Wir haben gestern den Druck für die neuen Kanzlei-Postkarten in Auftrag gegeben. Hier die Rückseite:
Auf der Vorderseite sind abgebildet:
die Wanne
drei haarige Gestalten
Wer das Bild beschreiben kann, den Namen des bayerischen (!) Bildermachers nennt und uns seinen Namen sowie seine Adresse(*) an diese eMail-Adresse mailt, der bekommt von uns eine solche Karte per Post.
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Das Ratespiel endet, sobald die neue Postkarte hier im Blog veröffentlicht wird.
Die verlinkte eMail-Adresse gehört zur Kanzlei.
Der Name und die Adresse werden nicht weitergegeben und nach dem Versand der Karten wieder gelöscht.
Wir haben unsere Honorar-Strategie ein wenig umgestellt. Und dazu ein neues Dezernat eingerichtet: „Gebührenklagen gegen die ARAG„.
Die ARAG ist mit großem Abstand der Rechtsschutzversicherer, der in unserer Kanzlei – und wohl auch in anderen Kanzleien – die meisten Probleme bereitet. Es beginnt mit den Schwierigkeiten bei der Einholung der Deckungszusagen – immer wieder kommen meist entbehrliche Nachfragen; dann folgen Kürzungen bei den Vorschußzahlungen; schließlich ersetzt die ARAG bei der Schlußrechnung das über § 14 RVG geregelte anwaltliche Ermessen durch eigene Überheblichkeit: „… halten wir [die ARAG] für angemessen.“
Wir liquidieren dann die Differenz bei unseren Mandanten. Die „freuen“ sich sehr darüber, wenn sie von ihrem Versicherer – der ARAG – derart im Stich gelassen werden. Gern helfen wir den Mandanten, ihre Enttäuschung zu überwinden. Wir erhalten dann den Auftrag, die zu Unrecht gekürzten Beträge im Rahmen einer Klage gegen die ARAG geltend zu machen.
Da es immer wieder dieselbe unhaltbare Argumentation ist, mit der die Leistungsabteilung der ARAG die Kürzungen ihrer Leistungen zu rechtfertigen versucht, ist es auch nicht weiter problematisch, in kurzer Zeit mit wenig Aufwand und mit hohem Automationsgrad die sieben Seiten der Klageschrift auf den Weg zu bringen.
In den vergangenen Tagen sind die ersten sieben Klagen rausgegangen. Das Schwesteruntenehmen der ARAG, die Allrecht (Teufel <-> Großmutter), hat auf eine solche (achte) Klage sofort bereits gezahlt, nachdem sie dem Versicherer zugestellt worden ist. Wir werden über den Ausgang der anderen Klagen selbstverständlich berichten – hier und im RSV-Blog.
Die hinterhältigen Fakeanrufe der „besorgten Bürger“ sind aus meiner Sicht aber nur die Symptome, die diese – leider richtige – Konsequenz des Kollegen ausgelöst haben. Die Ursachen liegen davor und dahinter.
Auf der einen Seite …
… stehen sogenannte Presse- und Medienerzeugnisse, die dazu entscheidend beigetragen haben und immer noch beitragen, daß der Lynchmob zunehmend an Selbstbewußtsein gewonnen hat und noch weiter gewinnt. Insbesondere die Blätter aus dem Hause Springer und die „schlechten Menschen, die Falsches tun“ und sich nicht zu schade sind, sich für die „Organe der Niedertracht“ zu prostituieren, sind für diese Stimmung in Freital und anderenorts entscheidend verantwortlich. Sie sind es, die solchen feigen Anrufern „Mut“ machen, sie antreiben.
Wenn die Autoren der reißerischen Überschriften wenigstens genau solche Dumpfbacken wären wie diejenigen, die sie zum Anzünden von Flüchtlingsheimen motivieren. Nein, das sind intelligente Menschen, die eine solide Ausbildung haben, teilweise in der Vergangenheit mit Preisen ausgelobt wurden. Und genau das macht sie so gefährlich. Sie setzen ihre Fähigkeiten ein, um knapp an der Grenze zur Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) ihre geistigen Brandsätze zu zünden.
Die Anrufe, über die der Kollege Schmitz und seine Familie zu Recht so entsetzt sind, sind das Ergebnis dieser abstoßenden Überschriften und menschenverachtenden Artikeln der Gossenblätter und ihrer Hetzschriftsteller.
Auf der anderen Seite …
… stehen die Ordnungshüter, die ihre Arme bis zu den Ellenbogen in den Hosentaschen gesteckt haben und dem Szenario den Rücken zudrehen. Damit meine ich jetzt nicht den uniformierten Polizeikommissar PK Redlich vor Ort. Sondern die Menschen, die wir gewählt haben, damit sie ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze […] wahren und verteidigen.
