Aufrichtiges Bedauern. Aber …

„Plötzlich hörte ich laute Schreie, schwarz maskierte Männer mit Waffen standen um das Auto, jemand riss die Fahrertür auf.“ An die folgenden Sekunden kann sich Schmidt nicht mehr erinnern, offenbar war er bewusstlos. Er kam zu sich, als er ausgestreckt auf der Straße lag. „Ein SEK-Mann drückte mein Gesicht auf die Straße, ein anderer saß auf mir und presste sein Knie in meinen Rücken.“ Polizisten richteten ihre Waffen auf ihn. Andere legten ihm Handschellen auf dem Rücken an, dann musste er sich an die Hauswand stellen.

Stefan Strauss berichtet in der Berliner Zeitung über die Festnahme eines Unbeteiligten. Die Polizei hatte Schmidt mir dem gesuchten Peter John verwechselt.

John soll die Briefkasten-Bombe installiert haben. Schmidt war auf dem Weg von und zu seiner Arbeit. Jetzt ist er ein Fall für den Psychologen. Zwei Stunden nach seiner Festnahme teilte ihm ein Polizeibeamter mit: „Huch, Sie sind ja gar nicht der Bombenleger!“ „Es tut uns Leid, wir haben uns geirrt.“

Ich stelle mir gerade vor, wie die Polizei mit Peter John umgehen wird, wenn sie ihn denn dann erwischen.

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Doch kein Weihnachten im Knast

Im lawblog wies Udo Vetter heute hin auf das „Schwarze Kreuz“ und regte an, das Projekt “Weihnachtsfreude im Gefängnis” zu unterstützen. Dem schließe ich mich an.

Allerdings weigern sich die Nordlichter in Hamburg und Niedersachsen sowie natürlich auch die Bayern, den Gefangenen die Pakete auszuliefern:

Diese Bundesländer lassen in ihren Vollzugsgesetzen Pakete, die direkt an bestimmte Häftlinge adressiert sind, nicht länger zu.

[…]

Dafür seien Sicherheitsgründe und Missbrauch in der Vergangenheit verantwortlich, sagen die Sprecher der niedersächsischen und Hamburgischen Justizbehörden übereinstimmend.

berichtet heute die taz.

Schöne Bescherung.

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Störsender gesucht

Ja, und die Kleine hat heute morgen eine ganze Mandarine aufgegessen. Nur die Scheibe Brot hat sie ganz nicht geschafft.

Das Verlängerungskabel liegt hinten links im Schrank.

Ja, es ist spät geworden gestern abend, deswegen geht’s mir heute nicht so gut.

Quelle: Handy-Telefonate im ICE von Hamm nach Berlin

Gibt es eigentlich keine kleinen, handlichen Geräte, die man einschalten kann, wenn man arbeiten oder schlafen möchte?

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Strafanzeigen leicht gemacht

Diese Internetwachen, auf denen man mal eben eine Strafanzeige schreiben kann, werden den Ermittlungsbehörden über kurz oder lang gehörig um die Ohren fliegen. Es ist nicht das erste Mal, daß ich in einem Ermittlungsverfahren verteidige, das eine Anzeige nach folgendem Beispiel ausgelöst hat.

Mein Mandant führt ein Unternehmen und bezieht Leistungen von einem anderen Unternehmen. Und das seit langer Zeit. Irgendwann vor einigen Jahren hat man einen Zwölfmonatsvertrag geschlossen, der sich um weitere zwölf Monate verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Im vergangenen Jahr kommt es zu Problemen zwischen den beiden, mein Mandant kündigt den Vertrag.

Der Vertragspartner vertritt die Ansicht, die Kündigung sei zu spät und nicht formgerecht. Er bucht den Rechnungsbetrag für das folgende Jahr von dem Konto meines Mandanten ab. Mein Mandant vertritt die Ansicht, die Kündigung sei wirksam und läßt die Lastschrift zurückgehen. Immerhin ein gut vierstelliger Betrag.

Der Vertragspartner stellt dies beim Onlinebanking fest und weil er gerade sowieso am Rechner sitzt, schreibt er mal eben eine Strafanzeige an die Internetwache wegen Betruges und vorsätzlicher Kreditgefährdung (weil seine Bank ja nun einen schlechten Eindruck von ihm habe). Und schon legt der Herr Polizeioberkommissar vom Lande in Brandenburg eine Akte an … weil er das Ganze sowieso nicht versteht und 5.000 Euro ja doch ziemlich viel Geld sind.

Dem Mandanten wächst eine Feder, als er hört, was dort passiert ist. Mal sehen, was am Ende dabei herauskommt. Ich vermute, der Mandant bleibt trotz der Einstellung des Verfahrens auf den Kosten der Verteidigung sitzen, der Anzeigeerstatter bekommt (über die Internetwache) eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung und die Ermittlungsbehörden können sich nicht über Langeweile beschweren.

Der Einzige, der hier eigentlich nicht meckern kann, ist der Verteidiger. Insoweit weiß ich gar nicht, warum ich diesem Beitrag hier schreibe … 8-)

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Steter Tropfen höhlt den Richter

Es war das dritte Ablehnungsgesuch in einer Bußgeldsache, das zu folgendem Ergebnis führte:

In der Bußgeldsache

wird der erkennende Richter K. auf den Antrag des Betroffenen, gestellt durch seinen Verteidiger Rechtsanwalt Hoenig am 25. November 2008, von der weiteren Mitwirkung an dem Verfahren gegen den Betroffenen entbunden.

