Badesee statt Flughafen? Vielleicht auch „und„?
Noch weitere Vorschläge, wie mit dem Grundstück mitten in der Stadt nach der Schließung des Flughafens verfahren werden soll? Einen hätte ich noch … ;-)
Badesee statt Flughafen? Vielleicht auch „und„?
Noch weitere Vorschläge, wie mit dem Grundstück mitten in der Stadt nach der Schließung des Flughafens verfahren werden soll? Einen hätte ich noch … ;-)
Ein Antrag der NPD in Lichtenberg empört Berliner Politiker. Die Mitglieder der
glatzdreiköpfigen Fraktion in der dortigen Bezirksverordnetenversammlung fordern getrennte Schulen für Deutsche und Ausländer.
Quelle: Tagesspiegel
Ich finde, es sollte noch eine weitere Gruppe von Schulen geben: Für Nazis. Auf Alcatraz ist bestimmt noch ein Plätzchen frei.
So bezeichnet Spiegel Online das unerträgliche Verhalten der Gebühreneinzieher, über das ich gestern hier im Blog berichtet habe.
Die GEZ ist nun auch unter die Abmahner gegangen.
RA Kadelke berichtete darüber und bezieht sich dabei auf einen Beitrag der akademie.de. In jenem Beitrag heißt es:
Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, „nicht existente“ bzw. „falsche“ Begriffe wie „GEZ-Gebühren“, „PC-Gebühr“, „Gebührenfahnder“, „GEZ-Anmeldung“ oder „GEZ-Abmeldung“ nie wieder zu verwenden. Das Verbot wird damit begründet, die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, „ein negatives Image der GEZ hervorzurufen“.
Ich frage mich, welcher Teufel die Leute bei der Gebühreneinzugszentrale geritten hat, damit die auf so ein schmales Brett kommen.
Man schaue sich nur das hier einmal an und urteile selbst über die „Rundfunk- und-nun-auch-Abmahn-Gebühren-Eintreiber“:
„GEZ GEBÜHREN“ bei der GEZ,
„GEZ-Gebühr(en)“ beim MDR sowie
hier und hier beim WDR.
Hallo?! Negatives Image? Geht’s noch??
Danke an Rechtsanwalt Michael Seidlitz für die Hinweise auf die Seiten der GEZ, des MDR und des WDR.
Die Rechtsprechung in Österreich unterscheidet sich oft nicht von der in Deutschland. Über einen Schockschaden-Fall berichtet DerAnwalt.at in seinem heutigen Newsletter:
Erleidet jemand einen Gesundheitsschaden, weil ein naher Angehöriger rechtswidrig (hier für zwei Tage) in Haft genommen wurde, liegt eine bloß mittelbare Schädigung vor, für die kein Schadenersatz gebührt. Auch aus Art 8 Abs 1 MRK (Schutz des Privat- und Familienlebens) kann diesfalls kein Ersatzanspruch abgeleitet werden.
Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den bisher judizierten Fällen, in denen auf Grund eines „Schockschadens“ Schmerzengeld zugesprochen wurde, dadurch, dass eine psychische Störung mit Krankheitswert nicht durch den Tod oder eine schwere Verletzung eines nahen Angehörigen oder eines Dritten, sondern dadurch verursacht worden sein soll, dass der Ehemann der Klägerin zu Unrecht inhaftiert wurde. … Eine Ausweitung der Haftung des Schädigers auf Fälle, in denen nicht der Tod oder eine schwerste Verletzung des unmittelbar Geschädigten verursacht wurde, würde die Ersatzpflicht des Schädigers
unangemessen und unzumutbar erweitern.
Das Urteil stammt vom Österreichischen Obersten Gerichtshof als Revisionsgericht und ist hier im Volltext zu lesen.
Die Entscheidung überrascht (mich) nicht. Wessen Ersatzpflicht würde unangemessen und unzumutbar erweitert? Die des Staates! Wer einmal Schadensersatzansprüche gegen den Staat – den deutschen oder den österreichischen – geltend gemacht hat, weiß, wovon ich rede.
Nebenbei: Der zu Unrecht Verhaftete hätte in Deutschland einen Schadensersatzanspruch nach § 7 Absatz 3 Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG):
Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung elf Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.
Macht im vorliegenden Fall 22 Euro für zwei Tage Haft. Das muß reichen.
Nachdem einige Kollegen von ihren positiven Erfahrungen mit dem Anwaltssuchdienst bei anwalt.de berichteten, haben wir uns nun auch dort eingeschrieben. Ausnahmsweise einmal Werbung für die Kanzlei auf konventionellem Wege – ich bin gespannt auf die Ergebnisse.
Der U-Bahnhof Schlesisches Tor in Kreuzberg hatte sich vorübergehend in Klein-Brooklyn verwandelt. Rund 500 junge HipHop-Fans bevölkerten den U-Bahnhof. Allesamt Anhänger der Berliner HipHop-Crew K.I.Z.. Diese hatten zu einem spontanen Konzert geladen – unangemeldet, daher illegal. Gemeinsam kopfnickten die Goldkettenträger bis die Polizeikräfte anrückten.
Die Rede ist von Hundertschaften in voller Kampfausrüstung, Straßensperrungen und folgendem Verkehrschaos.
Quelle: Tagesspiegel
Eigentlich heißt es doch: „Wo man singt, da laß Dich nieder, denn böse Menschen kennen keine Lieder.“ Aber hat sich offenbar bei den Hundertschaften der Berliner Polizei noch nicht herumgesprochen.
Passiert ist jedenfalls nichts:
Die Polizei spricht von einer „friedlichen Räumung“.
Zu hohe Geschwindigkeit, fehlende Beleuchtung: Rücksichtslose Radler gefährden Fußgänger, andere Verkehrsteilnehmer – und sich selbst. Der Ärger über Rowdys wächst.
… beschwert sich der Tagesspiegel. Und konkretisiert:
Sie flitzen auf dem Radweg heran, egal, wie dicht der Bürgersteig nebenan bevölkert ist. Sie treten ohne Beleuchtung auf dunklen Straßen in die Pedale, ignorieren Ampeln oder benutzen einen Radweg entgegen der Fahrtrichtung.
Vielleicht sollte man Radrüpel, wenn man denn ihrer habhaft wird,

