Im Jahr 1988 hat noch niemand daran gedacht, daß der Staat geklaute Daten kauft, um damit für Steuermehreinnahmen zu sorgen. In jenem Jahr schrieb der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hassemer in seiner Festschrift für Werner Maihofer:
Das Problem dieser Entwicklung liegt in dem Verlust an Würde und überlegener Distanz, den der ermittelnde Staat sich selber zufügt; er greift zu Mitteln der intimen Ausforschung, der Hinterlist und des Taktierens mit Tatverdächtigen und verkleinert so die ethische Differenz zwischen Strafverfolgung und Straftat. Er begibt sich damit in die Gefahr, die moralische Überlegenheit des Strafverfahrens zu verspielen, welche die Rechtfertigung für die einschneidende Maßnahmen ist, die in ihm verhängt werden dürfen.
Wer als Organ der Rechtspflege mit Straftätern gemeinsame Sache macht, darf sich am Ende nicht wundern, wenn die ethische Differenz sich auch beim Normalbürger verringert – zwischen bürgerlicher Rechtschaffenheit einerseits und der Bereitschaft, eben dieser den Mittelfinger zu zeigen.
Zitat gefunden bei Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg im beck-blog.