Kulante Louise

Noch während der 14-tägigen Frist, innerhalb der ich den Kauf der Handschuhe hätte rückgängig machen können, reduzierte Louis den Preis für die guten Stücke – und zwar um ein sattes Drittel. Das war recht ärgerlich.

Es reichte jedoch eine kleine eMail von mir, auf die die „Leitung Buchungscenter“ im Vertrieb binnen weniger Stunden reagierte: Nun gibt es einen Gutschein über die Differenz zwischen altem und neuem Preis. Das ist höchst erfreulich.

Genau so stelle ich mir kundenfreundliches Beschwerde – Management vor. :-)

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Disqualifiziert im Wrangelkiez

Besser Handschellen anlegen „als ein Messer in den Bauch bekommen“, erklärt Körting.

Wer oder was ist Körting?

Körting

Nein, das ist kein Rechtsradikaler. Innensenator von Berlin ist der Mann, der sich – auf dem Niveau einer Diskussion in einer Eckkneipe Neuköllns um 4 Uhr morgens – über den Wrangelkiez und das dortige Vorgehen der Polizei ausläßt.

Eigentlich hatte ich von der Sitzung des Innenausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses ein wenig Licht im Dunkel erwartet. Statt dessen lese ich in der taz:

Frage von Volker Ratzmann, Fraktionschef der Grünen:

Trifft es zu, dass Zwölfjährige am vergangenen Dienstag in der Wrangelstraße auf offener Straße von der Polizei in Handschellen gelegt wurden?

Die Anwort vom Herrn Innensentor:

Ich vermag nicht zu erkennen, wozu solche Details weiterhelfen.

Weiter heißt es in dem taz-Bericht:

Nach Angaben von Jugendlichen und Anwohnern des Wrangelkiezes gegenüber der taz waren es die Handschellen an den Handgelenken der zwölfjährigen Migrantenkinder gewesen, die die umstehenden Menschen so empört hatten. So gefesselt, hätten die Jungen 10 bis 15 Minuten an der Wand gestanden, bis sie abtransportiert wurden. Fragen nach dem Grund seien von den Beamten nicht beantwortet worden, berichten Beobachter.

Quelle: taz vom 21.11.06

Ich vermag nicht zu erkennen, was den Mann für den Posten eines Senators qualifiziert. Am Zapfhahn der „Stumpfen Ecke“ hingegen würde er bestimmt ne gute Figur machen.

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DAS gaukelt Leistungen vor …

… die der Versicherer tatsächlich aber nicht erbringen muß (will?).

Die Vier Strafverteidiger und das RSV-Blog berichten über ein neues Leistungsangebot des Rechtsschutzversicherers DAS.

In dem Angebot heißt es:

Die Antwort auf alle Rechtsfragen. Wann immer und so oft Sie Rat benötigen – für nur 4,99 €/Monat.

In den Versicherungsbedingungen heißt es:

Der Versicherer ist berechtigt, nach Anekennung der Leistungspflicht für die zweite oder jede weitere Rechtserstberatung innerhalb von zwölf Monaten den Vertrag vorzeitig zu kündigen.

Also: Der Versicherungnehmer ruft zum zweiten Mal an und bekommt anschließend die Kündigung wann immer und so oft er sie benötigt.

Wieso denke ich gerade an www.lebensprognose.com?

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Immer im Dienst

Ein außer Dienst befindlicher Kriminalbeamter nahm gestern Nachmittag in Friedrichshain einen 16-jährigen Handtaschenräuber auf frischer Tat fest. Der Polizist sah gegen 14 Uhr 15 in der Krachtstraße Ecke Alt-Stralau den Täter, der einer 56-jährigen Frau von hinten die Handtasche entrissen hatte und in die Glasbläseralle geflüchtet war. Der Beamte rannte hinterher und konnte den Räuber festnehmen und den alarmierten Kollegen übergeben.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Tip:
Wenn Sie eine Straftat begehen wollen, vergewissern Sie sich vorher, daß kein Polizist in der Nähe ist. Oder trainieren Sie vorher Sprintrennen ..

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Verbotenes Überholen führt zur 2/3-Haftung

Es fuhren ein Bullmann auf seinem Trecker, ein Gottfried Gluffke mit seinem Wohnwagengespann und ein Wilhelm Brause auf seinem Mopped die Landstraße entlang und hintereinander her. Verkehrschilder wie dieses

Überholen verboten

hatten das Überholen grundsätzlich verboten, ausnahmsweise durften aber diese Traktoren

Trecker

überholt werden. Für Brause gab es keinen wesentlichen Unterschied zwischen

Trecker und Wohnwagengespann

und wollte gern beide rollende Verkehrshindernisse in einem Rutsch hinter sich lassen. Kein Gegenverkehr, zweimal runterschalten und Gaaaaaaaas.

