Das freie Tor zur freien Welt wird geschlossen

Klagen gegen die Schließung des Flughafens Tegel abgewiesen

Berlin (ots) – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute die Klagen von fünf Luftfahrtunternehmen gegen den Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin-Tegel zurückgewiesen. Der Widerruf soll nach der Inbetriebnahme der neuen Landebahnen für den Flughafen Berlin Brandenburg International BBI in Schönefeld wirksam werden.

Das OVG hat entschieden, dass die Klägerinnen durch die Aufhebung der Betriebsgenehmigung des Flughafens Tegel nicht in ihren Rechten verletzt werden. Die Schließung des Flughafens im Einverständnis mit der Betreiberin (BFG) sei grundsätzlich zulässig und setze eine Aufhebung der Planfeststellung nicht voraus.

„Diese Entscheidung ist ein positives Signal auch in Hinsicht auf die Schließungsklage des Flughafens Tempelhof und ein wichtiger Meilenstein für die Durchsetzung des Konsensbeschlusses und bestätigt die Strategie der Gesellschafter“, sagt Dieter Johannsen-Roth, Sprecher der Geschäftsführung der Berliner Fughäfen.

Quelle: Presseportal.de

Schade, ich bin immer gern von Tegel aus geflogen. „Ein freies Tor zur freien Welt.“ hieß es noch vor 16 Jahren.

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