Das Mittwochs-Zitat

Aus einem Kommentar im RSV-Blog:

Ein freier Versicherungsmakler sagte mal, dass Versicherungen Firmen seien, deren Geschäftszweck darin besteht, von den Kunden Geld dafür zu verlangen, dass sie im Schadensfall Anspruch darauf haben, kompliziert erkärt zu bekommen, warum sie kein Geld erhalten.

Soweit als Ergänzung zum heutigen Blogbeitrag über den Roland und die ARAG.

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Ratlos

Da fragt mich vor ein paar Wochen ein Freiberufler, welchen Rechtsschutzversicherer ich ihm empfehlen könne. Das ist eine Frage, die häufiger an mich bzw. an die Redaktion des RSV-Blogs gerichtet wird.

Konkrete Empfehlungen kann ich regelmäßig nicht geben, weil ich eben Strafverteidiger und kein Versicherungsvertreter oder -Makler bin, der sich mit den Tarifen und Bedingungen auskennt.

Aber aus dem Schatz umfangreicher Erfahrung mit dem Regulierungsverhalten der unterschiedlichen Versicherer kann ich berichten und daher von dem einen oder anderen Versicherer warnen oder abraten.

Dem Freiberufler habe ich dazu geraten, sich nicht beim Roland (und auch nicht bei der ARAG) zu versichern, weil wir – und viele andere Kollegen – mit diesen beiden Versicherern wiederholt ziemlich üble Erfahrungen gemacht haben.

Gestern erreichte mich ein Brief dieses Nun-Versicherungsnehmers, er habe sich bis 2015 (!) beim Roland eingedeckt, und schickt mir Kopien seines Vertrages und der dazugehörigen Bedingungen.

Soviel dazu, welchen Wert meine Beratung für manche Menschen hat.

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Ablehnungsgesuch

Nach 72 Hauptverhandlungsterminen kam heute das erste Ablehnungsgesuch, gestellt von zwei der drei Angeklagten.

Konsequenz: Ein Vorsitzender Richter, der sich über sich selbst ärgert. Und: Schluß der Sitzung statt um 16:00 Uhr bereits um 11:00 Uhr.

Könnte man häufiger mal machen … ;-)

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Rätsel für Strafverteidiger

Der Mandant hat Post bekommen.

(Doppelklick zur vollständigen Ansicht der Ladung.)

Er hat nur noch knapp 400 Euro, will aber eigentlich gar nicht in den Knast. Und jetzt?

Was raten Sie dem Mandanten?


     

 

Ergebnis anschauen

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(Die Antwort: „Zahlen Sie die 400 Euro an den Verteidiger!“ wurde nicht zugelassen. 8-) )

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Sonntagslektüre

Damit der Strafverteidiger auch am Wochenende seine Zeit mit Straftaten verbringen kann:

Sein Held Gereon Rath erlebt eine Stadt im Rausch. Kokain, illegale Nachtclubs, politische Straßenschlachten – ein Tanz auf dem Vulkan. Der junge, ehrgeizige Kommissar, neu in der Stadt und abgestellt beim Sittendezernat, schaltet sich ungefragt in Ermittlungen der Mordkommission ein – und ahnt nicht, dass er in ein Wespennest gestoßen hat.

Spannende Nachmittagslektüre.

Danke für den Buchtip an den Kollegen Michael Böcker, den das Verbrechen auch nicht losläßt, nachdem er die Kanzleitür von außen abgeschlossen hat.

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Das Marketing des Strafverteidigers Schwenn

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder es hat sich alles glücklich gefügt, dann hat Herr Schwenn einen guten Draht zu den Wesen über den Wolken. Oder er beherrscht das Verteidiger-Marketing aus dem FF.

In dem Monat, in dem Herr Schwenn das Kachelmann-Mandat übernommen hat, erscheint – neben der Gerichtsbeschimpfung in der Cicero – in der Standard-Zeitschrift für Strafverteider ein Aufsatz von ihm: Fehlurteile und ihre Ursachen – die Wiederaufnahme im Verfahren wegen sexuellen Mißbrauchs (StV 2010, Heft 12, S. 705).

Der Beitrag beruht auf zwei vom Schwenn gehaltenen Vorträgen aus dem Jahr 2009. Es ging um zwei Fälle vermeintlichen sexuellen Mißbrauchs, die sich Mitte der neunziger Jahre zugetragen haben. Der Vater und der Onkel eines minderjährigen Mädchens wurden 1995 bzw. 1996 zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

In einem Dossier im Mai 2002 beschrieb Sabine Rückert in der „Zeit“, warum und wie sich das Landgericht Osnabrück geirrt haben muß. Rechtsanwalt Schwenn betrieb das Wiederaufnahmeverfahren und setzte im Februar 2004 die Wiederaufnahme und die erneute Verhandlung durch. Am Ende – 2005 und 2006 – wurden beide Verurteilte freigesprochen. Ein grandioser Erfolg, vor dem man den Hut ziehen muß.

Seit dieser Zeit feiert Schwenn diesen Erfolg, vermarktet ihn auf vorbildliche Weise. Und er hat Glück, daß er von einer Gerichtsreporterin und der „Zeit“ dabei unterstützt wird. Eine perfekte Symbiose.

Es fällt mir schwer, da noch an einen Zufall zu glauben, der zu dem Verteidigerwechsel geführt hat.

