Es gibt eine Menge Möglichkeiten, ohne Arbeit an das Geld anderer Leute zu kommen. Die meisten dieser Möglichkeiten sind strafbar, einige wenige bewegen sich im grauen Bereich und noch viel weniger sind legal.
Eine Möglichkeit hat sich die Berliner Volksbank ausgedacht. Da gibt es nämlich eine Kundin, die hat seit reichlich Jahren dort ein Girokonto. Ein kostenloses sogar, weil die monatlichen Zahlungseingänge im satten vierstelligen Bereich liegen. So weit, so zufriedenstellend.
Bei der Durchsicht ihrer Kontoauszüge fiel der Kundin Anfang diesen Jahres auf, daß die Berliner Volksbank plötzlich, ohne Vorankündigung und ohne Erläuterung ein Kontoführungsentgeld in Höhe von 5,00 Euro von ihrem Guthaben abgezogen hatte. Ein Blick in die Geschäftsbedingungen der Bank führte ebenfalls nicht dazu, diesen unkommentierten Griff ins Konto zu erklären.
Deswegen schrieb die Kundin an die Bank und bat um eine Erläuterung. Das war am 5. Februar. Statt sich die Sache anzuschauen und der Kundin zu erklären, warum man ihr nun die 5 Euro berechnet, schickt das Qualitätsmanagement der Kundin am 8. Februar einen Brief:

Seitdem schweigen die Qualitätsmanger der Berliner Volksbank.
Die Kundin bat mich, die Sache zu übernehmen, und der Bank auch einen Brief zu schreiben. Das habe ich hiermit nun getan.
Ich frage mich aber jetzt noch: In welche Kategorie der Abzocke gehört das Verhalten der Bank: Strafbar? Grau? Erlaubt?