Wir nutzen seit einiger Zeit schon die Angebote von Beck Online. Grundsätzlich ein ganz nützliches Handwerkszeug für uns, wenn auch ein wenig kostspielig. Anyway, Betriebsausgaben gehören eben zum Geldverdienen dazu. Was aber nicht dazugehört sind – übertrieben formuliert – Abofallen.
Ich war auf der Seite von Beck Online nicht wie gewünscht fündig geworden und hatte deswegen per eMail nachgefragt:
… leider werde ich auf der Seite https://beck-online.beck.de/Home/29340 nicht über meinen Account bei Ihnen informiert. Deswegen bitte ich auf diesem Wege um Abschriften der beiden Verträge inkl. der vereinbarten AGB. Von besonderem Interesse sind hier die Vertragslaufzeiten und die Kündigungsfristen.
Recht schnell bekam ich – zusammen mit den AGB – die freundliche Antwort:
Das Modul Strafrecht Premium läuft bis 31.03.16 und Verkehrsrecht Plus bis 29.02.16. Reguläre Kündigungsfrist ist immer 4 Wochen vor Ablauf der aktuellen Berechnungsperiode, ansonsten erneuert sich das Abo um weitere 6 Monate.
Es ist nachvollziehbar, wenn der Lieferant von z.B. Zeitungen oder anderer körperlicher Gegenstände eine gewisse Perspektive haben möchte, was er vorbereiten oder vorrätig halten muß. Aber für den Zugang zu einer bereits eingerichteten Datenbank muß man nicht in die Zukunft planen.
Ich habe den Eindruck, daß die Geschäftsführung von Beck darauf vertraut, der Kunde werde die Kündigungfrist versäumen und dann hat man ihn noch für weitere sechs Monate. Darauf kann der Kunde natürlich reagieren, indem er sich die Frist notiert, bis zu der er prüfen muß, ob das Abo weiterlaufen soll oder nicht.
Die Alternative sieht so aus:
Ich bin mit der *automatischen* Verlängerung um 6 Monate nicht (mehr) einverstanden. Deswegen kündige ich bereits jetzt beide Verträge fristgerecht zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Kündigung und das Ende der Verträge.
Wenn ich dann irgendwann nicht mehr reinkomme in die Datenbank, schließe ich eben einen neuen Vertrag ab und kündige den dann sofort wieder zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, um der Abofallenautomatik zu entgehen. Diesen damit verbundenen Verwaltungsaufwand könnte sich Beck Online sparen, wenn das Unternehmen seinen Kunden zutraut, für gute Leistung auch weiterhin gutes Geld bezahlen zu wollen. Knebelverträge brauchen im Bereich (virtueller) Dienstleistungen eigentlich nur solche Unternehmen, die schlecht leisten möchten.
Nebenbei:
Den Vertrag mit einem Rechtsanwalt kann der Mandant jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Mich spornt das an.
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