Kommentar zur Pressemitteilung des Bayerischen Richtervereins e.V.

Der Bayerischen Richterverein hat am 30.11.2012 die nachfolgend im Volltext(*) zitierte Pressemitteilung herausgegeben.

Pressemitteilung des Bayerischen Richtervereins e.V., Verein der Richter und Staatsanwälte in Bayern

Rückkehr zur Sachlichkeit

Nürnberg, 30.11.2012: Nach in Form und Inhalt zum Teil indiskutablen Äußerungen zum Unterbringungsverfahren Gustl M. mahnt der Bayerische Richterverein e.V. (BRV) als größter Berufsverband der Richter und Staatsanwälte in Bayern die Rückbesinnung auf die gebotenen Sachlichkeit in der öffentlichen Diskussion an.

Dass Gerichtsentscheidungen von einer kritischen Medienberichterstattung begleitet sein können, wird in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung von niemandem in Frage gestellt. Dennoch gilt es – wie es in einzelnen Berichten und Meinungsäußerungen durchaus auch der Fall war – alle Aspekte zu beleuchten und voreilige Schlüsse zu vermeiden, um einem „Fall“ auch gerecht zu werden. Festzuhalten bleibt: Die Unterbringung des Gustl M. in einer psychiatrischen Einrichtung beruht auf einer vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigten Gerichtsentscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Die weitere Notwendigkeit einer Unterbringung wurde und wird entsprechend der gesetzlichen Vorgabe einmal jährlich durch sachverständig beratene – andere – Gerichte überprüft, zuletzt im September 2012. Von einem in Stillstand befindlichen Verfahren, das erst durch mediale oder politische Aufmerksamkeit in Bewegung gebracht worden sei, kann daher keine Rede sein. Soweit nunmehr eine weitere Überprüfung in die Wege geleitet wurde, kann und darf sie ausschließlich im Rahmen eines gesetzlich geregelten gerichtlichen Verfahrens stattfinden.

In einem Rechtsstaat sind zu einer Überprüfung und Korrektur gerichtlicher Entscheidungen aus gutem Grund weder die Politik noch die Medien noch beauftragte oder selbsternannte „Experten“ berufen. Grundgesetz und Bayerische Verfassung haben die rechtsprechende Gewalt den Richtern übertragen. Die Gewaltenteilung stellt eine tragende Säule unserer verfassungsrechtlichen Ordnung dar. Die Forderung nach unabhängigen Gremien ohne Verantwortung und gesetzlicher Legitimation steht dazu in eklatantem Widerspruch.

„Von einer wahnsinnig gewordenen Justiz zu sprechen, ist ebenso völlig unangebracht, wie den Vorwurf zu erheben, es sei Rechtsbeugung oder Freiheitsberaubung im Amt verübt worden.“ erklärt der 1. Vorsitzende des BRV Walter Groß. „Es ist auch irgendwelchen Verschwörungstheorien eine eindeutige Absage zu erteilen.“ Groß warnt zudem vor einer Beschädigung des Rechtsstaats, sollte die Justiz im Landtagswahlkampf als Spielball parteipolitischer Interessen instrumentalisiert werden.

Es handelt sich dabei wohl (auch) um die Reaktion auf den offenen Brief des Prof. Dr. Henning Ernst Müller vom 14.11.2012, der sich an Walter Groß, den 1. Vorsitzenden des Vereins, richtete. Herr Prof. Müller reagierte seinerseits auf einen offenen Brief des Richters Groß, der wiederum einen Blogbeitrag des Wissenschaftlers als nicht vorteilhaft für seinen Berufsstand erachtete.

In einem Beitrag zu meinem Artikel vom Warum ich nichts darüber schreibe kommentiert nun O. García(**) diese (oben zitierte) Pressemitteilung:

War schon der Offene Brief daneben, so ist die gestrige Pressemitteilung von Walter Groß nur noch dreist: www.bayrv.de

Der zutreffenden Stellungnahme von Prof. Müller – gegen den Groß wieder stänkert („beauftragter oder selbsternannter Experten“) – auf http://blog.beck.de/2012/11/29/fall-mollath-wie-geht-es-weiter (2. Nachtrag) ließe sich einiges hinzufügen.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Vereinsmitglieder wirklich mehrheitlich glücklich damit sind, wie der Vizepräsident des in das Justizversagen verstrickten AG Nürnberg seine Stellung als Erstem Vorsitzenden des Vereins in dieser Weise instrumentalisiert.

In seinem Offenen Brief von letzter Woche hatte Groß Prof. Müller noch für Äußerungen hart angegriffen, die hinter den jetzigen Äußerungen des Ministerpräsidenten zurückbleiben. Da Groß aber nicht den Mut hat, den Ministerpräsidenten offen anzugreifen, schießt er wie ein Amokläufer auf alles, was sich bewegt, insbesondere die Medien. Sogar zum nochmaligen Hervorkramen des Kampfbegriffs „Verschwörungstheorien“ ist er sich nicht zu schade.

Aber was allem die Krone aufsetzt ist, daß er tatsächlich versucht, der Öffentlichkeit weiszumachen, daß sich auch ohne öffentliche Aufmerksamkeit etwas im Fall Mollath bewegt hätte.

