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Jahresarchive: 2009
Öko-Tuning?
Eco-Tuning für die Wanne? Einfach nur einen anderen Chip einsetzen und schon stinkt sie nicht mehr? Geil!
Erinnerungsschreiben
Wenn Sie keine Rundfunkgeräte anzumelden haben, bitten wir Sie dennoch, uns den beigefügten Antwortbogen ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Sie vermeiden
damit Erinnerungsschreiben. Vielen Dank.
Mich stören diese Erinnerungsschreiben nicht. Immer her damit!
Und überhaupt: Ich fülle nichts aus und unterschreibe nichts, wozu ich nicht verpflichtet bin:
… wenn Sie weder Radio noch Fernsehen noch ein anderes empfangstaugliches Gerät haben, besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht. Falsche Angaben können zur Bestrafung führen (z.B. § 263 StGB-Betrug).
Hinterher mache ich noch falsche Angaben, und dann? Wer zahlt den Strafverteidiger?
Zerstörte Heckscheibe
Seit Sonntag steht die Wanne wieder in Kreuzberg. Wiener-, Ecke Ohlauer Straße:

Am Donnerstag gab es diese Pressemeldung der Polizei Berlin:
Ein Streifenwagen des Polizeiabschnitts 53 wurde gestern Abend von einem Unbekannten in Kreuzberg beschädigt. Die Polizisten waren wegen eines Ladendiebes gegen 19 Uhr in die Ohlauer Straße gerufen worden. Als die Beamten den Sachverhalt aufnahmen, erschien ein Passant und machte sie darauf aufmerksam, dass ein Mann soeben einen Stein auf den „VW Touran“ geworfen habe, wodurch die Heckscheibe des Polizeiautos zerstört wurde. Das Fahrzeug wurde ausgewechselt. Der Täter flüchtete in Richtung Görlitzer Park.
Da bin ich dann doch mal schnell vorbei gefahren, um nach der Heckscheibe der Wanne zu schauen:

Die Wanne ist eben kein Touran. ;-)
Kommentare deaktiviert für Zerstörte Heckscheibe
Lynchmob statt Prozeßrecht
Nicht nur den untypischen Krawallmacher hat es erwischt, nach Ansicht ihrer Verteidigerin auch Alexandra R.:
Das Urteil des Berliner Landgerichts, wonach die mutmaßliche Autozündlerin Alexandra R. weiter in Untersuchungshaft bleiben muss, wird von deren Rechtsanwältin Martina Arndt scharf kritisiert. Ihr sei als Anwältin vom Landgericht keine Frist zur Stellungnahme gewährt worden. „Das Landgericht hat unter Umgehung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des rechtlichen Gehörs seine Entscheidung getroffen“, moniert Arndt.
Das Landgericht hatte am Dienstag entschieden, dass R. in Untersuchungshaft bleiben muss.
berichtet Peter Nowak in der taz.
Auch wenn es kein Urteil, sondern ein Beschluß war (ok, ja, ich bin ein Besserwisser): Der Druck der Straße: „Auto-Zündlerin wieder frei!“ scheint auch aus Außensicht kein unbeachtliches Moment gewesen zu sein, das da bei der Entscheidung des Landgerichts eine Rolle gespielt haben könnte.
Es gibt eine Reihe weiterer Kritikpunkte an dem (formellen) Verfahren. Aber auch hier – wie zuletzt im Fall Tauss – erfährt die Beschuldigte zuletzt von dem, was sie betrifft. Als Vorletzte ist es ihre Verteidigerin, die von diesem Beschluß erst aus der Presse erfahren habe.
Was ist denn das für eine erbärmliche Justiz, die wiederholt gegen Verfahrensrechte verstößt, die sich von einem Lynchmob treiben läßt?!
Was gibt es da eigentlich noch zu ermitteln? Die Frau sitzt seit Mai in Untersuchungshaft. Warum schreibt der zuständige Staatsanwalt nicht endlich die Anklage und schickt sie zum Gericht, damit dort in einer Beweisaufnahme öffentlich verhandelt werden kann?
Spam per Cold Call durch die ArenoNet
Aus einem Kommentar zu dem Beitrag Der Spammer reagiert:
Die Firma ArenoNet ist permanent durch telefonische Kaltaquise aufgefallen.
Bezeichnend auch, daß mir am 17.9.05 anläßlich eines von mir gehaltenen Vortrages zum Thema „Spam und unerlaubte Werbung – anwaltliches Vorgehen und Stand der Rechtsprechung“ vor Rechtsanwaltskollegen in den Räumen der Rechtsanwaltskammer Berlin u.a. mehrfach die Fa. ArenoNet als besonders penetrante Kaltaquiriererin benannt wurde, wobei das Vorgehen jedesmal identisch war: die Domain Rechtsanwalts.com wurde umfangreich vorgestellt und der Besuch des Außendienstmitarbeiters für den nächsten Tag angekündigt.