in der Döberitzer Heide aussetzen.

In weiten Teilen der Döberitzer Heide muss weiterhin mit Munitionsgefährdungen durch verdeckt liegende Kampfmittel jeder Art gerechnet werden.
Wenn die dann da heile wieder raus sind, freuen die sich über jede rote Ampel, an der sie mal kurz anhalten können. ;-)
Fotos:
Peter Meissner via Tagesspiegel
www.doeberitzer-heide.de

Es geht mal wieder um den Stadthund.
Über 50 Tonnen Hundekot landen in Berlin täglich auf der Straße.
berichtet der Tagesspiegel. Und die taz übertreibt mal wieder:
Sechzig Tonnen Kot wirft der Stadthund alleine in Berlin ab.
Mir tun die Menschen leid, die das Zeug auch noch wiegen müssen.
In der Wikipedia-Community sind schwere Vorwürfe gegen verschiedene Unternehmen, Behörden und Organisationen laut geworden. Für die Agierenden kritische Passagen in Beiträgen der Online-Enzyklopädie seien absichtlich gelöscht oder verändert worden, heißt es in einem Pressebericht.
berichtet gulli
Das Online-Lexikon ist eine sehr bequeme Einrichtung, die auch Juristen gern und viel benutzen. Wie alles, was im Netz frei verfügbar ist, sollte man die dort veröffentlichten Informationen aber nur mit reichlich Vorsicht genießen.
Die aktuelle Website von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig finden Sie unter
www.hoenig.de.
Die Seiten unter www.kanzlei-hoenig.de sind auf dem Stand von 2019 und wurden/werden seitdem nicht mehr aktualisiert.
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