Was es zu Allererst bedeutet, „das Grundgesetz wahren und zu verteidigen„, kann man in ganz schlichten und einfach verständlichen Worten in zwei, drei Zeilen nachlesen: Art. 1 Absatz 1 GG und Art. 2 Absatz 2 GG. Für die Nichtjuristen: Die gelten auch für Menschen, die nicht „von hier“ sind, sondern für alle!
Wenn ich mir anschaue, mit welchem Equipment jedes Jahr in Kreuzberg der 1. Mai gefeiert wird. Tausende Polizeibeamte rücken aus allen Bundesländern ein in die Hauptstadt, um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Das ist auch in Ordnung so. Aber – gottverdammich – wo sind diese gepolsterten Robocops, wenn in Freital, Hoyerswerda, Tröglitz, Mölln … der Lynchmob tobt?
Wegen zweier bedruckter Stücke Papier wird ein Riesenaufriss gemacht, weil ein paar Blogger sie ins Netz gestellt haben: Innenminister, Justizminister, Staatssekretär, Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und wasweißichwernichtnochalles regt sich auf.
Aber sind auch Ermittlungsverfahren eingeleitet worden gegen die Kommentatoren, die unter den Veröffentlichungen von solch (leider) einsamen prominenten Rufern in der Pegida-Wüste wie z.B. Anja Reschke und Till Schweiger den strafbaren Inhalt ihrer verbalen Kathederbeutel ausschütten?!
Wo ist das „Ressort Investigative Recherche“ aus dem Springehochhaus, das alles mit Kriminalität macht, wenn es um Beleidigungen, Bedrohungen, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten geht?!
Zwischen dieser menschenverachtenden Medien-Hetze, die auf der einen Seite steht, und der Untätigkeit der Verantwortlichen für die Sicherheit der Menschen, die uns um ihre Hilfe bitten, auf der anderen Seite, wurde dieser aufrechte Mann Heinrich Schmitz quasi zerdrückt.
Weil es der Staat nicht schafft, einen Strafverteidiger, der seine „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes“ gewidmet hat, und seine Familie zu schützen, schreibt Heinrich Schmitz nun Rezensionen und Jugendbücher. Ich hoffe und wünsche es ihm und seiner Familie, daß es dabei nicht bleiben muß.
Sein Rücktritt ist mir eine Mahnung. Jetzt erst Recht!
Mein Weg von der Kanzlei in die Mittagspause führt vorbei an einer Synagoge, deren Hauptgebäude in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 niedergebrannt wurde. Wiederholt sich Geschichte?
Was passiert eigentlich am Ende einer Bewährungszeit? Also, der Mandant wurde am 06.05.2013 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit wurde auf 2 Jahre festgesetzt, endete also mit Ablauf des 06.05.2015. Was macht also das Gericht an diesem Tag? Richtig: Nichts.
Dies ist leider kein Einzelfall, deswegen packen wir die Akte nach rechtskräftigen Abschluß des Verfahren nicht einfach weg. Sondern wir setzen eine „Wiedervorlage“, das heißt, unserer Computer erinnert uns beizeiten daran, daß da noch etwas zu erledigen ist. So auch in diesem Fall.
Wir schreiben an das Amtsgericht:
In diesem Fall ging es recht flott und das Amtsgericht reagiert mit diesem Beschluß:
Erst jetzt ist es – grundsätzlich – nicht mehr möglich, die Strafaussetzung zur Bewährung zu widerrufen. Selbst dann nicht, wenn sich nachträglich doch noch herausstellen sollte, daß der Verurteilte sich nicht bewährt haben sollte.
Aus diesem Grund ist es wichtig, möglich knapp nach Ablauf der Bewährungszeit den entsprechenden Antrag zu stellen. Muß ein Verteidiger dran denken, wenn der Mandant ihn liebhaben soll. Und das ist dann die Folge, wenn der Mandant 2 Jahre nach Ende des Mandats überraschend erfreuliche Post vom Anwalt bekommt.
Es wäre nicht erwähnenswert, wenn es zwischenzeitlich nicht zu einer außergewöhnlichen Umgangsform geworden wäre: Die Entschuldigung einer Behörde für ihren Fehler.
Nicht selbstverständlich – leider – ist das Verhalten einer Amtsanwältin. Meiner Mandantin wurde eine kleine Sache vorgeworfen. Man hatte sie bei einer Schwarzfahrt mit der U-Bahn erwischt angetroffen. Sie hat mich mit ihrer Verteidigung beauftragt, weil sie eine Erklärung für den abgelaufenen Fahrschein hatte. Ich habe mich also bei der Ermittlungsbehörde als Verteidiger gemeldet und Akteneinsicht beantragt. Das war erstmal alles.