Es gibt mehrere Beiträge von Rechtsanwaltskollegen, die sich an einer Mailingliste der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg beteiligen, die ebenfalls derartig belästigt wurden. Es gibt über 20 weitere Beiträge der Kollegen, die sich in geradezu sarkastischer Weise mit der Leistung und den Preisen der Fa. ArenoNet beschäftigen.
Wir haben sowohl einstweilige Verfügungen auf Unterlassen gegen die Firma AreniNet erwirkt, die im Widerspruchsverfahren von Herrn Christian Schebitz als endgültige Regelung anerkannt worden sind.
Zudem hat von Herr Christian Schebitz sich auch strafbewehrt meiner Kollegin gegenüber zur Unterlassung verpflichtet.
Wegen eines Verstoßes gegen das Unterlassungsgebot der einstweiligen Verfügung wurde im Jahre 2005 ein Ordnungsgeld gegen ihn vom LG Berlin beschlossen.
Aktuell (April 2009) hat er abermals gegen das Verbot verstoßen und mußte an meine Kollegin eine Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,00 € zahlen.
Treffenderweise sollte also die Firma areNOnet heißen…
Ich glaube, da hat sich Herr Christian Schebitz von der ArenoNet GmbH ganz böse verspekuliert. Macht man aber auch nicht, einen Rechtsanwalt erst zuspammen und dann auch noch anlügen. Das ist unhöflich, meinen Sie nicht, sehr geehrter Herr Schebitz?
Beleidigte Wanne
Es gibt tatsächlich Menschen, die halten die Wanne für ein Polizeischrottfahrzeug. Unglaublich!
Wohnt jemand in Mannheim, der diesem Kerl einen Aufkleber auf den Briefkasten pappt (und mir ein Foto davon schickt)? 8-)
Übelste Beschimpfung, ganz ganz übel
Da schreibt mir doch ein unhöflicher Zeitgenosse eine eMail:
Ihr Vorgehen ist insgesamt höchst unprofessionell! Sie motivieren mich sehr, Ihnen mal zeigen zu lassen, was wirklich unrecht ist (und was das kosten kann). Unsachliche Besserwisser mit juristischem Halbwissen braucht die deutsche Rechtsberatung nicht.
Das ist die normale Reaktion eines hilflosen Gegners, so wie ich sie aus den vielen Fällen kenne, die ich früher einmal bearbeitet habe, wenn es um die Abwehr von Spam ging. So etwas packe ich weg und gut ist.
Aber das hier, hier das hier, das hat mich nun wirklich umgehauen:
Oder wollen Sie etwa behaupten, dass ihr plakatives Polizeischrottfahrzeug … keine Werbung darstellt!?
Das hat mich ja nun völlig fertig gemacht. Die arme Wanne …
… als Schrottfahrzeug zu bezeichnen … also nein, das ist ja schon fast … Ne, mir fehlen die Worte.
Wer das war? Der hier, der bei anderen Rechtsanwälten als Spammer nicht unbekannt ist: Christian Schebitz, der Geschäftsführer der ArenoNet GmbH, die das Portal unter www.rechtsanwalt.com betreibt.
Was mache ich denn nun mit dem Kerl?
Generalprävention für die Galerie
Auch wenn es sich bei dem Angeklagten nicht um „den typischen Krawallmacher“ handele, sei eine deutliche Strafe auch zur Abschreckung geboten, urteilte das Gericht. Die grundlose Randale am 1. Mai sei eine traurige Tradition geworden, …
Quelle: Morgenpost
18 Monate Haft ohne Bewährung. Für einen folgenlosen Wurf mit einer Flasche gegen ein protektoren-geschütztes Polizistenbein, im Zustand eines Vollrauschs.
Ohne die weiteren Details des Verfahrens zu kennen: Ich verwette meinen guten alten Schönfelder, daß das Urteil keinen Bestand haben wird. Just for the gallery.
Ich bin gespannt, was bei Alexandra R. noch herauskommt.
Vorsicht Glas!
Es geht dabei nicht um den gläsernen Steuerbürger. Im Interesse der ehrlichen Steuerzahler und wegen der erheblichen Steuerausfälle durch grenzüberschreitende Steuerhinterziehung ist entschlossenes Handeln dringend notwendig.
Quelle: Unsere Bundesregierung
Wenn man einmal hinter die Kulissen sieht, zum Beispiel in einer Wirtschaftsstrafsache, und beobachtet, welche Informationen den Ermittlern auf schlichtem Zuruf zur Verfügung gestellt werden, wird einem jetzt schon schwindelig.
Demnächst stört noch nicht einmal mehr das heutige Klar-Glas den Einblick. Nein, um den gläsernen Steuerbürger geht es denen nicht mehr.

