Wheely kostete den Führerschein

Vor der Polizei in Brandenburg sollte man keine Kunststückchen machen. Eine Motorradfahrt auf einem Rad führte in Brandenburg/Havel zu heftigen Konsequenzen:

Nach einer Motorradfahrt auf einem Rad vor den Augen der Polizei ist ein Mann aus Brandenburg/Havel seinen Führerschein losgeworden. Er hatte zunächst eine Streife überholt, dann aufs Gas gedrückt und das Vorderrad seiner geländegängigen Maschine hochgerissen, wie die Polizei gestern mitteilte. Bei der Kontrolle am Sonnabend bemerkten die Beamten, dass das Motorrad nicht einmal zugelassen war. Sie zogen den Führerschein ein. Der Fahrer hatte nicht ahnen können, dass er bei seiner tollkühnen Fahrt die Polizei im Nacken hatte: Die Beamten waren in Zivil unterwegs.

Quelle: Berliner Morgenpost vom 30. Juli 2007

So geht das aber nicht! Erst den Dicken machen und dann nicht von der Stelle kommen. ;-) Ich frage mich, warum der Crosser sich nach seiner Show-Einlage hat anhalten lassen. War wohl gerade kein Wald- oder Feldweg in der Nähe.

Dieser Beitrag wurde unter Bußgeldsachen veröffentlicht.

3 Antworten auf Wheely kostete den Führerschein

  1. 1
    /me says:

    kann mir jemand sagen, warum jemandem der augenscheinlich die
    fahrerlaubnis der klasse a hat wegen eines nicht zugelassenen krades
    diese abgenommen bekommt?

    wheelie als grundlage? klingt ja wie in bayern
    nicht zugelassenes krad?

  2. 2
    doppelfish says:

    Tsk-tsk. Seit wann brauchen echte Crosser denn Wege?

  3. 3
    wsw says:

    HUCH??

    Da muss ich ja in Zukunft mächtig aufpassen: wenn ich bei meiner Maschine am Gashahn ziehe, dann hebt die in den unteren beiden Gängen das Vorderrad gerne mal an. Insofern ist das ein ganz normaler Fahrzustand (nix getunt, „hochgerissen“ etc.) vielleicht vergleichbar dem durchdrehenden Rad eines vorderradgetriebenen PKWs. Dass jemand deshalb auch nur eine Verwarnung bekommen hätte, hat man aber noch nicht gehört.

    Gleiches Recht für alle?
    ( ^ Ups, ich war wohl kurz eingenickt ;-))