Die Angels sind kein Angelverein

Aus einer Ermittlungsakte:

Der Betroffene WILHELM BRAUSE wurde in einer größeren Gruppe von Personen vor dem Clubhaus der Berliner „HELLS ANGELS MC“ angetroffen und überprüft.

Der WILHELM BRAUSE ist ein Prospect (=Anwärter) des HELLS ANGELS MC BERLIN, wodurch der Betroffene nach außen manifestiert, dass er gerade beabsichtigt, ein vollwertiges Mitglied des HELLS ANGELS MC mit allen damit verbundenen Verpflichtungen, wie oben beschrieben, zu werden.

Ein etwaiger sozial anerkannter Zweck oder eine Art der Brauchtumspflege treffen hier ebensowenig zu wie die mögliche Zugehörigkeit zu einem Angelverein oder einem Katastrophenschutz- oder Rettungsdienst.

Ja-nee, is klar.

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Erfolgshonorar beim Strafverteidiger

Das lawblog bringt es auf den Punkt:

Was Haufe.de noch schreibt, liest sich eher so, wie der Rechtsanwalt erfolgreich Erfolgshonorare vermeidet.

Andreas Kunze (statt des urlaubenden(?) Udo Vetter) zitiert aus einem Aufsatz auf Haufe Recht, in dem es um die höchst komplizierten Voraussetzungen der wirksamen Vereinbarung eines Erfolgshonorars geht. Dort sind wohl ausschließlich zivilrechtliche Mandate gemeint.

Wir Strafverteidiger haben es da wesentlich einfacher: Der Verteidiger vereinbart mit seinem Mandanten ein Honorar, nimmt von ihm aber keinen Vorschuß. Und schon handelt es sich um ein Erfolgshonorar. ;-)

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Rechtsfrieden durch Augenmaß

Die drei Mitangeklagten waren keine Freunde mehr. Die Entlastung des einen führte zur Belastung des anderen. Und umgekehrt. Die Stimmung auf der Anklagebank war gereizt.

Nach einer Verhandlungspause berichtete die Dolmetscherin dem Gericht, daß der eine Anklagte geplatzt sei und den anderen heftigst mit dem Tode bedroht habe. Der Staatsanwalt hat aufmerksam zugehört sich Notizen gemacht. Es war mit einem weiteren Verfahren gegen den Geplatzten zu rechnen.

In einer weiteren Pause, ein paar Stunden später und nachdem für alle eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte, kam der Staatsanwalt zur Anklagebank, verscheuchte den Verteidiger und fragte mit geneigtem Kopf nach der Ernsthaftigkeit der Drohung. Die beiden Kontrahenten gaben sich die Hand, eine Entschuldigung wurde ausgesprochen und akzeptiert.

Der Staatsanwalt zerriss einen Notizzettel und ging zurück zu seinem Platz. So geht’s also auch, nur besser.

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3:2

Ok, dann ist eben heute nichts mit Nachtruhe in Neukölln und Kreuzberg. Glückwunsch, Türkiye!

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Tourentip

Liebe Mountain Biker. Wenn Ihr an diesem Schild vorbei kommt:

Radweg

Unbedingt reinfahren! Nur wo „kein Radweg“ draufsteht, ist „Single Trail“ drin. Eines der ganz wenigen high lights in Brandenburg

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Englischkurs für Strafverteidiger

Die Rechtsanwaltskammer Berlin bietet im September erstmals einen Englischkurs an. Dieser Kurs unter der Leitung des amerikanischen Rechtsanwalts Dr. William Bondar ist zugeschnitten auf Strafverteidiger, die ihre englischen Sprachkenntnisse für ihre berufliche Tätigkeit entwickeln und verbessern möchten.

Quelle: Newsletter Nr.05-06/08 der RAK Berlin

Weitere Infos dazu gibt es hier.

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Preiserhöhung – gut verpackt

Anders als viele andere Anbieter, die schon zum Jahreswechsel die Preise erhöht haben, können wir Ihren Preis noch bis in den Sommer stabil halten.

schreibt Yello an seine Kunden. Eine gut verpackte Mitteilung darüber, daß der Stromversorger seine Preise anhebt. Und zwar über das Niveau des Platzhirschs.

Erst ab dem 1. August 2008 kostet Ihr gelber Strom 19,26 Cent pro kWh und 5,89€ pro Monat damit bleibt Yello auch weiterhin die richtige Wahl für Sie.

Ein erneuter Wechsel wird fällig. Andere Anbieter haben zwar erhöht, liegen aber bereits jetzt schon unter dem Niveau von Yello.

Geschickt geschrieben, aber nicht geschickt genug, um einem Metzger ein Steak zu verkaufen. ;-)

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Neues Anwaltszimmer in Köpenick

Ab dem 1. Juli 2008 wird es auch im Amtsgericht Köpenick ein Anwaltszimmer geben.

Hier gibt es eine Übersicht mit Kontaktdaten aller Berliner Anwaltszimmer.

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Spruch am Samstag

Ein Recht, das Du Dir rauben kannst, sollst Du Dir nicht geben lassen.

Friedrich Wilhelm Nietzsche, 1844 bis 1900

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Messerstecher verurteilt

Die Kammer unter Vorsitz von Richter Miczajka zeigte sich erschrocken über den offenbar nicht unter wenigen Jugendlichen verbreiteten hohen Alkoholkonsum und den Irrglauben, ein Messer sei ein probates Mittel der Gefahrenabwehr.

schreibt Barbara Keller auf Berlin Kriminell über das Ende des Verfahrens um die Messerstecherei in der Diskothek „Dix“.

Der Alkohol und das Messer waren die „conditio sine qua non“ für den versuchten Totschlag. Ohne den Alk und ohne das (in der Disko ohnehin verbotene) Messer wäre es wahrscheinlich bei ein paar blauen Flecken geblieben.

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