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Kleinvieh mit Punktlandung

Dem Mandanten wurden eine Vielzahl von kleineren Fällen der Untreue (§ 266 StGB) zur Last gelegt. Insgesamt hat er sich nicht gerade so verhalten, wie man es von einem rechtschaffenen Bürger erwartet. Das hat der Mandant dann auch eingesehen und es dem Gericht mit seinem Geständnis sehr leicht gemacht. Die Beweisaufnahme konnte bereits nach zwei Terminen wieder geschlossen werden.

Dennnoch war es ziemlich knapp, denn der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft war recht hartleibig. Am Ende hat es dann gereicht.

Die Punktladung begründet das Gericht dann so:

Unter Berücksichtigung aller hier relevanten Strafzumessungsgesichtspunkte ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass die nachfolgend aufgeführten Einzelstrafen tat- und schuldangemessen sind und hat diese verhängt:

1. 30 Tagessätze Geldstrafe
2. 40 Tagessätze Geldstrafe
3. 40 Tagessätze Geldstrafe
4. 40 Tagessätze Geldstrafe
5. 30 Tagessätze Geldstrafe
6. 30 Tagessätze Geldstrafe
7. 30 Tagessätze Geldstrafe
8. 30 Tagessätze Geldstrafe
9. 30 Tagessätze Geldstrafe
10. 2 Monate Freiheitsstrafe
11. 1 Monat Freiheitsstrafe
12. 1 Monat Freiheitsstrafe
13. 1 Monat Freiheitsstrafe
14. 1 Monat Freiheitsstrafe
15. 3 Monate Freiheitsstrafe
16. 1 Monat Freiheitsstrafe
17. 1 Monat Freiheitsstrafe
18. 1 Monat Freiheitsstrafe
19. 1 Monat Freiheitsstrafe
20. 1 Monat Freiheitsstrafe
21. 1 Monat Freiheitsstrafe
22. 3 Monate Freiheitsstrafe
23. 3 Monate Freiheitsstrafe
24. 1 Monat Freiheitsstrafe
25. 1 Monat Freiheitsstrafe
26. 4 Monate Freiheitsstrafe
27. 2 Monate Freiheitsstrafe
28. 1 Monat Freiheitsstrafe
29. 2 Monate Freiheitsstrafe
30. 2 Monate Freiheitsstrafe
31. 2 Monate Freiheitsstrafe
32. 1 Monat Freiheitsstrafe
33. 1 Monat Freiheitsstrafe
34. 2 Monate Freiheitsstrafe
35. 1 Monat Freiheitsstrafe
36. 3 Monate Freiheitsstrafe
37. 1 Monat Freiheitsstrafe
38. 1 Monat Freiheitsstrafe
39. 1 Monat Freiheitsstrafe
40. 1 Monat Freiheitsstrafe
41. 1 Monat Freiheitsstrafe
42. 1 Monat Freiheitsstrafe
43. 2 Monate Freiheitsstrafe
44. 2 Monate Freiheitsstrafe
45. 1 Monat Freiheitsstrafe
46. 1 Monat Freiheitsstrafe
47. 1 Monat Freiheitsstrafe
48. 1 Monat Freiheitsstrafe
49. 1 Monat Freiheitsstrafe
50. 1 Monat Freiheitsstrafe
51. 1 Monat Freiheitsstrafe
52. 1 Monat Freiheitsstrafe
53. 1 Monat Freiheitsstrafe
54. 1 Monat Freiheitsstrafe
55. 2 Monate Freiheitsstrafe
56. 2 Monate Freiheitsstrafe
57. 2 Monate Freiheitsstrafe
58. 2 Monate Freiheitsstrafe
59. 2 Monate Freiheitsstrafe
60. 2 Monate Freiheitsstrafe
61. 2 Monate Freiheitsstrafe
62. 2 Monate Freiheitsstrafe
63. 4 Monate Freiheitsstrafe
64. 3 Monate Freiheitsstrafe
65. 2 Monate Freiheitsstrafe
66. 2 Monate Freiheitsstrafe
67. 1 Monat Freiheitsstrafe
68. 1 Monat Freiheitsstrafe
69. 1 Monat Freiheitsstrafe
70. 1 Monat Freiheitsstrafe
71. 1 Monat Freiheitsstrafe
72. 1 Monat Freiheitsstrafe
73. 1 Monat Freiheitsstrafe
74. 3 Monate Freiheitsstrafe
75. 1 Monat Freiheitsstrafe
76. 1 Monat Freiheitsstrafe
77. 1 Monat Freiheitsstrafe
78. 1 Monat Freiheitsstrafe
79. 1 Monat Freiheitsstrafe
80. 1 Monat Freiheitsstrafe
81. 2 Monate Freiheitsstrafe
82. 2 Monate Freiheitsstrafe
83. 1 Monat Freiheitsstrafe
84. 1 Monat Freiheitsstrafe
85. 2 Monate Freiheitsstrafe
86. 2 Monate Freiheitsstrafe
87. 1 Monat Freiheitsstrafe
88. 1 Monat Freiheitsstrafe
89. 1 Monat Freiheitsstrafe
90. 3 Monate Freiheitsstrafe
91. 1 Monat Freiheitsstrafe
92. 2 Monate Freiheitsstrafe
93. 2 Monat Freiheitsstrafe
94. 1 Monat Freiheitsstrafe
95. 1 Monat Freiheitsstrafe
96. 1 Monat Freiheitsstrafe
97. 2 Monate Freiheitsstrafe
98. 1 Monat Freiheitsstrafe
99. 1 Monat Freiheitsstrafe
100. 1 Monat Freiheitsstrafe
101. 1 Monat Freiheitsstrafe
102. 1 Monat Freiheitsstrafe
103. 1 Monat Freiheitsstrafe
104. 1 Monat Freiheitsstrafe
105. 1 Monat Freiheitsstrafe
106. 1 Monat F~iheitsstrafe
107. 1 Monat Freiheitsstrafe

Die jeweils verhängten Einzelstrafen hatte das Gericht gemäß §§ 53, 54 StGB auf eine Gesamtstrafe zurückzuführen. Unter erneuter Würdigung aller maßgeblichen Strafzumessungsaspekte hält das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von

2 Jahren

für erforderlich, aber auch ausreichend, die Taten schuldangemessen zu sühnen und auf den Angeklagten einzuwirken, künftig ein straffreies Leben zu führen.

Diese Strafe konnte unter Zurückstellung von Bedenken noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden, da das Gericht erwartet, dass der Angeklagte sich bereits die Verurteilung wird zur Warnung dienen lassen, keine weiteren Straftaten mehr zu begehen auch ohne dass es der konkreten Einwirkung durch den Strafvollzug bedarf.

Diese Prognose beruht vor allem auf dem Umstand, dass in dem durchaus erheblichen Zeitraum seit der Begehung der letzten Tat keine weiteren Straftaten des Angeklagten mehr bekannt geworden sind.

Besondere Umstände sieht das Gericht in der bereits in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang erfolgten Rückzahlung des verursachten Schadens.

Ich bin froh, dass es mir als Strafverteidiger erspart bleibt, solche Texte auf’s Altpapier bringen zu müssen. Die aus Textbausteinen zusammengestoppelten Strafmaßbegründungen gehen ja noch; aber die Darstellung der Einzelstrafen, aus denen sich dann die – von der Verteidigung pauschal angestrebten – Gesamtstrafe ergibt, kann einem Strafrichter schon einmal das Wochenende versauen. Wenn man denn diese Form der Darstellung – aus Furcht vor einer Revision? – wählt.

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Bild (CC0): angelolucas / via Pixabay

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