Aus einer Strafanzeige, die in der Internetwache aufgegeben wurde:
Was ist passiert:
Mir wurde als Autofahrer von einem anderen Autofahrer der Mittelfinger gezeigt.Wo ist es passiert:
Stadtautobahn Berlin, Höhe Auffahrt Kaiserdamm, Richtung Norden, also kurz vor der Baustelle an der Abfahrt Spandauer Damm.Wann ist es passiert:
06.06.2009 gegen 10 Minuten vor drei, nachmittags.Wie ist es passiert:
Ich bin auf der mittleren Spur der Stadtautobahn gefahren und in Höhe einer Auffahrt kamen mehrere Fahrzeuge mit auf die Autobahn. Die ganz rechte Spur war leer, also konnten alle ohne Probleme auffahren. Einer dieser Fahrer hat dann ohen Schulterblick
und ohne Blinker auf die mittlere Spur gewechselt. Er ist in einem Abstand von ca. 5 Metern bei Tempo 60 vor mir eingeschert. Er selbst hatte aber noch nicht Tempo 60 erreicht. Konnte nicht so ohne weiteres Bremsen, da hinter mir weitere Fahrzeuge waren. Bin davon ausgegangen, dass er mich nicht gesehen hat und habe vor Schreck gehupt. Daraufhin reckte er seinen Arm in die Höhe und zeigte mir seinen Mittelfinger.Warum ist es passiert:
Überschätzung des gegnerischen Fahrers.Wem ist es passiert:
Mir selbst ist es passiert als Fahrerin des PKW OHV – XX 000Wer hat etwas gesehen:
Meine Beifahrerin: Wilhelmine Brause [Anschrift, Telefonnummer]Weitere Ergänzungen:
Finanzieller Schaden ist zum Glück nicht entstanden, da die Fahrer, der Fahrzeuge hinter mir entsprechend zügig und gut reagiert haben. Mußte zum Glück keine Vollbremsung machen.
Ein paar Minuten später kam dann noch ein Nachtrag:
Zu meiner eben gestellten Strafanzeige habe ich folgende Angabe leider vergessen. Das Kennzeichen des Fahrers mit dem erhobenen Mittelfinger lautet: B-XX 000. Ein Silber-Metallic Mercedes Cabriolet. Bitte entschuldigen Sie die Umstände.
Die Polizisten auf der Internetwache haben daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und der Anzeigeerstatterin noch einmal einen Fragebogen geschickt, auf dem sie dann ergänzende Angaben gemacht hat:
Kannten Sie diese Person:
NeinBitte beschreiben Sie sie:
Blonde kurze Haare; T-ShirtWürden Sie diese Person auf Lichtbildern wiedererkennen:
Nein, habe den Fahrer nur von hinten gesehen.Wo saß diese Person:
Auf dem Fahrersitz.Stellen Sie Strafantrag:
JA !!
Die angeschriebene Zeugin wiederholte ziemlich genau das, was die Anzeigeerstatterin bereits mitgeteilt hatte. Die Fahrerbeschreibung war allerdings etwas genauer:
Blonde kurze Haare, T-Shirt, braun-gebrannt.
Die mir von der Staatsanwaltschaft übersandte Ermittlungsakte habe ich dann kommentarlos wieder zurück geschickt. Jeder Kommentar, der mir zu so einer Anzeige eingefallen ist, hätte unweigerlich zu einem weiteren Ermittlungsverfahren geführt – gegen mich.
Manchmal tun mir die Mitarbeiter der Ermittlungsbehörden echt Leid.