAT1 anzuschauen. Solange Salesch einem Betrüger mit € 5 Millionen angerichtetem Schaden 2 Jahre auf Bewährung gibt und Holt einem ebenso nicht vorbestraften anderem Betrüger, von dessen ergaunerten € 25.000,- tatsächlich € 24.600,- noch aufgefunden wurden, 2 Jahre und 4 Monate (natürlich ohne Bewährung), kannst Du keinem Nicht-Juristen erklären, warum ein StA, der Freispruch beantragt (und ihn bekommt!), hinterher noch ins Rechtsmittel gehen kann.
    Es gibt schlimmeres im deutschen Verfahrensrecht.

  16. 16
    Kampfschmuser says:

    @ExRA
    Da wünscht man sich ja schon ein bisschen die Möglichkeit einen Betrug mit 5Mios abzuschließen und Frau Salesch als Richterin zu haben. ;)

    @manuel
    Der Rechtsmittelverzicht kommt meist nicht zustande, wenn der Sitzungsvertreter nur ein kleines frisches Lämpchen bei der StA ist.

  17. 17
    Chris says:

    Mein Gott – warum so viel Aufregung um einen völlig normalen Vorgang? Die Dezernentin war wohl nicht selbst in der Sitzung u. hätte die Sache ja nicht angeklagt, wenn sie nicht davon ausgehen würde, dass etwas dran wäre. Vielleicht sieht sie die Sache einfach anders als der Sitzungsvertreter? Vielleicht liest sie sich auch die Gründe durch – wenn sie vorliegen – und nimmt die Berufung einfach zurück… An der ganzen Sache ist nichts eigenartiges!

  18. 18
    Chris says:

    Im Übrigen (kleiner Nachtrag) passiert es ständig (!!), dass Rechtsanwälte einen schmucken kleinen Deal (beliebt sind 2 Jahre mit Bewährung) aushandeln, um dann (kein RM-Verzicht nach nem Deal) am letzten Tag der Frist (gerne um kurz vor Mitternacht) in Berufung (oder noch beliebter ins „Rechtsmittel“) zu gehen. Ehrlich gesagt ist das sogar eine vernünftige Verteidigungsstrategie – aber eben Vordergründig auch ein genauso widersprüchliches Verhalten wie es hier gerügt wird.

  19. 19
    alter Jakob says:

    Mein Dank geht jedenfalls an RA Melchior…

  20. 20
    fernetpunker says:

    Dumme Frage: reformatio in peius – gibt es die bei Berufung? Sonst wäre das Verhalten der StA doch kein Problem für den Beschuldigten, oder? Laut Wikipedia Verböserung nur, wenn beide Parteien Rechtsmittel einlegen. Das hieße, wenn der Verteidiger/Beschuldigte seinerseits kein Rechtsmittel einlegt, wäre keine Verböserung möglich?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Reformatio_in_peius

  21. 21
    Gulia says:

