Da ruft doch so ein Staatsanwalt hier zum zweiten Mal an und behauptet von mir, ich sei ein querulatorischer Verteidiger. Nur weil ich verlange, daß er mir glaubt, was ich ihm sage. Und dann auch noch anwaltlich versichere.
Nämlich, daß der Mandant mich ordnungsgemäß bevollmächtigt hat. Und, daß es auf die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht ankommt. Und, daß er mir die Akteneinsicht auch ohne schriftliche Vollmacht gewähren muß.
Ich glaube nicht, daß ich mich in diesem Telefonat besonders beliebt gemacht habe, bei diesem Herrn Staatsanwalt. Jedenfalls hat er mir mit ganz empfindlichen Übeln gedroht.
Die Originalakte bekomme ich nicht, hat er gesagt. Sondern er werde jetzt von den beiden Bänden Aktendoppel (vulgo: Kopien) anfertigen lassen. Die bekomme ich dann. So!
Und dann werde er beim Gericht beantragen, meinem Mandanten einen (anderen) Pflichtverteidiger beizuordnen. Das hätte ich jetzt davon!
Aha. Damit werde ich leben müssen.
Die Aktendoppel lassen sich wesentlich besser einscannen als die gelochten und gehefteten Zettel in einer Originalakte. Die Fummel-Arbeit übernimmt diesmal also die Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft. Dort hat man so sowieso nichts zu tun. Ganz tolle Idee.
Und solange ein Wahlverteidiger im Spiel ist, dürfte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts auf Bestellung eines Pflichtverteidigers kaum entsprechen können. Vor allem nicht in einer Strafsache, die knapp an der Grenze zur Ordnugnswidrigkeit steht. Völlig absurde Idee.
Irgendwie scheinem diesem Herrn Staatsanwalt die space cookies vorweihnachtlichen Kekse nicht bekommen zu sein.