Jahresarchive: 2009

Dem Volk auf’s Maul geschaut

Nun hat es einen weiteren Randalierer erwischt:

Ein Moabiter Schöffengericht hat am Dienstag einen 26-jährigen Berliner, der bei den schweren Ausschreitungen am 1. Mai Flaschen auf Polizisten geworfen hatte, wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.

berichten M. Mielke, M. Wittge und S. Pletl stimmungsvoll in der Berliner Morgenpost.

In ihrem eigenen Bericht korrigieren sie später allerdings diese unzutreffende Zusammenfassung:

Für die Taten am 1. Mai verhängte das Schöffengericht zwei Jahre und sechs Monate wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Zusätzlich gab es noch eine Bestrafung für einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und für eine Brandstiftung. Und einen Zuschlag für ein paar Vorstrafen. Keinen Rabatt gab es aber im Zusammenhang mit der „Randale“ für die erhebliche Alkoholisierung des Verurteilten zur Tatzeit.

So sieht die Sache also schon wieder ganz anders aus: 30 Monate für 12 nachgewiesene Flaschenwürfe auf Polizeibeamte und den Versuch, sich nicht verhaften zu lassen. Der Rest hatte mit dem 1. Mai nichts zu tun.

18 Monate Haft ohne Bewährung. Für einen folgenlosen Wurf mit einer Flasche gegen ein protektoren-geschütztes Polizistenbein, im Zustand eines Vollrauschs.

Das war das Ergebnis eines anderen Falls, über den ich bereits berichtet hatte.

Weitere Berichte über dieses neue Verfahren finden sich auch in der taz, in Berliner Zeitung und im Tagesspiegel. Dummes undifferenziertes Zeug darüber steht hingegen mal wieder in der B.Z..

Insgesamt erkennbar ist aber die Tendenz, daß hier aus generalpräventiven Gründen mit heftigen Strafen reagiert werden soll, was dann natürlich auch von den Politikern, die wiedergewählt werden wollen, beapplaudiert wird.

Ich bin gespannt, was in den weiteren Verfahren noch herauskommt. Und: Ob die Richter am Land- und Kammergericht diese Strafzumessungen im Rechtsmittel halten werden. Nicht nur angesichts dessen, daß in beiden Fällen eine Verletzung von Polizeibeamten nicht nachgewiesen werden konnten, halte ich das Strafmaß jeweils für überzogen. Die Amtsgerichte orientieren sich eben lieber an Volkes Stimme als am Gesetz.

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Richter K. und die Zeitung

Nun hat es Richter K. auch bis in die Berliner Zeitung geschafft:

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Ob Frau Deckwert die grundlegenden Informationen für diesen Artikel hier aus dem Blog hat oder den entsprechenden Beschluß vom Präsidenten des Amtsgerichts persönlich übergeben bekommen hat, ist mir nicht bekannt.

Richter K. wird den Vätern und Müttern des Grundgesetzes richtig dankbar sein für den Artikel 97 Absatz 2 Grundgesetz.

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Gewaltige Umringung

Es ging um zwei Männer, die von der Polizei entdeckt wurden, als sie

unerlaubt Plakate klebten.

berichtet Hans H. Nibbrig in der Berliner Morgenpost.

Das nachfolgend beschriebene Szenario stellt für den Journalisten einen Beleg dafür dar,

dass sich die Szene nicht mehr nur mit Gewalt gegen Sachen, etwa in Form von Brandanschlägen auf Autos, begnügt. Auch die Gewalt gegen Personen, insbesondere gegen Polizeibeamte, nimmt zu.

Also, die beiden Plakatierer wurde erwischt.

Während einer von ihnen flüchten konnte, gelang es den Polizisten zunächst, den zweiten Täter festzuhalten.

Das ist für sich genommen ja nichts Ungewöhnliches. In so einer Situation wegzulaufen, statt sich von freundlichen Polizeibeamten darauf hinweisen zu lassen, daß „wildes Plakatieren“ verboten ist, ist eine nachvollziehbare Reaktion. Problematisch wurde es dann im zweiten Akt:

Als die Beamten die Personalien des Mannes aufnahmen, kamen plötzlich 25 bis 30 Personen aus den umliegenden Häusern, umringten sie, verwickelten sie in Diskussionen und versuchten mehrfach, sichergestellte Beweismittel zu entwenden. In dem nach und nach entstehenden Durcheinander gelang es dem Festgenommen zu fliehen. Eine Verfolgung war den Beamten nicht möglich, da ihnen durch die Mitglieder der linken Szene der Weg versperrt wurde.

Ich fürchte, hier waren zwei Polizeibeamte hoffnungslos überfordert und haben schlicht nicht aufgepaßt. Und: Das Weglaufen nach einer Festnahme ist für sich genommen nicht strafbar.

