Muttertag

Die Anfragen nach einer kostenlosen Ersteinschätzung auf einer Plattform, die Rechtsberatung schnell und kompetent vom Anwalt für Ihr Recht vermitteln möchte, haben durchaus einen gewissen Unterhaltungswert.

Mutter

Ich würde vorschlagen, daß der Sohn sich um einen Verteidiger kümmern sollte, der seine Mutter aus dieser Sache wieder heraus holt. Und um einen großen Strauß Blumen, um sich bei seiner Mutter für diese Ungeheuerlichkeit zu entschuldigen.

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Der Spam von Star Money

Die Softwareschmiede von Star Money gehen ihren Kunden echt auf die Nerven. Sie hören einfach nicht auf mit ihrem Spam:

StarmoneySpam3

Dieser Werbe-Müll, mit dem einem Star-Money-Business-Anwender die Benutzeroberfläche zerschossen wird, scheint wohl überlebensnotwendig für Unternehmen zu sein. Muß man diese Software wirklich anbieten wie Sauerbier, weil sie sonst keiner haben will?

Auf meine beide Beschwerden wegen der ersten und zweiten Verklappung des Mülls reagiert der Starmoney-Laden auch nicht. Aber jetzt lasse ich auch nicht mehr locker.

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Der ideale Mandant

Der Mandant hat ein Problem mit seiner Fahrerlaubnis. Es ist durchaus etwas kompliziert, weil das gute Stück Beziehungen zu drei verschiedenen Staaten hat, einer davon außereuropäisch.

Wir haben uns seit vergangenem Jahr alle Mühe gegeben, in die recht verzwickte Sach- und Rechtslage Grund zu bekommen. Und waren eigentlich schon auf dem besten Wege, eine höchst akzeptable Lösung für alle Beteiligten zu finden: Für das Gericht, die Staatsanwaltschaft, die Fahrerlaubnisbehörde, den Verteidiger und für den Mandanten.

Letzterer mußte da aber noch eine spontane Idee gehabt haben. Darüber informierte uns die Richterin:

Selbstverteidigung

Tja, nun kann der Verteidiger die Füße erstmal hochlegen und der Dinge harren, die da kommen werden. Ich ahne Fürchterliches …

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VRiBGH Fischer: „Legalize it!“

Der österreichische Standard stellt die richtigen Fragen, Thomas Fischer gibt richtige Antworten:

STANDARD:
Wenn ich Sie frage, was derzeit strafrechtlich verboten ist, aber legalisiert werden sollte – was antworten Sie?

Fischer:
Ich halte die strafrechtliche Drogenbekämpfung für vollkommen gescheitert. Das Recht sollte hier weitgehend liberalisiert werden.

STANDARD:
Auch etwa bei Heroin?

Fischer:
Ja. Dieser War on Drugs verschlingt Abermilliarden und führt nur dazu, dass gigantische Kartelle massiven Gewinn machen. Suchtbekämpfung ist keine Aufgabe des Strafrechts.

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VRiBGH Fischer zum Rechtsextremismus

Zwei Fragen des österreichischen Standard, zwei Antworten von Thomas Fischer:

STANDARD:
Woran ist die Aufklärung der rechtsextremen NSU-Morde gescheitert?

Fischer:
Die Bereitschaft, Rechtsextreme zu verfolgen, geht gegen Null. Weil das in der Wahrnehmung der Menschen ja ordentliche Jungs sind. Denken Sie, was in den Siebzigerjahren zur Zeit des RAF-Terrorismus in Deutschland los war, wie die gesamte Gesellschaft mobilisiert war, um diese paar Hansln zu finden. Es gab Straßeninterviews, da waren die Leute bereit, die Terroristen an jeder Straßenlaterne Deutschlands aufzuhängen. Was da für Todesstrafenarten vorgeschlagen wurden – unglaublich.

STANDARD:
Bei den aktuellen Brandanschlägen auf Asylheime ist weniger Empörung zu merken?

Fischer:
Die ganz große Mehrheit ist zwar gegen solche Anschläge – aber sie distanzieren sich nicht von den Menschen. Da gibt es diese merkwürdige Vorstellung, dass das schon ordentliche Jungs sind, die ja das richtige wollen, nur halt mit ein bisschen jugendlichem Übereifer. Das ist eine hochgefährliche Situation, weil dadurch Gewaltstraftäter extremen Rückhalt in der Gesamtbevölkerung, in der normativen Kultur der Gesellschaft finden.

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Voll schuldfähige Erschießung eines Finanzbeamten

Der Bundesgerichtshof teilt über seine Pressestelle in der Mitteilung Nr. 174/2015 vom 13.10.2015 lapidar mit:

Verurteilung wegen Mordes im Finanzamt Rendsburg rechtskräftig

Beschluss vom 30. September 2015 – 5 StR 347/15

Das Landgericht Kiel hat einen Steuerberater wegen Mordes an einem Finanzbeamten im Finanzamt Rendsburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der voll schuldfähige Angeklagte am 1. September 2014 heimtückisch den Beamten in seinem Büro.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Kiel ist damit rechtskräftig.

