Motorradrecht in Österreich

Auch in Österreicht gibt es Motorradrecht. Mag. Dr. Heinz Kraschl schreibt im SALZBURGWIKI.AT, was unsere Nachbarn unter diesem diffusen Begriff verstehen. Man findet dort

spezielle Gesetzesbestimmungen (Vorbereitende Rechtsakte und Novellen vor deren In-Kraft-Treten) mit relevanten Judikaturen, die nur für Motorräder (Klasse L3e) und Motorräder mit Beiwagen (Klasse L4e) in Österreich gelten, wörterbuchartig zusammengestellt.

Eine sehr informative Seite, gut gemacht, wenngleich sie für meine Begriffe reichlich trocken formuliert ist. Aber so sind sie ja nun mal, die Juristen. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Motorradrecht) veröffentlicht.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.