Diese Berliner Staatsanwaltschaft scheint für den Wettkampf im Datenschleudern zu trainieren.
In einer zunächst überschaubar scheinenende Strafsache habe ich mich als Verteidiger für den Mandanten gemeldet. Er hatte Hausbesuch von ein paar Uniformierten. Gefunden wurde nichts, deswegen(?) hatten die Polizisten dann auch eine „durchsuchungsbedingte Unordnung“ in der Wohnung hinterlassen. Vorher hatte sie noch einen „sauberen und aufgeräumten Eindruck“ gemacht. So jedenfalls die Historie der Durchsuchung laut Protokoll.
Und selbstverständlich habe ich Akteneinsicht beantragt. Der Mandant will ja wissen, wonach genau man gesucht hat und warum. Das Akteneinsichtsgesuch quittierte die Staatsanwaltschaft mit diesem Schreiben:

Für diese hohle Nachricht haben wir eigentlich einen Textbaustein:
Gemäß § 147 II StPO kann Akteneinsicht vor Abschluß der Ermittlungen zum Teil versagt werden, wenn der Untersuchungszweck bei Akteneinsicht gefährdet wäre. Ein Recht, die Akteneinsicht zu verweigern mit der Begründung, die Akten seien versandt oder seien aus anderem Grunde nicht verfügbar, kennt die StPO nicht. Wenn Akten versandt werden, sind dem Verteidiger ggf. (digitalisierte) Zweitakten zur Verfügung zu stellen; wurden solche nicht gefertigt, sind die Erstakten von der Stelle zurückzufordern, an die sie versandt wurden bzw. wo sie verfügbar sind.
Der Mandant hat es – obwohl er wirklich nicht weiß, warum man ihm die Bude auf den Kopf gestellt hat – nicht eilig. Wir lassen es erstmal dabei bewenden und warten noch ein Weilchen.
Was mir allerdings gegen den Strich geht, sind die Namen und die Geburtsdaten der offenbar Mitbeschuldigten, die die Staatsanwaltschaft in der Weltgeschichte herumstreut. Welchen Zweck verfolgen die Strafverfolger damit? Oder ist es wieder einmal die Kazim-Akboga-Beamtenmentalität? Keine Ahnung, is mir egal.







