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Wir haben doch bezahlt!

Die Versicherung, die uns mit einem verspäteten Aprilscherz erfreute, sorgt sogar im Juni noch für Erheiterung. Nachdem ich die Klage auf die Reise in die Littenstraße geschickt hatte, meldete sich unser Mandant. Hoch erfreut berichtete er, dass der noch fehlende Betrag auf seinem Konto gutgeschrieben worden war. Da freuten wir uns natürlich mit und ich berichtete auch dem Amtsgericht Mitte von diesem freudigen Ereignis.

In einem solchen Fall muss man nämlich die Klage entweder zurücknehmen oder aber den Rechtsstreit für erledigt erklären, je nachdem, ob die Klage der Gegenseite schon zugestellt wurde oder nicht. Außerdem muss das Amtsgericht noch darüber entscheiden, wer die Kosten zu tragen hat. Steht alles in der Zivilprozessordnung.

Da die Klage tatsächlich bei der Versicherung noch nicht zugestellt worden war, nahm ich die Klage über den Zahlbetrag zurück und stellte, da noch ein paar Euro an Zinsen fehlten und auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten nicht bezahlt waren, den Klageantrag um. Keine große Sache. Die Versicherung rechnet einfach nach und zahlt. Rechtsstreit insgesamt erledigt. Nicht so diese Versicherung.

Erst kam ein Brief. Wir sollen die Klage nach Zahlung doch bitte zurück nehmen. Ja lesen die denn ihre Post nicht? Habe ich gemacht, fehlt aber noch was. Dann rief eine Schadensachbearbeiterin an, ich solle umgehend zurück rufen. Man soll ja gleiches nicht mit gleichem vergelten. Dass ist eine ganz schlechte Charaktereigenschaft, ich weiß. Aber da man mich auf meine Bitten hin vorher auch nie zurück gerufen hat, war ich nicht in Stimmung. Dann bekam das Gericht auch einen Brief, man habe doch gezahlt und die Klage sei von diesem unkommunikativen Anwalt endlich zurück zu nehmen.

Die zuständige Richterin hat nun ihrerseits darauf hingewiesen, dass da noch ein paar Euro offen sind und dieser Brief der Versicherung nicht unterzeichnet war. Letzteres ist etwas misslich, weil die Zivilprozessordnung vorsieht, dass man ausdrücklich erklären muss, wenn man sich gegen eine Klage verteidigen will und das auch noch innerhalb einer ziemlich kurzen Frist. Verpasst man dies, kann das Gericht auf Antrag ein Versäumnisurteil erlassen. Und genau ein solches habe ich beantragt.

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