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Schäbiger Vergleichsvorschlag

Wie bereits von erfahrenen Kommentatoren lässig angekündigt, lassen die schäbigen Rechtsanwälte nicht locker. Aber sie lassen nach.

Nach dem vorsorglichen Hinweis auf möglicherweise entstehende Kosten und der Androhung vermeintlich empfindlicher Übel …

Sollten Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, das Verfahren gegen Sie umgehend fortzusetzen.

… verschickt die Hamburger Anwaltsbatterie erneut automatisierte, aber dennoch freundliche Grüße:

Irgendwelche namenlosen Wesen aus dieser KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH behaupten, sie hätten Rücksprache „mit unserer Mandantschaft“ gehalten. Diese Mandantschaft (es soll sich dabei mutmaßlich um die „dpa Picture-Alliance GmbH“ handeln) erkläre sich diese …

… nunmehr(*) […] im Interesse einer nunmehr(*) zügigen und außergerichtlichen Erledigung damit einverstanden, …

… sich mit mir zu vergleichen. Statt der ursprünglichen Bereicherung in Höhe von 371,02 Euro soll der Vermögensvorteil für ksp Rechtsanwält bzw. deren mutmaßliche Mandantschaft nur noch 223,00 Euro betragen. Aber nur dann, wenn die Systemarbeiter bis zum 27.05.2019 (also binnen 14 Tagen) meinen guten Namen auf deren schlechten Kontoauszügen lesen können.

Und dann folgt wieder dieser zivilprozessuale Standardsermon, von dem doch ohnehin niemand mehr davon ausgehen kann, dass er ernstzunehmen wäre:

Offenbar ist die Mandantschaft beratungsresistent – denn schließlich hat die Kanzlei ja schon einmal „die Fortsetzung des Verfahrens“ empfohlen.

Ich bin gespannt, um welches Verfahren es sich handeln könnte, wenn ich jetzt mal statt eines Blogbeitrages freundliche Post an die Staatsanwaltschaft (§ 253 StGB), an die Rechtsanwaltskammer (§§ 43, 43a BRAO) und die Gewerbesteuerstelle des Hamburger Finanzamts (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) schicke.

Liebe Kommentatoren, bleiben Sie am Apparat, um nicht zu verpassen, wenn es weitergeht in dieser schäbigen Geschichte …


(*) Ein schönes Wort: „nunmehr“. Wird gern und oft von Zivilunken genutzt. Servicehinweis an ksp.: Bitte den Textbaustein nochmal überarbeiten.

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Bild (CC0): mwewering / via Pixabay

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Schäbige Vorsorglichlichkeit

Ich hatte in der vergangenen Woche über meine Erfahrung mit der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berichtet.

Mithilfe speziell für mich zusammengebastelter Textbausteine fordert mich ein namen- und gesichtsloses Etwas (Mensch oder Maschine, man weiß es nicht), elektronisch versandt und daher keine Unterschrift tragend zur Zahlung eines zivilrechtlich-penibel genau „berechneten“ Betrages auf, weil ich – schändlich, wie Strafverteidiger nun mal sind – ein Bildchen veröffentlicht haben soll, für das irgendjemand irgendwelche Rechte besitzen will, die ich angeblich nicht habe.

Ich habe – strafrechlich über den Daumen gepeilt – 25 Euro überwiesen und mit höflichen Worten mitgeteilt, dass die Messe damit gesungen ist. Die Rechnung der Forderungseintreiberkanzlei sieht nun so aus:

Das oben beschriebene Etwas reagiert jetzt doch nochmal – vorsorglich – und klärt mich – der ja auch nicht alles wissen kann – darüber auf, was passieren wird, wenn ich nicht das tue, was das Lego-System-Schreiben von mir forderte:

Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass Sie aufgrund Ihres Zahlungsverzuges verpflichtet sind, den unserer Mandantschaft hierdurch bereits entstandenen und ggf. zukünftig noch entstehenden Schaden (u. a. Verzugszinsen, Mahnkosten sowie die Kosten unserer Inanspruchnahme) zu ersetzen.

Was sind das für arme Menschen, die in diesem hanseatischen Laden ihren Dienst tun, ohne dafür mit Ihrem Namen gerade zu stehen. Aber vielleicht kommt das ja noch. Denn:

Sollten Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, das Verfahren gegen Sie umgehend fortzusetzen.

Was heißt eigentlich fruchtlos? Und von was für einem umgehend fortzusetzenden Verfahren ist da die Rede? Soll ich den fachliche kompetenten, diplomatisches geschickten und mit ausgewiesener Branchenkompetenz ausgestatteten Anwälte nochmal ein, zwei Euro überweisen? Und: Sehen die Kollegen in dieser Fabrik Kanzlei wirklich so aus, wie das Bild oben links glauben zu machen versucht?