Dem Gluffke war der Trecker ebenfalls zu langsam, rechnete aber selbst nicht damit, überholt zu werden. Er sparte sich daher jeglichen Rückblick und zog nach links auf die – von Brause bereits besetzte – Überholspur. Brause blieb nur noch die Flucht ins Gelände … und anschließend der Weg zum Gericht.

Aus den Gründen des Urteils:

…Gem. § 5 IV S.1 StVO muss ein Verkehrsteilnehmer, der zum Überholen ausscheren will, sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Diesen Anforderungen genügte das Verhalten des Beklagten [Gluffke] nicht. Obwohl dem Kläger [Brause] bekannt war, dass an der Unfallstelle durch Verkehrszeichen das Überholen – ausser von Traktoren – verboten war, hat er versucht, das vom Beklagten [Gluffke] geführte Gespann zu überholen. Hiermit hat er vorsätzlich gegen die Norm des § 5 III Nr.2 StVO verstossen. Während dem Kläger [Brause] ein vorsätzlicher Verkehrsverstoss zur Last fällt, hat der Beklagte [Gluffke] die Verkehrsvorschriften nur fahrlässig missachtet… .

Daß man immer mit der Dummheit anderer zu rechnen hat, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 20.12.2004 (Az.: I-1 U 119/04), veröffentlicht in DAR, 2005 217.

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Wrangelkiez ist sicher …

… behautptet der Soziologe an der Universität Potsdam, Silvester Stahl, im Tagesspiegel.

Der ethnische Hintergrund der Jugendlichen, die aus Zuwandererfamilien stammen,

wird überschätzt. Machoverhalten ist bei Halbstarken in diesem Milieu wohl weiter verbreitet als unter deutschen Jugendlichen, aber dem steht der stabilisierende Einfluss der starken Familienverbände gegenüber. Außerdem sollte man froh darüber sein, dass diese Jugendlichen wegen ihres kulturellen Hintergrunds in der Regel keinen Alkohol trinken. Was es bedeutet, wenn sich Perspektivlosigkeit mit Alkoholismus paart, kann man ja auch in der Wrangelstraße beobachten. Nur eine Ecke weiter trifft sich vorm Supermarkt die deutsche Trinkerszene. Das ist die eigentliche Problemgruppe, die im Kiez auch den meisten Ärger verursacht: alkoholkranke Männer, meist alleinstehend und arbeitslos.

Die Randale in Kreuzberg wird heute im parlamentarischen Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses Thema sein. Ich bin gespannt, was das Hohe Haus herausfinden wird.

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Was war los im Wrangelkiez?

Was sich bei den Festnahmen am Dienstag abspielte, wird immer unklarer: Anwohner bestreiten die Darstellung der Polizei.

schreibt PLUTONIA PLARRE in der taz am 20.11.06

Aufklärung tut not. Was hat sich vergangenen Dienstag wirklich im Kreuzberger Wrangelkiez ereignet? In der ersten Pressemitteilung der Polizei hieß es, „eine Ansammlung von 80 bis 100 Jugendlichen“ sei dort „massiv“ gegen Polizeibeamte vorgegangen, als diese zwei Tatverdächtige festnehmen wollten. Tags darauf hatte Polizeipräsident Dieter Glietsch erklärt, lediglich „einzelne Personen“ seien gewalttätig geworden. Jugendliche und Anwohner aus dem Wrangelkiez bestreiten selbst das. Die Stimmung sei aufgebracht gewesen, aber handgreiflich geworden sei nur ein einziger: der 23-jährige Mehmet S. Und das erst, nachdem er von Beamten niedergeschlagen worden sei.

Ich bin gespannt, was am Ende noch alles zu Tage befördert wird. Der Bericht in der taz läßt jedenfalls Zweifel an dem aufkommen, was die Medien im übrigen berichtet haben.

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Ich bin abgemahnt worden …

… bedeutet dieses Emoticon

§:=(..

laut www.abkuerzungen.de

kanzlei-hoenig.info grüßt das parteibuch und liefert vorsorglich schon mal das hier:

:=))))))))))))

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Nicht klug

Der Mandant fährt mit einem Auto – amerikanischer Bauart, so ein Mittelding zwischen 30-Tonner und Schienenbus – von dem Tankstellengelände. Und zwar durch die Einfahrt, bei der die Ausfahrt nicht gestattet ist.

Es kommt ihm ein Herr mit Hut, der Wackeldackel und die gehäkelte Klopapiermütze auf der Heckablage, in seinem Hyundai-Kleinstauto entgegen. Nennen wir ihn einfach mal Schulz T. Der Behütete plustert sich auf, weist den Trucker darauf hin: „In diese Richtung dürfen Sie nicht fahren!“ und stellt sich mit seinem Matchbox-Teil der Lokomotive den Weg.

