Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder es hat sich alles glücklich gefügt, dann hat Herr Schwenn einen guten Draht zu den Wesen über den Wolken. Oder er beherrscht das Verteidiger-Marketing aus dem FF.
In dem Monat, in dem Herr Schwenn das Kachelmann-Mandat übernommen hat, erscheint – neben der Gerichtsbeschimpfung in der Cicero – in der Standard-Zeitschrift für Strafverteider ein Aufsatz von ihm: Fehlurteile und ihre Ursachen – die Wiederaufnahme im Verfahren wegen sexuellen Mißbrauchs (StV 2010, Heft 12, S. 705).
Der Beitrag beruht auf zwei vom Schwenn gehaltenen Vorträgen aus dem Jahr 2009. Es ging um zwei Fälle vermeintlichen sexuellen Mißbrauchs, die sich Mitte der neunziger Jahre zugetragen haben. Der Vater und der Onkel eines minderjährigen Mädchens wurden 1995 bzw. 1996 zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
In einem Dossier im Mai 2002 beschrieb Sabine Rückert in der „Zeit“, warum und wie sich das Landgericht Osnabrück geirrt haben muß. Rechtsanwalt Schwenn betrieb das Wiederaufnahmeverfahren und setzte im Februar 2004 die Wiederaufnahme und die erneute Verhandlung durch. Am Ende – 2005 und 2006 – wurden beide Verurteilte freigesprochen. Ein grandioser Erfolg, vor dem man den Hut ziehen muß.
Seit dieser Zeit feiert Schwenn diesen Erfolg, vermarktet ihn auf vorbildliche Weise. Und er hat Glück, daß er von einer Gerichtsreporterin und der „Zeit“ dabei unterstützt wird. Eine perfekte Symbiose.
Es fällt mir schwer, da noch an einen Zufall zu glauben, der zu dem Verteidigerwechsel geführt hat.