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Bild (CC0): mwewering / via Pixabay

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Urheberrecht und schäbige Rechtsanwälte

Nun hat es mich auch einmal erwischt. Ich soll eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, behauptet …

Also irgend ein namenloser Insasse der KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg, der die Eier nicht hat, seinen Namen unter seine Textbausteine zu schreiben.

Einer davon ist mangels Schöpfungshöhe auch ohne weiteres zitierfähig:

Gegenstand unserer Beauftragung ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der unserer Mandantschaft aufgrund einer Urheberrechtsverletzung zusteht. Sie verwenden auf Ihrer Website kanzlei-hoenig.de unter der weiter unten aufgeführten URL ein Lichtbild, an dem unsere Mandantschaft das ausschließliche Nutzungsrecht i. S. d. Urheberrechtsgesetzes hat. Eine Zustimmung zur Nutzung hat Ihnen unsere Mandantschaft nicht erteilt.

Diesen für Zivilisten typische Sprachgebrauch würde niemand vermissen, wenn es ihn nicht gäbe.

Es ist nicht diese Rechnung, die mich ärgert, oder die mich in den Ruin treiben könnte.

Dafür gibt es Portokassen. Es ist die dahinter stehende Dreistigkeit, mit der manche Elemente dieser Gesellschaft den Ruf der Anwaltschaft abschießen.

Es mag sein, dass ich ein Bild zur Schmückung eines Blogbeitrags genutzt habe, für das ein Wer-auch-immer die Rechte hat. Wenn es denn so ist, und ich die Urheberrechte eines lebendigen Fotografen aus Fleisch und Blut verletzt haben sollte, bedauere ich das. Hier sollen die Rechte bei einem leblosen Gebilde in Form einer juristischen Person liegen.

Doch nun mal Butter bei die Fische. Es geht um einen Bildausschnitt, der das Backpatch einer rot-weißen Motorrad-Fahrgemeinschaft wiedergibt. So ähnlich (oder ziemlich genau) wie diese hier, die die Google Bildersuche auswirft. Die gibt es mit und ohne „Rechte“, die von mir genutzte Version soll angeblich geschützt sein.

Das von mir genutzte Bild hatte eine Größe von width=“250″ height=“163″, also die übliche Briefmarke, die man in meinen Blogbeiträgen gewöhnlich oben links findet.

Noch eine weitere Kostprobe der aus dem Lego-System entwichenen lauwarmen Luft, mit der die bedauernswerte Auftraggeberin ihren schwerwiegenden Schaden geltend zu machen versucht? Bitte sehr:

Für die unberechtigte Nutzung schulden Sie unserer Mandantschaft Schadensersatz. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 97 Abs. 2 UrhG. Auf Basis einer Lizenzanalogie kann dasjenige verlangt werden, was zwischen Ihnen und unserer Mandantschaft bei Kenntnis aller Umstände für eine rechtmäßige Nutzung als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre.

Welcher mit einem Klammerbeutel gepuderte Blogger würde 190 Euro für ein solches Bildchen „vereinbaren“? Das glauben die Hamburger Urheberrechtler sicherlich selbst nicht.

Die mir zur Last gelegte Tat ist zumindest nicht mehr strafbar. Sie ist verjährt, denn die Veröffentlichung erfolgte im Januar 2013, also vor gut sechs Jahren. Diese antiken Blogbeiträge liest kein Mensch mehr. Nur noch irgendwelche Maschinen, die sich durch sogenannte Dokumentationskosten amortisieren.

Man könnte also über meine potentielle Rechtsverletzung schlicht hinweg sehen. Oder statt gewaltige Textbausteine, die verdammt nah dran sind am Berufsrechtsverstoß und an einer Erpressung, zu verschicken, eine kleine kollegiale Bitte an mich, den Verwender, richten, das Bild wieder aus dem Netz zu nehmen.

Nun gut; ich habe 25 Euro für eine vermeintlich rechtswidrige Nutzung überwiesen, und zwar – so habe ich es bei den Zivilisten abgeschrieben – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Jetzt warte ich ab, was passiert. Wer hier öfter mitliest, wird wissen, was passieren wird, wenn das passieren sollte, was der Feigling angedroht hat. Stoff für weitere unterhaltsame Blogbeiträge mit dem Blick über den strafrechtlichen Tellerrand hinaus ist immer gern willkommen.

Ich bin mir sicher, dass ein Strafverteidiger sich einem Kollegen gegenüber nicht in so einer schäbigen Weise geriert. Das scheint eine Eigenart dieser Urheberechtsfabriken zu sein.

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