Rauchen erlaubt

Zwicky am Columbiadamm macht Werbung, aber nicht nur für die leckeren Fettschläuche, sondern auch für’s Ambiente.

Ich finde das gut. Man darf die armen Raucher nicht völlig aus der Gesellschaft ausschließen. Der Platz an der Wursttheke sollte ihnen schon noch bleiben. Wir sind hier ja nicht in Bayern.

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Wochenend-Lektüre: Revision in Strafsachen

Soeben eingetroffen; rechtzeitig, damit ich auch am Wochenende keine Langeweile bekomme:

Nur gut, daß solche Schinken nicht jedes Jahr neu aufgelegt werden. Die Vorauflage (die sechste) stammt aus 1998.

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Beruhigend

Ein freundlicher Aufkleber, den ich in einer Herrentoilette des Kriminalgerichts gefunden habe:

Gut, daß es immer noch ein paar nette Menschen gibt, die an das karge Überleben der Strafverteidiger denken.

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Beratungshilfe für 400 PS

Im Zivilrecht haben sich kluge Köpfe Gedanken gemacht, wie ein Bürger, der finanziell nur dünn bestückt ist, gleichwohl zu seinem Recht kommen kann. Unter anderem wurden die Beratungs- und die Prozeßkostenhilfe eingeführt.

Auf den Punkt gebracht: Der Rechtssuchende darf kein Geld haben und wenn er klagen will oder verklagt wird, müssen zusätzlich relativ gute Erfolgsaussichten vorliegen. Dann bekommt der Rechtsanwalt seine Vergütung von der Landeskasse. Im Falle der Beratungshilfe liegt der Betrag bei irgendwas unter 100 Euro; nur 10 Euro oder einen ähnlich geringen Betrag muß der Beratende hinzusteuern.

Soweit der Grundsatz. Nun ein Fall aus dem prallen Leben.

Wir erhalten die Anfrage eines Autokäufers, der sich einer angeblich unberechtigten Forderung des Verkäufers ausgesetzt sieht. Der Käufer möchte von uns beraten werden, aber wir sollen uns gleich auch noch um die Beratungshilfe kümmern, auf die er – so trägt er vor – einen Anspruch habe; schließlich habe er kein Geld. Und ob er gleich morgen früh mal vorbeikommen könne, er habe schon von unserem guten Caffè gehört …

Ganz kurz habe ich mir am Telefon angehört, worum es konkret geht: Der Verkäufer verlangt eine weitere Kaufpreiszahlung in Höhe von 18.000 Euro. Es geht um einen Dodge RAM 2500 HD Quad Cab mit irgendwas um die 400 PS und einer einer italienischen Erstzulassung im Herbst 2009, den der Käufer – also der Beratungshilfe-Aspirant – für einen Schnäppchenpreis von etwas über 30.000 Euro (und nicht für knapp 50.000 Euro, wie der Verkäufer behauptet) eingekauft haben will.

Ich glaube, der Käufer braucht einen Fachanwalt für Dodge-Kaufverträge; ich bin nur ein kleiner Strafverteidiger, der allenfalls weiß, wie man einen Mandanten z.B. gegen den Vorwurf eines Prozeß- oder Eingehungsbetrugs verteidigt …

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Blamierte Berater bei der Berliner Volksbank

Nun hat auch die Stiftung Warentest sich u.a. die Berliner Volksbank einmal näher angeschaut und ein vernichtendes Ergebnis – wie bei allen getesteten Banken – präsentiert.

Ich hatte vor einiger Zeit bereits über die Qualität der Leistung dieser Genossenschafts-Bank berichtet, zum Beispiel über die Spielbank oder über eine besondere Art der Umsatzsteigerung, die sich die Volksbanker ausgedacht hatten. Die unabhängigen Tester bestätigen nun das Ergebnis, zu dem auch unsere Mandantin und ich gekommen sind:

Schaut man sich einmal das Ranking in dem Teilbereich „Produkt- und Kosteninformation“ an, stellt man fest, daß die Berliner Volksbangster zu den vier schlechtesten Informanten gehören. Ich werde den Eindruck nicht los, daß diese Bank versucht, ihren Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen, ohne daß diese es merken sollen.

Quelle der Grafik: Stiftung Warentest

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Der V-Mann weint

Der V-Mann hatte das Vertrauen seiner Landsleute, die irgendwie gemeinsam Geschäfte gemacht haben sollen, die nicht unbedingt gesellschaftsfähig sind. Über diese Geschäfte hat er das Bundeskriminalamt informiert, und zwar immer wieder und das über einen Zeitraum von mehreren Monaten. Irgendwann schnappte die Falle zu und die Landleute sitzen nun als Angeklagte vor der großen Strafkammer.

Stolz berichtete er, der nun als Zeuge geladen war, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, was seine damaligen Gefährten so alles angestellt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft nahm die meist diffusen Schilderungen des Verräters Zeugen vollständig für bare Münze und hofierte ihn. Das Gericht lies den V-Mann an der langen Leine „laufen“ und hörte sich alles interessiert an.