    Ich war am 29.06.2010 bei die Prozess Betrüg, weil hat beantragt gegen mich Sozialamt, das Gericht unsere leiter des Sozialamt ungerechtfertig in Anspruch hat genommen, als Zeuge was Sozial Betreuung Hoffman welche hat Falsch ausgesagt: Ich im geschäft beleidigt seine Frau.
    Sozialarbeiterin Buschhaus sagt: Ich beleidigt seine Tochter.
    jetz Ich weis wegen Staatliche Gerichtberkeit besser.
    Ich kenne nie Tochter von der Frau- Sozialarbeiterin, und kenne nicht die seine Frau von Sozial Betreuung.weil wegen bewegung Einschräbkung Ich ganz Tag zu Hause, und ab 2003 Habe Schmerzen, kein meniskus da und Sähne, alles abgeriesen nicht beruflich Ortoped Professor, welche hat von der Münster Unterstutzung die alle Ärzte.
    In Sommer 2009 hat schon mir gesagt Sozialarbeiterin: „ich verklage Dich, Du im REWE auf meine Tochter Wage gefahren“, Ich sagt:
    „Ich kenne nicht Ihre Tochter, und Wage Ich auf niemanden kann fahren, weil wegen Musltisklerose Ich ganz langsam laufen.
    Was passiert mit Staatanwalschaft, wenn ich ab 2003 bewschwerde wegen mein Häktische leben, wegen Körperverletzungen, Schlagerei von der Polizist, und reagiert nicht, aber mit Falsche Aussage schnel schmieren Anzeige, und wo ist Rechtstaat und Sicherheit?
    Das wegen der Deutsche Betroffene Schwerbehinderte am leiden ab 1993, weil haben Angst von der geschmierte Anzeige.
    Ich Kämpfe nicht mehr für Recht, Würde und Wahrheit, und Sicherheit, weil mein Goldene Zeit verschwunden, und Ich werde Alt, das war schon vor dem Zweite Welt Krieg, und jetz auch holen von jedem Angst der Sozialsystem mit Hilfe Staatanwalschaft.
    Wegen Dratische kurzungen niemand Darf warnen, mir egal was steht in der Akten mit „nicht mein, aber mein gefälsche Unterschrift“ ich bekomme nur jeder zwei Woche 95 euro auf ein Zettel, nicht 40 und 55,
    wenn alle Sozialämte beschäftig mit Akten Stappeln und Drastische Kürzungen, dann hier auch Schuld der Ordnungsamt und Stadtkasse.
    In der Akten Vermutung, ob kein Ziwillrech verstehen kann, wegen Stappeln niemand können raus feststellen.
    jetz habe Vollstrecker von der Staatanwalschaft (eine Dünne Mann, Name habe nicht erreicht)Vollstrecker war „In Weimarer Zeit“, und jetz muss alle Arme rechnen mit die Inkasso.
    An Domnowski habe schon mehr mal angeschrieben, bekamm kein Antwort, ich wollte nur fragen warum ich an diese Inkasso schulden habe?
    Nun hier Ich verstehe nicht, landrat zuständigt für Staatanwalschaft, oder Staatanwalschaft Zuständigt für landrat, und warum mir kein Anwalt helfen kann, ich doch kenne kein die Gesetze, weil bin kein Jürist bin, das wegen deutsche Sprache wird abgeleht : „Besser als nicht wissen“, wegen Drastische kurzungen, Vergasung, Vergiftung,Falsche Behandlung Darf nicht warnen, und für eigene Schlusel von die Wohnung auch wir haben kein Recht. Habe in der Akten gefunden wo an mir war stand von Anwalt wegen Kindergeld : „danke für Fax, wo Sie entscheiden für Ruhe Verfahren“, das ist Psychoterror, ich habe mit Email geschimpf, warum ohne mein ausdruckliche Entscheidung auf Ruhe Verfahren eingesetz, wo ich habe 4 Jahre begleitet die Verfahren wegen Kindergeld, und hat kaput gemacht, weil war stand von Finanz Minister Bablau: muss unbedingt mit dem Anwalt. Wenn 4 Jahre ohne Anwalt war, warum muss nach 4 Jahre Anwalt einbeziehen?
    Anwalt will viele Mandanten haben und Schöne Urlaub.
    Aber Ich will auch Urlaub, erholung, nach dem wo 9 Jahre und 5 Monat meine Nerven intensiv Zestört worden.
    Warum Sozial Betreuung verklagt mich, weil wegen RWE ich gewarnt, weil viele betroffene bekommen Abrechnung bis zum 3000 euro, und mit Ratezahlung muste Betroffene zahlen, und Ich auch bekomme für Märtz 2009 über 300 euro für Heizung, wo Heizung war nicht an, weil März 2009 war ganz Warm, und Ich habe gesagt: ich Scane dies und zeige an die Offentlichkeit,er sagt aber : „O ne Bitte“, dann er beantragt 4 Mal für mich Psychister Dienst,weil bin gefährliche Frau, welche war ohne Termin bei der Tür, und sagt Herr Kleikep an mir von Ordnungsamt: „soll ich meine Tasche packen, wir gehen in Klaps“.
    Ja wir haben in unsere Ortliche Klaps eine Jünge Frau Teresa, welche 19 jahre schon dort: Venlafaxin schon lange da in jeder Klaps, und bleib Patient ewig.
    Dann Ich gezeigt an der Ordnungsamt den Schimmel, welche auch mehr Mal Ich im Internet gestellt, und war Belastung mit Schimmel Fresser ab Mai 2009.
    Ich habe kein Zeit weiter Kämpfen: ich werde Alt.
    Ungerechtigkeiten immer war, und benehmen sich nicht die Volle Bürokraten.

  22. 22
    Besucher2778 says:

    Oh Gulia ich hab Tränen gelacht, bitte mehr davon!

  23. 23
    Kampfschmuser says:

    @Gulia
    Nach dem dritten Absatz habe ich aufgegeben. Es war mir vor Lachen und Tränen nicht mehr möglich den Zeilen weiter zu folgen.
    Danke für die Bedienung des typischen Klischees, was natürlich nur reiner Zufall ist und danke, da Lachen gesund sein soll.

