Rechtsmittelverzicht

Nach seiner Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung vor dem Landgericht Memmingen (Bayern) hat ein 50 Jahre alter Mann am Montag einen Selbstmordversuch unternommen. Nach Angaben der Polizei in Kempten schoss sich der Mann nach der Urteilsverkündung mit einem Schießkugelschreiber – einer Waffe, die wie ein Kugelschreiber aussieht – in den Kopf und verletzte sich lebensgefährlich.

Quelle: Tagesspiegel

Sechs Jahre und drei Monate hatte das Gericht geurteilt. Hoffentlich kein Fehlurteil.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

6 Antworten auf Rechtsmittelverzicht

  1. 1
    Polizeistaat 2.0 says:

    Amateur … ;)

  2. 2
    AlterEgo says:

    Die Überschrift ist leicht daneben?

  3. 3

    @ AlterEgo:
    Möchten Sie noch ein Glas Jasmintee?

  4. 4
    Polizeistaat 2.0 says:

    an egos stelle würde ich ein bier bevorzugen ;)

  5. 5
    doppelfish says:

    Und welche Strafe fängt er sich jetzt für den Besitz des Schießkugelschreibers ein?

  6. 6

    Da es sich hier um einen SelbstMORD (§ 211 StGB) handelt, könnte man das Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz nach § 154 StPO einstellen (wäre jedenfalls ein realistisches Ziel einer Verteidigung).