Ein paar Wochen später meldete sich meine Mandantin bei mir. Sie hatte Post bekommen von der Amtsanwaltschaft.
Das Ergebnis geht in Ordnung. Nicht gut ist aber, daß sich die Amtsanwältin über meine Verteidigungsanzeige hinwegsetzt, meine Mandantin direkt anschreibt und mich in meiner Funktion als Verteidiger komplett übergeht.
Sicher, in dieser Sache hier wurde damit kein Porzellan zerschlagen. Es sind aber durchaus Konstellationen denkbar – und leider in der Praxis auch nicht sooo unüblich, in denen auf diesem direkten Weg die Rechte eines Beschuldigten zumindest verkürzt, jedenfalls gefährdet werden. Wenn ein Verteidiger sich für einen Beschuldigten gemeldet hat, dann ist er grundsätzlich der einzige Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörde; auf jeden Fall ist er zu informieren.
Selbstverständlich habe ich das Verhalten der Amtswältin reklamiert:
Die Fristsetzung in diesem Schreiben ist natürlich heiße Luft. Aber für Menschen, die in Behörden sitzen, hat das dann doch eine gewisse Signalwirkung. Mehr wollte ich gar nicht erreichen. Ich hatte eigentlich die Akte schon in Richtung Ablage geschickt, da erreichte mich folgendes Fax:
Ich finde, das hat Größe. Deswegen habe ich mich auch bei der Amtsanwältin handschriftlich bedankt. Ein kleiner Fehler, der an sich kein Problem darstellt; sich aber dafür in dieser Form zu entschuldigen, zeigt Respekt und hat Respekt verdient.
Einmal im Monat kündige ich meinem Buchhalter. Nämlich immer dann, wenn er mir das Ergebnis der Umsatzsteuer-Voranmeldung vorlegt und ich wieder einmal einen dicken vierstelligen Betrag an das Finanzamt zahlen muß. Wir vertragen uns dann aber ein paar Tage später wieder, wenn er die Löhne und Gehälter unserer Mitarbeiter abrechnet – da sehe ich wenigstens die Leistung, die ich gern bezahle. Anders ist das mit den Steuern. Da sehe ich nur, wie irgendwelche öffentlich-rechtlich alimentierte Leute die Kohle verbrennen, die wir an den Fiskus abführen.
Ein schönes Beispiel für das Fenster, aus dem die Steuergelder zur Zeit geworfen werden, ist die Causa „netzpolitik.org“ bzw. „Range“.
Der 67-jährige Harald Range war „im dienstlichen Interesse“ noch nicht in den Ruhestand geschickt worden. Man braucht ihn noch für die Einstellung des Verfahrens in der Kanzlerinnenabhöraffäre. Dieses Interesse ist heute Vormittag aber irgendwie abhanden gekommen.
Herr Range hat nämlich ein Stück Papier vorgelesen (die freie Rede ist nicht so das Ding von Staatsanwälten, habe ich den Eindruck). Zuhörer war so ziemlich alles, was Rang und Namen in der Medienwelt hat. Den Wortlaut dieser Presseerklärung hat das Interesse des Bundesjustizministers an der Fortsetzung dschlagartig schwinden lassen.
Im Streit über umstrittene Ermittlungen gegen den Internetblog netzpolitik.org entlässt Bundesjustizminister Heiko Maas Generalbundesanwalt Harald Range. […] Range habe in seiner Pressekonferenz am Dienstag Tatsachen verdreht, sagte Maas.
Sich gegenseitig über die Medien irgendwelche Grobheiten um die Ohren zu hauen, gehört nur wirklich nicht zu dem, was ich gern mit meinen Steuerzahlungen finanziere. Auch die Aufwendungen für strafrechtliche Ermittlungen, an deren Ende von Anfang an nichts hinten raus kommen wird und kann, könnten besser diejenigen finanzieren, die Spaß an solchen sinnlosen (aber gefährlichen) Tätigkeiten haben. Den gemeinen Steuerzahler hingegen sollte man vor so einem Unsinn verschonen.
Aber was rede ich hier, auf einen kleinen Kreuzberger Strafverteidiger hört ja sowieso keiner …
Es sage niemand, bei der Berliner Justiz würde nicht angestrengt gearbeitet. Ein Beleg für die intensive Auseinandersetzung mit Kostenfestsetzungsanträgen der Verteidigung liefert diese Entscheidung:
Ich freue mich, daß die Kostenfestsetzungsbeamten nicht nur flott (dafür an dieser Stelle meinen besten Dank!), sondern auch sehr genau arbeiten. Das Ergebnis dieser Fleißarbeit: Eine Kosteneinsparung in Höhe von 26,95 Euro.