Unordentlicher Zustand bemerkbar

Aus einem Durchsuchungsbericht der Bundespolizeidirektion:

Vermerk zur Wohnung H**straße 4

1. Ordnungszustand
Persönlicher Eindruck:

Beim Betreten der Wohnung H**straße 4 befand sich die diese in einem unordentlichen Zustand. Dies machte sich dadurch bemerkbar, dass auf den Fußböden der Kinderzimmer getragene Bekleidungsteile zusammengeknüllt lagen. Auf den Ablagen / Tischen standen Teller mit angetrocknetem Mittagessen von Vortagen. Auf den Fußböden lagen leere Getränkeflaschen. Insgesamt entstand der Eindruck einer ungepflegten Wohnung.

Eine gewisse Grundordnung konnte in dieser Wohnung nicht erkannt werden. Schriftstücke und Behördenschreiben bzw. Mahnbriefe lagen im Bettkasten der ältesten Tochter, im Küchenschrank und als lose Blattsammlung im Wohnzimmerschrank vermischt mit wichtigen Personaldokumenten.

Die Suche nach Beweismitteln gestaltete sich in der Wohnung aus vorgenannten Gründen schwierig.

Zudem waren drei der Kinder in der Wohnung anwesend. Weiterhin befand sich ein ungefährlicher ca. 30 cm hoher Mischlingshund der Mieterin in der Wohnung.

Der allgemeine Ordnungszustand der Wohnung wurde von den, als Zeugen hinzugezogenen, Vetretern des Ordnungsamtes in Augenschein genommen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurde daraufhin befragt. Sie gaben an, den unordentlichen Zustand, auch in den Schränken, wahrgenommen zu haben. Bei Erforderlichkeit könnten beide dazu ebenfalls als Zeugen gehört werden.

2. Ablauf:

Die Durchsuchung wurde im Uhrzeigersinn durchgeführt (s.Skizze). …

Es ging um Diebstahl von ein paar Kilo Buntmetall. Insgesamt gibt es fünf weitere Beschuldigte, die nun alle genauestens Bescheid wissen, wie es in der H**Srtaße 4 aussieht.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht.

17 Antworten auf Unordentlicher Zustand bemerkbar

  1. 1
    dath vader says:

    dann kann man sich ja schon mal jetzt Sorgen um die Bezahlung der Verteidigerrechnung machen

  2. 2
    Ludwig says:

    „Sie gaben an, den unordentlichen Zustand, auch in den Schränken, wahrgenommen zu haben. Bei Erforderlichkeit könnten beide dazu ebenfalls als Zeugen gehört werden.“

    § 117a OWiG (Emittierung unangenehmer Gerüche)?
    § 117b OWiG (Verletzung der Schrankordnung)?

  3. 3
    Till says:

    Das nennt man Panoramafreiheit :-)

  4. 4
    gulliver says:

    Wieviel Kilo Buntmetall lagen denn im Bettkasten der ältesten Tochter?

  5. 5
    fernetpunker says:

    Da fragt sich wirklich, was diese Beschreibung noch mit dem Ermittlungsverfahren und dem Tatvorwurf zu tun hat. Oder soll dem Beschuldigten aus der Unordnung seiner Wohnung ein strafverschärfender Strick der Verschleierung von Beweismitteln o. ä. gedreht werden? *kopfschüttel*

  6. 6
    whocares says:

    Dann sollen sich die Herren halt vorher anmelden, dann kann man vorher auch die Bude aufräumen und ’nen Käffchen aufsetzen :D

    *kopfschüttel*

  7. 7
    dolf says:

    Die Kinder sollen aus der Familie entfernt werden.
    Kupfer noch im Kabel kostet hier 1,23 Euro/kg.

  8. 8
    sso says:

    Schön auch die Loseblattsammlung.

  9. 9
    doppelfish says:

    Unordnung? War vielleicht vorher eine Durchsuchung?

  10. 10
    JDS says:

    Es ist aber wirklich auch eine Zumutung für die durchsuchenden Beamten, dass die Beweismittel nicht unter „B“ abgelegt waren …

  11. 11
    Roland says:

    wegen ein bisschen bundmetall eine hausdurchsuchung?!
    das wird ja immer finsterer..

  12. 12
    Roland says:

    ich meinte bunt und nicht bund.

  13. 13
    manuel d. says:

    für den fall einer hausdurchsuchung werde ich heute abend maletwas aufräumen…hörte sich etwas nach meiner wohnung an…ausser die kinder und der hund:-)

  14. 14
    Patrick says:

    Hmm, wieso hat die Bundespolizei die Durchsuchung durchgeführt? Gefahr im Verzuge? An Bahnanlagen/ am Flughafen Buntmetall mitgehen lassen?

  15. 15
    David says:

    Ich habe einmal in einer Ermittlungsakte gelesen, „Im Kühlschrank befand sich ausschließlich eine Flasche Cola und eine angebrochene Flasche Whisky“. Das war auch ganz prima.

  16. 16
    klabauter says:

    @david:
    Wenn es um Nachtrunk oder darum geht, dass jemand behauptet, er sei zur Tatzeit volltrunken gewesen, ist das doch durchaus eine brauchbare Feststellung.

  17. 17
    Kand.in.Sky says:

    Ordnungsamt als Zeuge der Unordnung?
    Ist das ein Transkript einer MontyPython-Folge?

    #k.