Das Umringen und Verwickeln in Diskussionen also als Gewalt? Lieber Hans H. Nibbrig, jetzt übertreiben Sie aber!

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Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde

Die Richterin hatte zum 27.7.2009 geladen. An dem Tag war ich verhindert. Meinen Antrag auf Verlegung des Termins hat die Richterin per Beschluß verworfen. Dagegen habe ich Beschwerde („Terminsbeschwerde“) eingelegt, ein Rechtsmittel, das nur unter engen Voraussetzungen überhaupt zulässig ist.

Geschickt, wie die Richterin ist, schickt sie die Beschwerde recht knapp zum Beschwerdegericht; dort traf das Rechtsmittel mit dem Aktenband einen Tag nach dem Termin ein. Damit war das Thema eigentlich erledigt.

Eine Idee hatte ich aber noch. Aus dem Verwaltungsrecht kannte ich die Fortsetzungsfeststellungsklage. Warum nicht auch hier – es ist nicht verboten, unzulässige Anträge zu stellen. Das Landgericht hat’s allerdings gemerkt:

Eine „Fortsetzungs-Feststellungsbeschwerde“ ist in der StPO in solchen Fällen unbekannt.

FF-Beschwerde

Auf diesem Wege habe ich nun erreicht, daß das Landgericht, das auch für die weiteren Rechtsmittel gegen die Entscheidungen dieser Richterin zuständig sein wird, von den Praktiken der Richterin Kenntnis erlangt hat. Zudem habe ich nun ein Schriftstück, in dem ein Richter bestätigt, daß die Terminsbeschwerde zu spät an das Landgericht abgegeben wurde. Sowas ist dann ganz hilfreich in der Revision, wenn kein Freispruch dabei rauskommt.

Das ist Moabit. wie es singt und lacht.

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Schüsse auf Polizisten

Ein 72-jähriger Mann aus Berlin hat am Sonntag in Wendisch Rietz (Brandenburg) auf einen Polizisten geschossen.

berichtet die Berliner Morgenpost. Soweit, so gut. Getroffen hat er nämlich nicht. Interessant ist aber folgende Information am Ende des Berichts:

Bei der Hausdurchsuchung wurden unter anderem sieben Pistolen und Revolver, zwei Luftgewehre und über 1000 Schuss Munition sichergestellt. Nach ersten Erkenntnissen gehört der Mann einem Schützenverein an. Den Angaben zufolge ist er wegen psychischer Probleme in Behandlung.

Und wenn so ein Mann dann auch noch Killerspiele im Internet …

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Die Wege der Staatsanwaltschaft

Ich begreif’s nach all den Jahren immer noch nicht.

Da wird am 9. Juni in der Hauptverhandlung nach 5 Terminen vor der Strafkammer über das Strafmaß gesprochen – nicht gedealt, nur erörtert. Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger (und nebenbei auch die Angeklagte) sind sich einig. Der Staatsanwalt beantragt 90 Tagessätze, der Verteidiger schließt sich insoweit an und das Gericht verurteilt zu 90 Tagessätzen. Soweit, so gut.

Heute wird mir das Urteil zugestellt. Nebenbei teilt mir das Gericht mit, die Staatsanwaltschaft hat bereits in der Woche nach dem 9. Juni Revision eingelegt.

zustellen

Ja, hallo?! Was soll ich der Mandantin eigentlich erzählen, wenn sie mich fragt, ob da bei der Anklagebehörde noch alles in Ordnung ist?

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Schon fast poetisch

Aus der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu unserer Rechtsbeschwerde in einer Bußgeldsache:

Im Gewand der Gehörsrüge wird die Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht geltend gemacht, die als Verfahrensrüge in Bagatellsachen gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG nicht statthaft ist.

Wenn man sonst den knarrenden Tonfall der Staatsanwaltschaft gewohnt ist, hört sich sowas schon fast lieblich an.

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Kreuzberger Diebstahlschutz

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Gesichtet an der Kottbusser Brücke. Da sollte man auch wirklich gut aufpassen auf sein Auto.

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Erneute Beleidigung der Wanne

Von ArenoNet beleidigte Wanne

Und was ist es denn sonst, wenn nicht „Straßen-Spam“ – wenn ein Anwalt ein Schrottfahrzeug (siehe Fotos auf der der Website von RA Hoenig) auf die ohnehin zugeparkten Straßen Berlins stellt, weil sonst niemand zu ihm kommen möchte?!

Quelle: Christian Schebitz, ArenoNet GmbH, www.rechtsanwalt.com

Unglaublich! Ich fasse es nicht.

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Der Spammer stellt richtig

Christian Schebitz, der Geschäftsführer der ArenoNet GmbH versucht sich zu rechtfertigen. In einem Kommentar hier im Blog. Er trägt jedoch unwahr vor.

Das verspricht ja heiter zu werden. ;-)

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