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Unordentlicher Zustand bemerkbar

Aus einem Durchsuchungsbericht der Bundespolizeidirektion:

Vermerk zur Wohnung H**straße 4

1. Ordnungszustand
Persönlicher Eindruck:

Beim Betreten der Wohnung H**straße 4 befand sich die diese in einem unordentlichen Zustand. Dies machte sich dadurch bemerkbar, dass auf den Fußböden der Kinderzimmer getragene Bekleidungsteile zusammengeknüllt lagen. Auf den Ablagen / Tischen standen Teller mit angetrocknetem Mittagessen von Vortagen. Auf den Fußböden lagen leere Getränkeflaschen. Insgesamt entstand der Eindruck einer ungepflegten Wohnung.

Eine gewisse Grundordnung konnte in dieser Wohnung nicht erkannt werden. Schriftstücke und Behördenschreiben bzw. Mahnbriefe lagen im Bettkasten der ältesten Tochter, im Küchenschrank und als lose Blattsammlung im Wohnzimmerschrank vermischt mit wichtigen Personaldokumenten.

Die Suche nach Beweismitteln gestaltete sich in der Wohnung aus vorgenannten Gründen schwierig.

Zudem waren drei der Kinder in der Wohnung anwesend. Weiterhin befand sich ein ungefährlicher ca. 30 cm hoher Mischlingshund der Mieterin in der Wohnung.

Der allgemeine Ordnungszustand der Wohnung wurde von den, als Zeugen hinzugezogenen, Vetretern des Ordnungsamtes in Augenschein genommen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurde daraufhin befragt. Sie gaben an, den unordentlichen Zustand, auch in den Schränken, wahrgenommen zu haben. Bei Erforderlichkeit könnten beide dazu ebenfalls als Zeugen gehört werden.

2. Ablauf:

Die Durchsuchung wurde im Uhrzeigersinn durchgeführt (s.Skizze). …

Es ging um Diebstahl von ein paar Kilo Buntmetall. Insgesamt gibt es fünf weitere Beschuldigte, die nun alle genauestens Bescheid wissen, wie es in der H**Srtaße 4 aussieht.

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Die Polizei digitalisieren

Genauso wie es immer noch Rechtsanwälte gibt, die mit Schreibmaschine, Kohle- und „Butterbrotspapier“ arbeiten, gibt es noch Polizeibehörden, die die Überwachung der Bürger auf VHS-Kassetten speichern.

Da unsere Kanzlei eben keine Videothek ist, müssen wir die Bänder digitalisieren. Unser alter Pinnacle-Konverter lief aber nicht mehr unter Win 7/64 auf dem neuen Rechner, deswegen mußte was Neues her:

Die Kritik des Video-Freaks redmonk78

… der Ton klingt beim digitalisieren dumpfer, als wenn ich die externe Quelle direkt an meine Soundkarte anschließe …

mag berechtigt sein, aber wir hören in der Kanzlei keine Klassik-Konzerte über den PC-Lautsprecher. Und für die Zwiegespräche der Funkwagenbesatzung während einer Verfolgungsfahrt reicht es allemal.

Danke an Gisbert Stückgen für die Auswahl und Installation.

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Dauertherapie für Alice Schwarzer

Ich habe mich auch schon mehrfach gefragt, was Frau Schwarzer veranlaßt hat, in dem Blut- und Busenblatt aus dem Hause Springer zu schreiben. Ihre eigenen Erklärungen – zum Beispiel im Rahmen eines Interviews im Stern – erschienen mir eher weniger zufrieden stellend.

Der Kollege Ulrich Dost, Rechtsanwalt in Berlin, hat sich die Mühe gemacht, diesem Gedanken mithilfe eines Experten nachzugehen. Er kam zu folgendem – wenig überraschenden, aber treffenden – Ergebnis:

Der von mir befragte Liebespsychologe vermutet bei ihr ein tief verwurzeltes Gefühl der Inakzeptanz bei den männlichen Artgenossen. Ihre heimliche Hoffnung auf einen Lebenspartner blieb immer Illusion. Die daraus entstandenen Depressionen treten offenbar in Phasen auf. Der Experte nimmt an, dass sich Alice Schwarzer schon vor Jahrzehnten ihres inzwischen betagten Daseins in mediale Dauertherapie gegen die Depressionen begeben haben muss. Als sie nun kürzlich erfuhr, dass der Wetterfrosch einen ganzen Harem der von ihm sehr individuell und einfallsreich alle gleich als ”Lausemädchen” bezeichneten Frauen sein eigen nennen durfte, wurde ihr plötzlich und schmerzhaft klar: sie gehörte wieder nicht zum erlauchten Kreis ausgewählter Frauen eines Mannes. Und so kam es zu einem heftigen Depressionsschub, dem sie sich sofort mit der Medientherapie entgegenstellte …

Ja, genauso, wie es Rechtsanwalt Dost in seinem Weblog beschreibt, muß es sein. Ich warte gemeinsam mit ihm gespannt auf weitere Therapiesitzungen der Frau Schwarzer in (mit?) der BILD.

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Nicht so eilig

Die Staatsanwaltschaft hat Zeit. Der Vorfall ereignete sich am 19. August 2010. Am 11. September findet sich folgender Vermerk in der Akte:

Die Akte konnte also noch weitere fünf Wochen warten, bis sie weiter bearbeitet werden sollte. Das geschah dann am 24. November 2010. Es wurde ein medizinisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.

Der Medizinmann soll feststellen, ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich oder gegen den Willen der – heroinabhängigen – Frau erfolgte. Das ist ja dann nicht so eilig.

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