Über sechs Hauptverhandlungstage lang hatte dieser Zeuge sein Forum gefunden, dem er seine „Agententätigkeit“ in epischer Breite präsentieren konnte. Kein Widerspruch und nur wenige Nachfragen des Gerichts störten seinen großen Auftritt.

Am siebten Tag endlich hatte die Verteidigung das Fragerecht. Die Mittagspause mußte vorgezogen werden, weil der ansonsten stahlharte Zeuge plötzlich Konditionsschwächen zeigte. Die Verteidigung hatte eben nicht darauf verzichtet, konkrete Antworten auf konkrete Fragen zu erhalten; wenn der Zeuge eine Frage unscharf oder mit einem Wortschwall beantwortete, wurde die Frage einfach noch einmal gestellt. Und gegebenenfalls noch einmal und noch einmal und noch einmal. Bis eine bestimmte, abgrenzbare und knackige Antwort vorlag.

Der Zeuge war es aber nicht gewohnt, einfach mal mit einem „Ja“ oder „Nein“ zu antworten oder konkrete Daten statt Kaffeesatzleserei zu liefern. Bisher haben immer statt einer Antwort großen Mengen heiße Luft von ihm gereicht, dann kam schon die nächste Frage.

Nach der Mittagspause beschwerte sich der Zeuge dann heftigst über den Dolmetscher. Er würde falsch übersetzen, deswegen verstehe der Verteidiger auch seine Antworten falsch. Die Übersetzungen waren korrekt, die Befragung ging also weiter und weiter und weiter.

Irgendwann ging’s aber nicht mehr. Erst wurde der Zeuge zornig, dann griff er den Verteidiger persönlich an. Es folgten Fragen, und wieder seine indifferenten Antworten. Die Vernehmung mußte schließlich abgebrochen werden, als der V-Mann den Verteidiger und die Angeklagten für alles Elend der Welt, seine Zahnschmerzen, die gestörte Beziehung zu seinen Kindern und was-weiß-ich-noch-alles verantwortlich machte.

Wie ein Häufchen Elend saß der Verräter schließlich da und weinte.

Nein, er hat mir nicht Leid getan und er wird beim nächsten Verhandlungstag mit weiteren Fragen rechnen müssen …

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Warnung

Ein freundlicher Staatsanwalt aus dem Westfälischen schickt mir in einer Umfangstrafsache eine CD mit den eingescannten Ermittlungsakten. Soweit, so fortschrittlich.

Neben ein paar notwendigen Erläuterungen und Zusicherungen warnt mich dieser Staatsanwalt dann auch gleich noch vorsorglich:

Beachten Sie bitte, dass die Ermittlungsakten vertrauliche Daten enthalten, deren Weitergabe nur nach den Vorschriften der §§ 147, 406e StPO zulässig ist. Jede unberechtigte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Bitte weisen Sie auch Ihre Mandanten darauf hin.

Nun frage ich mich, ob das nur eine schlichte Gedankenlosigkeit war oder eine Überforderung des Staatsanwalts vorliegt. Geht so ein Staatsanwalt wirklich davon aus, daß ein Strafverteidiger, der seit fast anderhalb Jahrzehnten regelmäßig Ermittlungsakten zur Einsichtnahme bekommt, diese grundlegenden Spielregeln nicht beherrscht bzw. beachtet?

Vielleicht fällt mir noch rechtzeitig eine passende Bemerkung dazu ein, wenn ich die CD an den Staatsanwalt zurücksende.

Any suggestions?

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Kirchgang

Das muß ja auch mal sein, die Wanne in vor der Kirche.

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Unglaublich

Es hat eine Auseinandersetzung gegeben. Zwischen einem Sport-Radler, der nicht auf dem Radweg fahren wollte, und einem Polizeibeamten, der sonntagsmorgens um 7 Uhr auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 4 StVO) bestand.

Am Ende hatte der Polizist einen grün-blauen Zeh und der Radler ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Beleidigung. Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe für die beiden Taten waren weit und breit nicht ersichtlich.

Mit Engelszungen und viel Glück konnte ich die Staatsanwältin überzeugen, einem Täter-Opfer-Ausgleichs-Verfahren nach § 46a StGB zuzustimmen. Das Verfahren war für den Radler am Ende erfolgreich, auch wenn der Polizeibeamte seine Entschuldigung nicht akzeptieren wollte.

Das Ermittlungsverfahren wurde nach § 153a StPO vorläufig eingestellt; die endgültige Einstellung sollte erfolgen, nachdem der Radfahrer 100 Euro an eine gemeinnützige Organisation gezahlt hat.

So ein Super-Ergebnis erreicht man als Verteidiger eigentlich nur ein einziges Mal im Leben. Ich wollte schon ein Kerzlein anzünden …

Gestern kam in dieser Sache die Anklageschrift. Der Radfahrer hat die 100 Euro nicht gezahlt, deswegen hat das Verfahren seinen Fortgang gefunden. Ich glaub’s einfach nicht!!

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Defekt

Gut, daß ein Justizwachtmeister einen Zettel gefunden hat, mit dem er auf die Gefahr hinweisen konnte:

In Moabit laufen reichlich Leute ‚rum, die unbedingt ‚mal eben sitzen müssen.

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