Ein Gutes hat die Pressemitteilung immerhin, nämlich daß sie nur das Gegenteil von dem bewirken kann, was Groß beabsichtigt: Daß nun genauer nachgesehen wird, wie es um die richterliche Unabhängigkeit bestellt ist. Das Grundproblem im Fall Mollath ist ja, daß sie gerade fehlte. Richter, die die Wahrheitsfindung praktisch in die Hände von Psychiatern legen, sind nicht unabhängig.

Ich möchte dabei bleiben, nicht viel zu diesem erbärmlichen Verhalten der bayerischen Justiz – während des abgeschlossenen Verfahrens und vor allem jetzt – zu schreiben. Das können andere (z.B. Oliver García auf De legibus) wesentlich besser. Aber ich möchte wenigstens dazu beitragen, daß diese Machenschaften, so es sich am Ende als zutreffend herausstellt, was bisher bekannt wurde, nicht irgendwo „sachlich“ im Hinterzimmer eines bayerischen Brauhauses verhackstückt werden.

Schmerzhaft an dem ganzen Rummel ist allerdings, daß der Begriff „Nürnberger Prozesse“ allmählich eine andere Bedeutung zu bekommen scheint.

Anm.:
(*): Leider erlaubt der Aufbau der richterliche Website keinen direkten Link zu dieser Pressemitteilung, deswegen hier das Vollzitat.
(**): Vollständiger Name und eMail-Adresse sind hier bekannt.

Bild: © Museen der Stadt Nürnberg

Dieser Beitrag wurde unter Justiz veröffentlicht und mit den Begriffen verschlagwortet.

7 Antworten auf Kommentar zur Pressemitteilung des Bayerischen Richtervereins e.V.

  1. 1
    Stadler says:

    Doch, es gibt auch einen Direktlink auf die PM des Richtervereins: http://www.bayrv.de/DesktopModules/ExpandableTextHtml_News/PopUpContent.aspx?moduleid=582&itemid=37

    • Gibs zu, das hast Du nur deswegen mühevoll herausgearbeitet, um endlich einmal mit Deiner URL in meiner Kommentarspalte auftauchen zu können. 8-) crh
  2. 2
    Arne says:

    Leicht verkürzt wäre der Beginn der Pressemitteilung m.E. sachlich korrekter: „Nach in Form und Inhalt zum Teil indiskutablem Unterbringungsverfahren…“

    Schöne Artikelüberschrift auf der Website des BRV in diesem Zusammenhang auch: „Entscheidungen in der bayerischen Justiz – politisch steuerbar und ohne ausreichende Legitimation“. Oops, sorry, natürlich „Personalentscheidungen“ und „demokratische Legitimation“

  3. 3

    […] den Fall Molath, der in Bayern, aber auch darüber hinaus, Wellen schlägt […]

  4. 4

    […] Justizskandals der deutschen Nachkriegsgeschichte. Schmerzhaft dabei ist, und da gebe ich meinem Berliner Kollegen Hoenig recht, wenn er meint, dass der Begriff „Nürnberger Prozesse“ allmählich eine andere Bedeutung bekommt […]

  5. 5
    Raoul says:

    Leider ist es dann auch irgendwo wieder verständlich, wenn Menschen zu Terroristen werden.

  6. 6
    Eckhard Neubert says:

    Der Ton des Richters Otto Brixen, mit dem dieser den Gustl Mollath beeindrucken wollte, erinnert mich [editiert. crh]

    • Bitte beachten Sie die roten Linien, die auch und gerade hier nicht überschritten werden. crh
  7. 7
    silver account says:

    März 2012.
    Beate Merk (CSU – Justizministerin von Bayern) steht dem Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags Rede und Antwort und geht auf den Revisionsbericht und den Schnellhefter Mollaths aus dem Verfahren ein. Was darin zur Glaubwürdigkeit von Mollath steht wurde von ihr jedoch nicht erwähnt. Statt dessen sprach sie von „absurden“ Vorwürfen die sie mit Formulierungen aus seiner Anzeige untermalte. Mit nur einem Satz erwähnte sie, dass sich im Schnellhefter Mollaths Schriftverkehr mit der Hypo-Vereinsbank enthalten ist. Dagegen zählte sie in großer Breite alle Dokumente auf, welche für die beschriebenen Schwarzgeldgeschäfte keine Rolle spielten. Laut Sueddeutscher Zeitung sind in dem Ordner jedoch Buchungsanordnungen für in der Schweiz geführte Nummernkonnten, incl. der Namen dieser Konten. Dabei sind auch Vermögensverzeichnisse, ausgestellt von einer Schweizer Bank. Mit Fotos ist dokumentiert, dass „Schwarzgeldseminare“ durchgeführt wurden. Zusätzlich versuchte sie die Integrität eines Richters, der eidesstattlich versicherte, dass es zu Strafanzeigen Unterdrückungsanordnungen „aus der Politik“ gab mit einem Hinweis auf seine Stadtratstätigkeit als Republikaner zu entkräften.

    April 2012.
    Der Zahnarzt Edward Braun hat die Zahlungsaufforderung vom Landgericht Regensburg nicht auf sich sitzen lassen. Vom Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) ergeht der Beschluss dass Brauns Beschwerde unzulässig ist weil der dafür „erforderliche Beschwerdewert von 200 Euro nicht erreicht ist, aber von der Kostenerhebung wird dennoch abgesehen“.

    27. September 2012.
    Ein Gericht bestätigt die Unterbringung Mollaths in der Psychatrie.