  24. 24
    Sven says:

    @ Besucher2778
    @ Kampfschmuser
    Haben Sie den Text von Gulia gelesen?
    Ist aber auch nicht so wichtig, denn mit jedem Rechtschreibfehler fühlen vier uns Alle besser.

  25. 25
    Lexus says:

    Rechtschreibfehler?

    Der Sinn des Textes ist nicht einmal zu erraten

  26. 26
    Kampfschmuser says:

    @Sven
    Ihre gutmenschliche Art in allen Ehren: Was zu viel ist, ist zu viel.

  27. 27
    shabazz says:

    Check ich es nicht oder ist das Ding nicht eh schon verspätet eingelegt?

  28. 28
    Ref.iur. says:

    @ shabazz

    Nein, die Berufung ist rechtzeitig eingelegt!

    Die Frist beträgt gem. § 314 Abs. 1 StPO eine Woche. Nach § 42 StPO beginnt sie erst mit dem Tag nach Verkündung des Urteils, hier also mit Mittwoch, dem 15. Juli 2009. Anders als im Zivilrecht (vgl. § 188 Abs. 2 letzter Hs. BGB) endet eine so beginnende Wochenfrist mit dem Ablauf des Tages der durch seine Bennenung dem Tag des Fristbeginns entspricht. Folglich wäre die Frist hier erst am Mittwoch, den 22. Juli 2009 abgelaufen. Das fristwahrende Fax ging aber schon am Dienstag, den 21. Juli 2009 gegen ca. 14:00 bei der gemeinsamen Annahmestelle ein. Dass es die Eingangsgeschäftsstelle des AG Moabit erst am 23. Juli 2009 erreicht hat ist hingegen unerheblich. Hierbei handelt es sich um einen rein internen Organisationsvorgang.

    PS: Fristberechnungen nerven echt… hin und wieder eine zu machen ist aber eine gute Übung für die Revisionsklausur

  29. 29
    Virchow says:

    @ Ref.iur.

    Die am Dienstag, 21.07., eingelegte Berufung war tatsächlich rechtzeitig. Insofern trifft Ihr Kommentar zu.

    Ihre Fristberechnung ist aber leider trotzdem falsch. Die einwöchige Berufungsfrist endete bereits mit Ablauf des 21.07., nicht erst mit Ablauf des 22.07. Denn gemäß § 314 Abs. 1 StPO beginnt die Frist mit Verkündung des Urteils. § 42 StPO gilt für die Wochenfrist nicht, sondern bezieht sich nur auf nach Tagen bestimmte Fristen. Für eine Wochenfrist gilt ausschließlich § 43 Abs. 1 StPO. Wird also am Dienstag ein (Straf-)Urteil verkündet, endet die einwöchige Berufungsfrist mit Ablauf des Dienstags der darauffolgenden Woche.

  30. 30
    Ref.iur. says:

    @ Virchow

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Sie haben Recht! § 314 Abs. 1 StPO (Berufung) bzw. § 341 Abs. 2 StPO (Revision) bestimmen tatsächlich, dass der Tag der Verkündung mit zählt. Die Fristberechnung zum Zivilrecht unterscheidet sich daher so, dass die Frist einen Tag länger läuft, zugleich aber auch einen Tag früher beginnt.

    Beginnt eine Frist hingegen mit dem Beginn eines Tages – z.B. die einmonatige Revisionsbegründungsfrist, die mit Ablauf der Revisionseinlegungsfrist zu laufen beginnt (§ 345 Abs. 1 S. 1 StPO) – dann wirkt sich die unterschiedliche Berechung so aus, dass die Frist effektiv tatsächlich einen Tag länger läuft.

    Daraus lässt sich dann folgender Beispielsfall bilden:
    Urteilsverkündung: Dienstag, 14.07.2009, 14:00
    [Urteilszustellung: Mittwoch, 15.07.2009]
    Fristbeginn Einlegung: Dienstag, 14.07.2009
    Fristende Einlegung: Dienstag, 21.07.2009, 24:00
    Fristbeginn Begründung: Mittwoch, 22.07.2009, 0:00
    Fristende Begründung: Montag, 24.08.2009, 24:00 (da der 22.08.2009 ein Samstag ist und die Frist damit bis montagsabends läuft, § 43 Abs. 2 StPO)

    Oh mann, Fristberechnungen sind echt ätzend… aber wenigstens werde ich jetzt einen Fehler weniger in der Revisionsklausur machen :-)