Reisekostenvorschuß

Ich hatte von einer Bulgarien-Reise berichtet, die durch eine „ausgelagerte“ Beweisaufnahme erforderlich wurde. Einer der Verteidiger hatte beantragt, einen Vorschuß auf die Reisekosten festzusetzen und an ihn auszuzahlen.

Die freundliche Rechtspflegerin, die für diesen Antrag zuständig ist, schrieb ihm:

… werden Sie bzgl. Ihres Antrags auf einen Reisekostenvorschuss um Mitteilung gebeten, wer die Reise durchführen wird. Der Antrag ist von demjenigen, der den Vorschuss in Anspruch nehmen möchte, schriftlich zu stellen bzw. genügt der schriftliche Hinweis, dass Sie persönlich reisen werden.

Es bestehen keine Bedenken, einen Vorschuss in Höhe von 500,00 € pro Person festzusetzen. Nach Durchführen der Reise sind die tatsächlich entstandenen Kosten durch Einreichen der Originalbelege abzurechnen.

Der Antrag stammte vom 29. März 2011. Der Flieger nach Sofia startete von Tegel am 13. April 2011 um 10:05 Uhr (Flugnummer: FB 0320). Auf dem Schreiben der freundlichen Rechtspflegerin war oben rechts zu lesen:

Die Mühlen der freundlichen Rechtspflegerin brauchen eben ihre Zeit.

Nebenbei – soviel Zeit muß sein:

Kosten für Frühstück oder andere Mahlzeiten werden durch das Tagegeld abgegolten und können nicht abgerechnet werden.

Aber wehe, wenn das Gehalt der freundlichen Rechtspflegerin nicht pünktlich am Monatsersten auf ihrem Konto ist.

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Mal eben bestellt

Osterlektüre, nostalgische.

„Euch schickt der Herr zu uns.“
„Nein! Wir kommen nur zufällig vorbei!“

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Überflutung

BGH-Präsident Klaus Tolksdorf kritisierte in seinem Grundsatzreferat zum Thema „Strafen um jeden Preis?“ die Flut neuer Strafrechtsnormen, etliche neue, teils hochkomplexe Tatbestände seien selbst für Praktiker kaum noch zu durchschauen.

Auch die Debatte über die Verjährungsfristen in Fällen sexuellen Missbrauchs zeuge von der gewachsenen Bereitschaft zum „Strafen um jeden Preis“, klagte Tolksdorf. Zugleich kritisierte er die Zunahme der Telefonüberwachung. Zwar gehe ihm die Behauptung des früheren Verfassungsrichters Jürgen Kühling zu weit, wonach das Fernmeldegeheimnis de facto abgeschrieben werden müsse. Doch habe die Überwachung mittlerweile ein bedenkliches Ausmaß erreicht.

Quelle: Berliner Zeitung

Hey, will der Mann uns arbeitslos machen?! Schließlich leben Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und die gesamte Belegschaft der Justiz ganz gut von dem Verfolgungswahn des Volksempfindens.

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Klaus klaut

Der tschechischer Präsident Václav Klaus wird sich wohl irgendwohin gebissen haben, nachdem er sich das hier angeschaut hat:

Politiker eben.

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Freiheit für zu Guttenberg

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wird in der Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Guttenberg keinen Strafantrag stellen.

«Der Bundestagspräsident hat den Ältestenrat in seiner letzten Sitzung davon unterrichtet, dass dafür keine Notwendigkeit besteht», sagte Lammerts Sprecher Guido Heinen dem Berliner «Tagesspiegel». Eine nähere Begründung dafür gab es nicht.

berichtet die Berliner Zeitung.

Tja, wo kein Kläger, da kein Richter. Glück gehabt.

Trotzdem: Schade, ich hätte ihn gern verteidigt. ;-)

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Persönliche Gründe für eine Bulgarienreise

Heute fliegen drei Strafverteidiger und ein Oberstaatsanwalt nach Sofia in Bulgarien.

Dort werden sie von einem Verbindungsbeamten des deutschen Bundeskriminalamts abgeholt und per Taxi in eine kleine Stadt 200 km weiter östlich begleitet.

Die Delegation wird dann in einem Hotel übernachten, um am nächsten Tag von einem Dolmetscher abgeholt und zum örtlichen Gericht begleitet zu werden.

Nach dem Gerichtstermin fährt die Delegation dann – wieder per Taxi – zurück nach Sofia, übernachtet dort in einem Hotel in Flughafennähe und fliegt anschließend nach Berlin zurück.

Es geht um die Vernehmung einer Chemikerin, die bei einer bulgarischen Behörde arbeitet, die mit der Kriminaltechnik beim Landeskriminalamt Berlin vergleichbar ist. Die Chemikerin hatte vor knapp zwei Jahren ‚mal eine „nicht geringe Menge“ Betäubungsmittel auf ihren Wirkstoffgehalt untersucht.

Der Kundige weiß, daß bei einem Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtMG) der Wirkstoffgehalt eine unmittelbare Auswirkung auf das Strafmaß hat. Deswegen muß das deutsche Strafgericht wissen, mit welchen Methoden die Betäubungsmittel untersucht wurden.

