EU-Fahrerlaubnis und Eignungsmängel

Bei Eignungsmängeln, die bereits vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis durch einen EU-Mitgliedsstaat (hier: Polen) vorgelegen haben und auch danach weiter fortwirken können (Verkehrsteilnahme mit erheblichem Gefährdungspotential), hindert die zwischenzeitlich erteilte EU-Fahrerlaubnis nicht die Überprüfung der Fahreignungsvoraussetzungen durch die deutschen Fahrerlaubnisbehörden.

Wirkt der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis an der Klärung solcher Eignungszweifel nicht mit, ist die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, ihm gemäss § 3 Abs.1 S.1 und 2 StVG i.V.m. § 11 Abs.8 FeV das Recht abzuerkennen, von der bis dahin im Inland wirksamen ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland weiter Gebrauch zu machen.

Entscheidung des Verwaltungsgericht Braunschweig vom 30. Januar 2006 (6 B 11/06)

Noch einmal daher:
Es erscheint nicht sehr sinnvoll, sich im EU-Ausland für teures Geld eine „neue“ Fahrerlaubnis zu holen, wenn die „alte“ in Deutschland entzogen wurde. Die ausländische Fahrerlaubnis ist hier nur solange zu gebrauchen, bis die zuständige Behörde davon Kenntnis erlangt. Das kann manchmal Jahre dauern, im Einzelfall aber auch nur Tage.

Dieser Beitrag wurde unter Fahrerlaubnisrecht veröffentlicht.

5 Antworten auf EU-Fahrerlaubnis und Eignungsmängel

  1. 1
    fulio says:

    Abe ein polnischer Führerschein der vor Entziehung der Fahrerlaubnis erteilt wurde bleibt gültig.

  2. 2

    Das Thema EU Fahrerlaubnis, EU Führerschein und Fahrerlaubnis ohne MPU

    ist inzwischen fester Bestandteil der Berichterstattung im Fernsehen und in der Presse. Doch diese Medienberichterstattung zur Fahrerlaubnis ohne MPU schafft weder Klarheit noch Rechtssicherheit. Das Thema Europäischer Gerichtshof und das Urteil vom 29.04.2004 zum EU Führerschein und dessen Folgen werden von den deutschen Behörden komplett außer Acht gelassen. Von den Behörden erfährt man zum Thema EU Führerschein ohne MPU in Europa entweder nichts, oder ratsuchende werden bewußt falsch, oder überhaupt nicht informiert. Allenfalls erfahrt man das Wunschdenken deutscher Behörden zum Thema EU Führerschein bzw. EU Fahrerlaubnis.

  3. 3
    john says:

    Ist schon ne traurige Sache, wie es aussieht. Also, die FA abgeben zu müssen.

    Wünsche jedem vom herzen Glück.

  4. 4
    MeDo says:

    Naja die Gesteze machens nicht jedem leicht. Aber die FA abzugeben und alles neu zu machen find ich auch nicht so toll.

  5. 5
    EU Führerschein says:

    leider ist doch durch die Medien mittlerweile so das hier keiner mehr versteht was wirklich die Wahrheit ist. Wir sind der Auffassung dass es nach wie vor möglich ist einen EU Führerschein in einem EU Mitgliedstaat zu erwerben, natürlich mit der Voraussetzung der Einhaltung der Gesetze. Mittlerweile wird ja auch die Anerkennungspflicht von vielen Gerichten bestätigt, wie zum Beispiel das neue Urteil aus Kassel sowie das Urteil aus dem Saarland.
    Leider ist trotzdem das Thema EU Führerschein sehr irreführend.