Gemütliches Eilverfahren beim LG Berlin: Bloß kein Stress!

Daß zwischen Klage und Urteil beim Landgericht Berlin schon einmal mehrere Jahre vergehen können, weil eine Richterin krank ist, darüber hatte ich bereits berichtet. In jenem Verfahren ging es um die Klage gegen einen Kaskoversicherer.

In einer anderen (recht überschaubaren) Sache ist es eigentlich eilig. Deswegen heißt das Verfahren auch Eilverfahren. Wir hatten eine Einstweilige Verfügung beantragt, die das Landgericht auch recht flott erlassen hat. Gegen diesen Beschluß hat die Gegenseite nun aber Widerspruch erhoben, das war am 20. April 2007.

Das Gericht hat daraufhin einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Für den 1. August 2007. Das Vierteljahr kann man knapp so eben noch akzeptieren.

Nun bekommen wir aber Post vom Landgericht, das den Termin wieder aufhebt:

lgberlinvertragt.jpg

Die derzeit zuständige Richterin scheidet aus, die Nachfolgerin macht erstmal Urlaub. Deswegen überlegt man dann am 1. Juli 2007 noch einmal, wann denn ein neuer Termin stattfinden soll. Bloß kein Stress hier …

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3 Antworten auf Gemütliches Eilverfahren beim LG Berlin: Bloß kein Stress!

  1. 1
    dpms says:

    Meines Wissens ein Indiz dafür, dass das Gericht dem Widerpsruch keine großen Erfolgaussichten beimisst. Die eV ist doch so lange in der Welt bis über den Widerspruch verhandelt wurde.

    Also, ruhig, Brauner.

  2. 2
    doppelfish says:

    Na, das geht ja richtig flott voran, hier!

  3. 3
    arno nym says:

    als Verfügungskläger kann einem das ja Wumpe sein, Fakten sind ja erstmal geschaffen worden :-)