Man diskutiert ein wenig, tauscht ein paar Nettigkeiten aus und dann heißt es weiter im Protokoll der von dem Dackelhalter gerufenen Polizei:

Der Fahrer des Truck sagte zu Schuiz T.: „Halt deine Fresse, sonst schlag ich dir deine letzten Zähne auch noch raus.“ Des weiteren griff der LKW-Fahrer durch die offen stehende Scheibe der Fahrertiir in den Innenraum des PKW von Schulz T. und packte ihm am Hals. Der Schulz T. erlitt dadurch keine körperlichen Schäden. Anschließend stieg der Fahrer wieder in den Truck und fuhr nach Angaben des Schulz in Richtung L.

Die Polizei braucht keine Ringfahndung zu machen, um den Big Block zu finden und den Fahrer zur Rede zu stellen. Das Problem, das meinen Mandanten nun etwas länger beschäftigen wird, besteht in Folgendem: Von den 23 Vorstrafen im Bundeszentralregister beziehen sich Stücker 8 auf „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Für die letzte Tat hat er sich eine Freiheitsstrafe gefangen, die zur Bewährung ausgesetzt war. Der oben beschriebene show down auf der Tanke fiel in die letzten Wochen der Bewährungszeit. Ach so: Eine Fahrerlaubnis hat der Mandant auch nicht …

Manchmal wäre es einfach besser, eine Tüte Beruhigungsmittel dabei zu haben. Egal, was für eine Tüte …

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Diese eMail ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt …

Solch einen Unsinn liest man oft unter eMails, die von Rechtsanwälten, Steuerberatern und sonstigen Juristen versandt werden. Wenn man diese „eMail-Lese-Bedingungen“ zur Kenntnis nimmt, hat man die komplette eMail ohnehin schon gelesen. Was soll dann also noch das Verbot einer „unberechtigten Lektüre“?! Diese Art von Footer nützt also genauso viel wie Kaugummikauen beim Lösen von Mathematikaufgaben.

Ganz toll sind solche Fußzeilen übrigens auch, wenn die eMail mit dem gewaltigen Footer an Mailinglisten verschickt werden und dort von hunderten Lesern zur Kenntnis genommen werden. „Diese eMail ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt …“ Hallo?! Geht‘ noch, liebe Kollegen? Nachdenken vor dem Mausklicken!

Mittlerweile liest man dieses Zeug aber nicht nur in deutscher, sondern – bei ganz wichtigen Absendern oder solchen, die sich dafür halten – auch noch in englischer Sprache.

Den Vogel abgeschossen – jedenfalls für meinen Geschmack – hat ein Kollege aus Börgerende (wo auch immer dieses Kaff Städtchen liegen mag): Deutscher Unsinn, übersetzt ins Englische und ins Spanische:

Diese Mitteilung ist ausschließlich für den beabsichtigten Empfänger bestimmt. Sie kann vertrauliche Informationen enthalten, die dem Schutz des Gesetzes unterfallen. Jede/r unberechtigte Lektüre, Gebrauch, Veröffentlichung oder Weitergabe ist untersagt. Sollten Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sein, so unterrichten Sie uns bitte umgehend über Telefon: +49 (0) *** oder per Telefax +49 (0) *** oder per eMail: ***@t-online.de und vernichten Sie diese Mitteilung einschließlich aller Anlagen und angefertigten Kopien.

This message ist for the sole use of the intended recipient(s) and may contain confidential information which are legally privileged. Any unauthorized review, use, disclosure or distribution is prohibited. If you are not the intended recipient, please inform us immediatly via telephone:
+49 (0) *** or via telefax: +49 (0) *** or via eMail: ***@t-online.de and destroy this message including all enclosures an copies thereof.

El mensaje contenido en este eMail y/o los documentos a él acompañados pueden contener información privilegiada y confidencial. Cualquier uso no autorizado, copia o distribución se encuentra estrictamente prohibido. Si usted ha recibido este eMail o copia por error, por favor dé aviso a Rechtsanwelt (abogado en Alemania) & Fachanwalt für Strafrecht (abogado penalista en Alemania) *** en Börgerende cerca de Rostock / Alemania por teléfono +49 (0) *** o por telefax +49 (0) *** o por eMail: ***@t-online.de; además le rogamos de destruir este eMail. ¡Muchas Gracias!

Ok, der von mir zitierte Verwender kann es ja nicht wissen, ist er doch nur ein Fachanwalt für Strafrecht. :-)

Hasta la vista, baby!

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