Ich glaub’s einfach, was da in der Netzzeitung steht:
Finanzamt darf für Beratung Geld verlangen
Finanzämter dürfen für verbindliche Auskünfte an Steuerpflichtige eine Gebühr erheben. […] In der Begründung zur Einführung einer Gebührenpflicht heiße es, dass auf Grund der Kompliziertheit des Steuerrechts auch mit einer steigenden Zahl von Anträgen zu rechnen sei. Dies wiederum führe zu einem erheblich höheren Arbeitsaufwand in der Verwaltung. Zudem handele es sich um eine Dienstleistung, die Erhebung einer Gebühr sei deshalb rechtens.
Erst werden Steuer-Gesetze erlassen, die selbst Richter am Finanzgericht nicht verstehen, geschweige denn anwenden können. Dann sind die Kosten für die Steuerberatung nicht mehr absetzbar. Und wenn man sich dann an die Finanz-Behörde wendet, um eine saubere Steuererklärung abgeben zu können, muß man dafür auch noch zahlen.
Ich fass‘ es einfach nicht!




