Durch Naturnähe übermannt

Aus einem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten:

Zur Tat hat sich der Betroffene noch dahin einlassen, daß er sich ansonsten grundsätzlich verkehrstreu verhalte, was auch fehlende Eintragungen im Verkehrszentralregister bewiesen. Er habe sich beim Fahren zur Sommerzeit an frischer Luft übermannen lassen.

[…]

… sich aber gerade beim Führen eines Kraftrades durch dessen besondere Beschleunigungskraft und die Naturnähe leichter von der Geschwindigkeit berauschen läßt.

Spricht da aus dem Richter (im vorgerückten Alter) ein bisschen Wehmut?

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