Ein Instrument, das unsere Verfassung und die einfachen Gesetze zur Kontrolle der Regierung durch die Legislative zur Verfügung stellt, ist die „Schriftliche Anfrage„.
Tom Schreiber ist für die SPD (direkt) ins Berliner Abgeordnetenhaus gewählt worden. Der studierte Politik- und Erziehungswissenschaftler versucht sich nun im Strafrecht und stellt allerlei (scheinbar) intelligente Fragen:

Zum Beispiel diese hier:
Unter welchen Voraussetzungen erhalten Angeklagte einen Pflichtverteidiger?
oder diese:
Wie hoch sind in Berlin die Sätze bei Strafverteidigern? Was besagt die Gebührenordnung? (Aufstellung der Preissätze erbeten)
OK, als Erzieher muß man das nicht wissen, auch dann nicht, wenn man für das Studium 13 Jahre (von 2001 bis 2014) gebraucht hat. Ein Politikwissenschafler, der aktiv im Geschäft ist, könnte aber vielleicht mal auf die Idee kommen, diese Fragen selbst zu recherchieren – in Bezug auf den Pflichtverteidiger wird er beispielsweise hier fündig und für die Pflichtverteidiger-Gebühren hier. Das sind alles keine Geheimnisse, mit dessen Lüftung man die Senatsverwaltung für Justiz beschäftigen muß, alles transparent und offen zugänglich.
Nun, Herr Schreiber hat noch mehr Fragen (pdf), mit denen er seine Professionalität als Abgeordneter unter Beweis stellt vorzutäuschen versucht. Und – für den Kundigen jedenfalls – ein merkwürdiges Verständnis von der Funktion einer Strafverteidigung im rechtsstaatlichen Verfahren offenbart.
Ich bin mir ziemlich sicher, daß Herr Schreiber nicht wirklich weiß, wovon er redet, und wenn er fragt:
Wie viele Tatverdächtige und Angeklagte in Verfahren der Organisierten Kriminalität bezogen in den letzten fünf Jahren offiziell Sozialleistungen?
Was Sozialleistungen sind, könnte ihm noch bekannt sein; hinsichtlich des Begriffs „Organisierte Krimininalität“ fürchte ich, daß er seine Kenntnisse aus den Boulevard-Medien bezieht. Denn das ist auch das Niveau, auf dem der Geist seiner Fragen durchklingt.
Ganz in dem Sinne:
Wie kann es sein, daß ein böser Angeklagter einen guten Verteidiger hat?
Für mein Gefühl hat dieser Abgeordnete ein ganz merkwürdiges Verhältnis zum Rechtsstaat. Und zu einer professionellen Strafverteidigung. Ich bewundere die Sachlichkeit, mit der Herr Straßmeir diesen tendenziösen Fragen begegnet, statt ihn auf den Blick in’s Gesetz und – vor allem – in die Verfassungen und Konventionen zu verweisen.
Dem Meister der Freien Erziehungs- und Politik-Künste sei gesagt: Ein Strafverteidiger hat u.a. die Aufgabe, dafür zu sorgen, daß nicht irgendwelche Künstler nach gesundem Volksempfinden über andere Menschen entscheiden.
Mit Verlaub: Wir leben in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat.
Weiterführende Informationen über die Stellung der Strafverteidigung in einem Rechtsstaat kann auch ein Nichtjurist hier auf unserer Website und auf vielen anderen Präsentationen von guten Strafverteidigern nachlesen.
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Besten Dank an RJF für den Hinweis auf diese schriftliche Anfrage.