Landgericht Kiel – Urteil vom 7. April 2015 – 8 Ks 1/15 (598 Js 40394/14)

Bemerkenswert an dieser Mitteilung ist der ausdrückliche Hinweis des Gerichts, daß der (wohl ehemalige) Steuerberater im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, als er den Finanzbeamten erschossen hat. Mich treibt das Steuerrecht regelmäßig in den Wahnsinn.

In der LTO vom 07.04.2015 findet man einen Bericht über die erstinstanzliche Entscheidung des LG Kiel.

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Alles, was rechts ist

Wenn der Horizont eingeschränkt ist, hat man leichter den Überblick. Ein besorgter Bürger formuliert es so:

Pegidioten

Ich bin mir ziemlich sicher, daß der Kommentator nicht weiß, was hinter dem Begriff „Sozialist“ steht. Zumindest die Bedeutung des Wortes „Trottel“ dürfte ihm gut bekannt sein. Sonst hätte er sicherlich darauf geachtet, auf welchem Weg er seine Kommentare ins Netz schickt.

Und ja: Den zur IP-Adresse gehörigen Zeitstempel gibt es auch.

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Keine kurzfristige Förderung möglich

Ein Fundstück aus einer Ermittlungsakte:

Hohes Arbeitsaufkommen

Wie man aus dem Aktenzeichen des LKA (ganz oben links) erkennen kann, geht es um einen Vorfall vom 07. Januar 2015. Auf dem Folgeblatt findet sich der Vermerk des Kriminalkommissars:

Vermerk KK

Dann ging es – für behördliche Verhältnisse rasend schnell. Die Akte landete auf dem Tisch eines Oberstaatsanwalts, der sich auch sofort an die Arbeit gemacht hat.

WV 1 Monat

Das Folgeblatt trägt das Datum vom 14.07.2015. Das war meine Sachstandsanfrage an die Staatsanwaltschaft.

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Fragen zur Rechtsschutzversicherungen?

Es gibt demnächst wieder mal was auf die Ohren.

Rechtsbelehrung“ ist ein Jurapodcast, in dem monatlich aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden.

Dazu sucht der Radiojournalist Marcus Richter noch Fragen:

Gern leite ich die Fragen weiter. Oder beantworte sie. Nicht hier, sondern im Podcast. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Thomas Kümmerle, unserem Dezernent für Probleme, die in unserer Kanzlei im Zusammenhang mit Rechtsschutzversicherern entstehen.

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Abofallenautomatik?

682062_web_R_K_B_by_Aka_pixelio.deWir nutzen seit einiger Zeit schon die Angebote von Beck Online. Grundsätzlich ein ganz nützliches Handwerkszeug für uns, wenn auch ein wenig kostspielig. Anyway, Betriebsausgaben gehören eben zum Geldverdienen dazu. Was aber nicht dazugehört sind – übertrieben formuliert – Abofallen.

Ich war auf der Seite von Beck Online nicht wie gewünscht fündig geworden und hatte deswegen per eMail nachgefragt:

… leider werde ich auf der Seite https://beck-online.beck.de/Home/29340 nicht über meinen Account bei Ihnen informiert. Deswegen bitte ich auf diesem Wege um Abschriften der beiden Verträge inkl. der vereinbarten AGB. Von besonderem Interesse sind hier die Vertragslaufzeiten und die Kündigungsfristen.

Recht schnell bekam ich – zusammen mit den AGB – die freundliche Antwort:

Das Modul Strafrecht Premium läuft bis 31.03.16 und Verkehrsrecht Plus bis 29.02.16. Reguläre Kündigungsfrist ist immer 4 Wochen vor Ablauf der aktuellen Berechnungsperiode, ansonsten erneuert sich das Abo um weitere 6 Monate.

Es ist nachvollziehbar, wenn der Lieferant von z.B. Zeitungen oder anderer körperlicher Gegenstände eine gewisse Perspektive haben möchte, was er vorbereiten oder vorrätig halten muß. Aber für den Zugang zu einer bereits eingerichteten Datenbank muß man nicht in die Zukunft planen.

Ich habe den Eindruck, daß die Geschäftsführung von Beck darauf vertraut, der Kunde werde die Kündigungfrist versäumen und dann hat man ihn noch für weitere sechs Monate. Darauf kann der Kunde natürlich reagieren, indem er sich die Frist notiert, bis zu der er prüfen muß, ob das Abo weiterlaufen soll oder nicht.

Die Alternative sieht so aus:

Ich bin mit der *automatischen* Verlängerung um 6 Monate nicht (mehr) einverstanden. Deswegen kündige ich bereits jetzt beide Verträge fristgerecht zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Kündigung und das Ende der Verträge.

Wenn ich dann irgendwann nicht mehr reinkomme in die Datenbank, schließe ich eben einen neuen Vertrag ab und kündige den dann sofort wieder zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, um der Abofallenautomatik zu entgehen. Diesen damit verbundenen Verwaltungsaufwand könnte sich Beck Online sparen, wenn das Unternehmen seinen Kunden zutraut, für gute Leistung auch weiterhin gutes Geld bezahlen zu wollen. Knebelverträge brauchen im Bereich (virtueller) Dienstleistungen eigentlich nur solche Unternehmen, die schlecht leisten möchten.

Nebenbei:
Den Vertrag mit einem Rechtsanwalt kann der Mandant jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Mich spornt das an.

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Bild: © Aka / pixelio.de

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