[…]

Bei einer Gesamtbetrachtung aller detailliert aufgeführten Umstände, denen der Richter nicht entgegengetreten ist, kann sich auch einem vernünftigen Betroffenen unter der gebotenen objektiven
Betrachtungsweise der Schluss aufdrängen, der abgelehnte Richter werde in der Sache nicht mit der gebotenen Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit entscheiden.

Wurde aber auch Zeit. Vielleicht sollte ich dem Richter zum Trost ein Bonbon schicken.

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Charakterdefizite bei der Staatsanwaltschaft

Aus der Begründung einer Berufung der Staatsanwaltschaft, im Jahre 1938 2008:

Besondere Umstände, die hier ausnahmsweise noch einmal für eine Bewährungschance sprechen könnten, sind nicht erkennbar. Vielmehr gibt die wirtschaftliche und soziale Perspektive des Angeklagten keinerlei Anlass zur Hoffnung, geschweige denn zur Erwartung eines straffreien Lebenswandels. Er hat seit Jahren von betrügerisch geführten Unternehmungen gelebt. Dieses eingeschliffene Fehlverhalten und die entsprechenden Charakterdefizite sind bei Betrügern regelmäßig nachhaltig und selten behebbar, was bereits durch die Rückfallquote von 82 Prozent in diesem Bereich belegt wird.

Ich finde, solche Parolen sind angemessen. Für eine Eckkneipe im Lichtenberger Weitlingkiez. Sonntagmorgens um 5 Uhr. Und Staatsanwälte, die sowas zusammenschmieren schreiben, gehören eigentlich genau dort hinein. Lebenslang.

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Feiger Journalismus

Es ist notwendig, daß die Medien über aktuelle Kriminalfälle berichten. Das Volk will und soll informiert werden.

In welcher Form das geschieht, entscheiden die Journalisten. Die einen berichten in seriöser Form mit kritischer Distanz und liefern Hintergrundwissen. Die anderen schreiben ihre Artikel stimmungsvoll und garnieren sie mit großen Buchstaben und nackten Frauen. Man bleibt unter sich.

Gefährlich wird es, wenn hier die Grenzen verwischen. Niveauloser Boulevard im seriösen Gewand kann dann schnell mal zu gesellschaftsfähigen Lynchjustiz-Phantasien und dann zu ernst zu nehmenden Morddrohungen führen.

Die Autoren dieser Saat sitzen am sicheren Redaktionsschreibtisch. Im Holzklotzfall sitzen der Angeklagte und seine Verteidiger hinter schußsicherem Glas.

Tanja Buntrock schreibt über die Spur der Feigheit:

Die Polizei hat es also mit einem hoch gefährlichen und feigen Täter zu tun. Ein unverheirateter, kinderloser Mann, der bis vor dem Bombenanschlag in einer Erdgeschosswohnung in der Nord-Neuköllner Reuterstraße lebte. Einer, der schon 50 Straftaten begangen hat: Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung. Der schon zweimal im Gefängnis saß …

… im Tagesspiegel. Nicht in der BZ.

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Rocker-Krieg in Großbeeren?

Ein gemeinnütziger Motorradverein in Großbeeren (Teltow-Fläming) ist von mehreren Rockergruppen attackiert geworden.

berichtet Axel Lier unter dem Kapitel „Kriminalität“ in der Berliner Morgenpost.

Viel passiert scheint eher wenig zu sein. Ermittelt wird wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung; die Ermittlungsgruppe „Rocker“ des Polizeiräsidiums Potsdam ist mit dabei. Auf diese Weise kann man sich auch einen Namen in der Szene machen.

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Rechtsmittelverzicht

Nach seiner Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung vor dem Landgericht Memmingen (Bayern) hat ein 50 Jahre alter Mann am Montag einen Selbstmordversuch unternommen. Nach Angaben der Polizei in Kempten schoss sich der Mann nach der Urteilsverkündung mit einem Schießkugelschreiber – einer Waffe, die wie ein Kugelschreiber aussieht – in den Kopf und verletzte sich lebensgefährlich.

Quelle: Tagesspiegel

Sechs Jahre und drei Monate hatte das Gericht geurteilt. Hoffentlich kein Fehlurteil.

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Knackige Amtsanwältin

Es ging um eine Auseinandersetzung in einer Gaststätte. In Neukölln, Silbersteinstraße. Sonntagsmorgens um 6:30 Uhr. Über den Alkoholgehalt der Beteiligten bestehen kaum Unklarheiten, mindestens eine „2“ steht vor dem Komma.

Mein Mandant soll einer Dame einem weiblichen Gast ein Büschel Haare ausgerissen haben. Nachdem sie ein volles Glas Bier in seine Richtung entleert hatte. Zuvor wurden hochbrisante politische Themen und der Weltfrieden erörtert. Dann kam die Polizei. Und es wurde eine Akte angelegt.

Ich hatte bei der Rücksendung der mir zur Einsicht überlassenen Akte meinen Anruf bei der zuständigen Amtsanwältin angekündigt: „Zur Absprache des weiteren Verfahrens.

Heute hatte ich die Amtsanwältin am Telefon:

„Schön‘ guten Tach, ich rufe an in der Sache gegen Wilhelm Brause, 3032 PLs 12345/08, und wollte …“

„HERR VERTEIDIGER, für solche Sachen, die sich in der Neuköllner Eckkneipenszene sonntagsfrüh um halb sieben abspielen, bin ich nicht zuständig. Ich habe das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, der Bescheid ist zu Ihnen unterwegs. Haben Sie sonst noch Fragen?“

„Besten Dank, Frau Amtsanwältin. Es war mir eine große Freude, mit Ihnen zu telefonieren. Bis demnächst wieder mal … Ciao!“

„Tschüß.“

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