… den der Vorsitzende einer Strafkammer dem Angeschuldigten vorschlägt, erfolgt nach Regeln, die in der Regel keiner kennt.
Friedrich-Karl Föhrig, VRiLG a.D., beschreibt in seinem posthum veröffentlichten Büchlein „Kleines Strafrichter-Brevier“, wie er es gemacht hat:
… schlägt der Vorsitzende einen Verteidiger namentlich vor, wobei er aus ethischen Gründen ja-sagende „Gerichtsnutten“ ebenso meiden wird wie aus prozessökonomischen Erwägungen die üblichen professioneller Strafvereitlung Verdächtigen.
Ein ganz schön schräges Bild, das Richter Föhrig im Laufe seiner 36 Berufsrichterjahre von Verteidigern gewonnen hat, könnte man nun meinen …
Meine Erfahrungen mit Herrn Föhrig waren allerdings durchweg positiv. Und es gibt ja – wohl auch nach Ansicht dieses Richters – eine Menge Kollegen, die zwischen diesen beiden von ihm beschriebenen Extremen liegen.