Jurablogs.com – getestet wie empfohlen

Ich habe den von Ekrem Senol beschriebenen Test mit einem eigenen Beitrag nachvollzogen. Ich hatte in dem vorigen Beitrag darüber berichtet.

So sieht es aus, wenn auf meinem Rechner kein cookie von jurablogs zu finden ist. Und das hier ist die Variante mit cookie.

Wer vorher Jurablogs besucht hat, bekommt keine Werbung und keine Kommentarfunktion angeboten. Besucher, die direkt z.B. über eine Suchmaschine auf den von Jurablogs zitierten Beitrag eines Blogs gelangen, können dort kommentieren und sehen die Werbung.

Spannend finde ich in diesem Zusammenhang, daß bei dem Jurablogs-Zitat meines Beitrags diese Google-Werbung für andere Strafverteidiger zu finden ist. Nicht, daß ich etwas gegen die Kollegen einzuwenden hätte; Kokurrenz belebt das Geschäft. Aber trotzdem: Das gibt mir nun doch zu denken …

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

2 Antworten auf Jurablogs.com – getestet wie empfohlen

  1. 1
    AndyM says:

    Herr Kollege, Ihre Beiträge sind bei Jurablogs doch recht populär. So richtig verstehe ich von daher nicht, dass Sie angeblich nur 35 Besucher (im Durchschnitt) pro Artikel haben sollen. Die Grafik (über die Besucher pro Tag) zeigt da eher auf 200 Besucher pro Beitrag. Von daher scheint wohl ein Rechenfehler vorzuliegen?

  2. 2

    Hallo Herr Martin. Das Ranking und die Zählerei bei Jurablogs ist – außer dem Betreiber Matthias Klattenbach – wohl niemandem so richtig verständlich.

    Ich schreibe meine Beiträge aber auch nicht für Jurablogs, von daher ist es mir gleichgültig, wie das System funktioniert.

    In unseren Blogs laufen andere Zähler mit, die mir Zahlen liefern, mit denen ich etwas anfangen kann. Und die liegen über den 35 Besuchern pro Tag. ;-)