Der Staatsanwalt beantragte die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen.
Die Verteidigung beantragte Freispruch.
Das Amtsgericht Braunschweig hat den Verteidiger soeben verwarnt.
Vorbehalten bleibt die Verhängung einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen
Weitere Infos werden folgen.