Dazu soll diese Chemikerin befragt werden. Von einem bulgarischen Richter, im Auftrag seiner deutschen Kollegen. Und die Verteidiger, aber auch der Oberstaatsanwalt haben eventuell auch noch die eine oder andere Frage.

Apropos Frage: Warum lädt das deutsche Gericht eigentlich die Chemikerin eigentlich nicht als Zeugin nach Berlin? Hat das Gericht gemacht. Aber die Dame wollte nicht kommen. „Aus persönlichen Gründen,“ hieß es in ihrer Absage.

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Das Wheelie und die Provida-Messung

Ein 31-Jähriger und seine Suzuki-Rennmaschine sind gestern von einer Provida-Besatzung aus dem Verkehr gezogen worden. Statt erlaubter 80 km/h wurde er mit 166 km/h gemessen.

Die Beamten der Verkehrsdirektion waren mit ihrem zivilen Provida-Fahrzeug auf Streifenfahrt. In der Hammer Landstraße fand der Suzuki-Fahrer die Aufmerksamkeit der Polizisten, als er den Streifenwagen nur auf dem Hinterrad fahrend überholte. Danach schlängelte er sich zügig durch den mehrspurigen Verkehr zur Autobahnauffahrt und beschleunigte massiv, als er freie Fahrt hatte. Vermutlich um den Verschließ des Vorderrades zu minimieren erstaunte er auch hier die Beamten erneut, in dem er auch hier seine „Wheelie’s“ zeigte. Trotz des sich rasch aufbauenden Abstandes zwischen der Suzuki und dem Provida-Fahrzeug gelang es, eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen. Auf einer Strecke von zwei Kilometern erreichte der 31-Jährige 166 km/h statt der erlaubten 80 km/h. An der Ausfahrt Jenfeld verließ der Kradfahrer die Autobahn; die Polizisten folgten. In der Jenfelder Allee wurde der 31-Jährige angehalten. Befragt zu seinem Auftritt teilte der angehende Bundeswehr-Offizier mit, er sei Sicherheitsinstruktor eines Automobilklubs und bilde nebenher auch Motorradrennfahrer aus.

Statt Podiumsplatz, Sektduschen und Preisgeldern machten die Polizeibeamten eine andere Rechnung auf: 680 Euro Bußgeld, vier Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot. Damit hat sich die Motorradsaison für den 31-Jährigen deutlich verkürzt und seine Suzuki-Rennmaschine wird er in den nächsten Monaten nur auf abgesperrten Rennstrecken ausfahren können.

Quelle: Polizeipresse Hamburg

Moppedfahren scheint er zu beherrschen. Jetzt braucht er noch ein paar Hinweise, woran man eine Zivilstreife erkennt. In der nächsten Saison dann wieder …

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Anarchie!

In der einen Hand den Döner, gerade abgebissen, kauend; in der anderen Hand das eingeschaltete Handy, mit dem das Verbotsschild fotografiert wurde. Ha!

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Ich, der Mittelpunkt der Welt

Aus einer Anrufbenachrichtigung:

Datum: 30.03.2011 – 22:38 Uhr
Anruf von: Herr Müller(*)
Ansprechpartner: Hr. Hoenig
Mobiltelefon: +4917*********
Nachricht: Bittet um RR. Betr.: ist bekannt

(*): Herr Müller ist nicht der wirkliche Name, aber der Name des Anrufers war ein ähnlicher Gattungsbegriff, mit dem allein in unserer Kanzlei locker eine zweistellige Anzahl von Mandanten eingeordnet werden können.

Ich frage mich, ob Herr „Müller“ sich ganz sicher ist, daß er der einzige auf dieser Welt ist, der Herr „Müller“ heißt.

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Bitte nicht vorführen

Es geht um eine kleine Strafsache, der Angeklagte ist psychisch krank. Beim ersten Termin ist er nicht erschienen, obwohl:

Die ordnungsgemäße Ladung wird festgestellt.

war im Sitzungsprotokoll zu lesen. Es mußte also ein weiterer Termin anberaumt werden.

Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft legte erwartungsgemäß einen Schalter um und beantragte den Erlaß eines Haftbefehls nach § 230 II StPO. Der Hinweis des Verteidigers und des Betreuers des Angeklagten, daß dieser krankheitsbedingt Probleme hätte, sich Termine zu merken, stieß beim Staatsanwalt auf Durchzug zwischen den Ohren.

Die Richterin behielt allerdings ihr Augenmaß und erließ später einen Vorführungsbeschluß, also im Verhältnis zum Haftbefehl die weitaus mildere und gleichermaßen wirksame Maßnahme in diesem Fall. Damit aber nicht genug.

Den Beschluß übermittelte sie mit einem spannenden Anschreiben an die zuständige Polizeidienststelle, die mit der Vollstreckung beauftragt wurde:

Auf diesem Wege wurde aus der zwangsweisen Vorführung dann die höfliche Dienstleistung „Erinnerung an den bevorstehenden Hauptverhandlungstermin“.

Sowas wäre in Berlin völlig ausgeschlossen. Das geht nur auf dem Dorf.

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