Ein Kollege hat mich mit seiner Verteidigung in einer Verkehrssache beauftragt. Unter anderem teilt er mir mit:
Dummerweise habe ich bei der Anhörung vor Ort gesagt, daß ich nichts sage, sondern erst mal die Akteneinsicht abwarte. Daraufhin die Frage: „Sind Sie Rechtsanwalt?„. Und meine zustimmende Antwort. Es steht also zu befürchten, daß die danach sehr sorgfältig ihre Akte angelegt haben.
Ich kann noch nicht einmal besonders hämisch grinsen, weil: Es ist mir auch schon passiert, daß ich bei der Verkehrskontrolle den Strafverteidiger habe raushängen lassen. Und genau das wurde mir dann hinterher auch auf’s Brot geschmiert: „Gerade als Rechtsanwalt hätte er wissen müssen …“ stand später in der Akte, als die Diskussion um das Fahrverbot begann.
Also noch einmal der dringende Hinweis an alle Kollegen: Besser ist es, wenn man den Besserwisser stecken läßt.
In diesem Zusammenhang: Beamte haben ein ähnliches Problem. Werden sie strafrechtlich belangt, müssen sie – zusätzlich – mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Bis hin zur Entlassung und zum Verlust der Pensionsansprüche.
Die Angaben zur Person müssen gemacht werden. Die Angaben zum Beruf eigentlich auch. Macht man falsche, unvollständige oder keine Angaben zum Beruf, handelt man ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld.
Auf die Spitze gedacht bedeutet dies aber: Entweder riskiert der Beamte Bußgeld oder Disziplinarverfahren. Was er sich im Zweifel aussucht, sollte er vorher wissen. Und sich einprägen, damit er im Ernstfall nicht unvorsichtig vor sich hin plappert.


