Manchmal ist eine Strafe, die für ein regelwidriges Verhalten verhängt wird, das geringere Übel.
Es sind die Kosten, die einen Kleinkriminellen aus den Schuhen werfen können. Das kann man in vielen Fällen jedoch recht gut vermeiden.
Dem Delinquenten wird eine relative Kleinigkeit zu Last gelegt. Die ansonsten unausgelastete Staatsanwaltschaft kommt ihrem Ermittlungsauftrag pflichtgemäß nach. Sie holt Auskünfte sämtlicher Telekommunikationsdienste (Telekom/Vodafone/O2/e-plus) für 35 IMEI-Nummern ein. Danach konnten die Ermittler den Sack zumachen und den Erlaß eines Strafbefehls beantragen.
Das Amtsgericht setzt antragsgemäß 30 Tagessätze zu je 15 Euro fest. Insgesamt beträgt die Geldstrafe also 450 Euro. Und es gibt keinen Eintrag ins Führungszeugnis.
Grund zur Erleichterung also? Der Mandant will den Strafbefehl akzeptieren und die Sache vergessen. Was rät ihm nun der Verteidiger?
Entscheidungshilfe
Wenn sich jemand eine Strafe einfängt, hat er auch die Kosten des Verfahrens zu tragen, § 465 StPO. Eine klare Ansage.
In dem oben beschriebenen Fall bedeutet das aber das finanzielle Aus für’s nächste Jahrzehnt. Denn die Ermittlungsarbeit hat angeblich Kosten in Höhe von bummeligen 15.000 Euro ausgelöst. Dieser Betrag steht nun neben der Geldstrafe auf dem Deckel des Mandanten.
Konsequenz
Hier hilft jetzt nur noch der Einspruch gegen den Strafbefehl und der Versuch, gemeinsam mit Richter und Staatsanwalt eine Verhandlungslösung zu finden. Die könnte beispielsweise in einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Auflage (z.B. in Höhe von 500 Euro) bestehen, § 153a StPO. In diesem Fall bliebe die Kostenkeule aus.
Vorsorge
Allerdings fallen dann auch (verhältnismäßig geringe) Kosten für die Verteidigung an. Die hätten sich aber reduzieren lassen, wenn möglichst frühzeitig ein Verteidiger beauftragt worden wäre. Die Anwaltsleistung ist dann zwar immer noch nicht für lau zu bekommen. Aber unter’m Strich wäre es deutlich günstiger geworden.
Zum Strafverteidiger schon dann zu gehen, wenn man merkt, daß die Staatsgewalt aufmerksam geworden ist, ist eigentlich immer eine schlaue Idee.
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Besten Dank an den Rostocker Kollegen Sven Rathjens für die Anregung zu diesem Beitrag
Bild: ©Tanja Lidke / pixelio.de