Heute:
Angriffe auf Polizisten in Berlin
40 Nazis 600 Polizisten 300 Gegendemonstranten
Wrangelkiez tourismusoptimiert
Dem Foto nach ist der Kollege deutlich jünger als ich.
Paul Wrusch berichtet Unglaubliches aus Dresden in der taz:
Die Dresdner Polizei hat bei den Antinaziprotesten im Februar dieses Jahres die Handyverbindungen von tausenden Demonstranten, Anwohnern, Journalisten, Anwälten und Politikern ausgespäht. Wie die Staatsanwaltschaft Dresden der taz bestätigte, wurde am 19. Februar weiträumig eine sogenannte Funkzellenauswertung (FZA) durchgeführt.
Dabei erfasste die Polizei über einen Zeitraum von mindestens viereinhalb Stunden sämtliche Anrufe und SMS-Nachrichten, die bei allen Personen ein- oder ausgingen, die sich in der Südvorstadt aufhielten. Gespeichert wurden auch die exakten Positionen der Telefonnutzer. 12.000 Menschen wohnen in dem überwachten Gebiet, hinzu kamen an diesem Tag tausende Demonstranten, etliche Journalisten, Anwälte und Politiker.
Ich fasse es nicht, daß es immer (schon?) wieder Leute gibt, die das „Einwecken“ von Geruchsproben in Einmachgläser mit modernen Mitteln für gut heißen. Was haben diese Oberspione, die so eine generelle Bespitzelung von Bürgern, die ihre aktiv ihre Freiheits- und Grundrechte wahrnehmen, anordnen, eigentlich aus der Geschichte gelernt? Wieso werden diese Demokratie-Saboteure nicht vom Hof gejagt?
Ich will von so einem Pack nicht regiert und auch nicht verwaltet werden!
Die Zeit und die Generalstaatsanwaltschaft Dresden verkaufen es als Erfolgsmeldung:
Gut eine Woche nach der Razzia gegen das gesperrte illegale Internet-Filmportal kino.to haben die Fahnder erste Konten und Luxusautos beschlagnahmt. Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt.
Gestattet sei aber die Frage, aus welchem Grunde es eine gute Woche lang dauert, bis die bei den Durchsuchungen sichergestellten (Konto-)Unterlagen und die darin enthaltenen Informationen endlich ausgewertet wurden. Das sind mehr als sieben lange Tage, an denen Beamte in Papieren und Rechnern herumgesucht haben, bis sie etwas fanden, das dann endlich zum Kontenarrest führen konnte.
Oder anders formuliert:
Sieben lange Tage, in denen die Kontoinhaber bzw. deren Vertreter unbeschränkten Zugriff auf die Guthaben hatten. Eine Erfolgsmeldung also?
Ich hatte am vergangenen Mittwoch eine Verabredung. Der auswärtige Mandant wollte anrufen, damit ich ihn über die Sach- und Rechtslage informiere. Darauf hatte ich mich vorbereitet und mir ausreichend Zeit für ein ausführliches Telefonat reserviert.
Der Mandant rief nicht an; weder zur verbarten Zeit, noch später und eine eMail hat er auch nicht für erforderlich gehalten.
Gestern, also am Samstag Abend, 23:30 Uhr, ging sein Anruf auf unserem Notruf ein:
Anruf von: Herrn Bulli Bullmann
Telefon: +4917412345678
Bittet dringend um RR., mgl. heute noch. Er hatte seinen Telefontermin am Mittwoch mit Ihnen verpasst. Hat eine wichtige Frage.
Es handelt sich bei diesem Mandant um jemanden, der die Kosten seiner Verteidigung nicht aus eigener Tasche bezahlen muß.
Heute:
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten: Vermögenshaftung von Beamten.
taz.de: Totschlagprozess in Leipzig: Beweise für Rassismus gesucht.
Dr. Schmitz & Partner: Mitten in Berlin.
NDR.de: Alice im Wunderland (Kachelmanns Cut).
Noch ein Wort zu dem Rechtspfleger, der in dem Vetter-Beitrag von gestern nur am Rande erwähnt wird:
Ich stellte wie üblich den Kostenerstattungsantrag und erlebte eine Überraschung. Der Rechtspfleger weigerte sich, mir die Anwaltsgebühren zu erstatten, die in den beiden kleineren Verfahren angefallen waren, bevor sie mit der großen Sache verbunden wurden.
Wenn man sich solche Kostenfestsetzungsbeschlüsse in der Praxis etwas genauer anschaut, dann findet man oft (nicht immer) irgendwo zwischen den Zeilen einen gestreckten Mittelfinger:
„Ätsch, Du Dummkopf! Haste wat vergessen, wa?! Röhregucken!“
Es gibt wenige Rechtspfleger, die in solchen Situationen sich ähnlich fair verhalten, wie der von dem Kollegen Vetter beschriebene Richter.
Eine eMail oder ein Anruf, etwa mit dem Text:
Wenn Sie den Lohn für Ihre Arbeit bekommen möchten, dann stellen Sie doch bitte schnell noch den Erstreckungsantrag; ich habe die Akte bereits auf den Weg zum Richter gegeben.
wäre doch eine nette Geste. Was spricht dagegen?
Wenn ich irgendwann mal einen Wunsch frei habe, werde ich mir freundliche Rechtspfleger wünschen. Davon gibt es nämlich viel zu wenig.
Der Kollege Udo Vetter berichtet über einen Fehler, der wohl jedem Verteidiger schon einmal unterlaufen ist, auch mir. Und der häßlich in’s Geld geht.
Es ist das schreckliche Wort der Erstreckung, das zu Überraschungen führt, wenn es nicht im Protokoll auftaucht, weil man es vergessen hat. Wie Herr Vetter.
Der Verteidiger wird in einer Sache zum Pflichtverteidiger bestellt. Später werden andere Verfahren zu dieser Sache hinzu verbunden. Nach der Verbindung sollte der Verteidiger dann das Gericht bitten festzustellen, daß die Bestellung zum Pflichtverteidiger auch für die anderen, hinzuverbundenen Verfahren gelten soll. Auf juristisch heißt das, er muß die Erstreckung beantragen.
Herr Vetter hat Glück gehabt. Der Richter hat diese Erstreckung noch entschieden, als das Verfahren bereits beendet war. Dies hatte die Folge, daß die Justizkasse nun auch die Pflichtverteidiger-Vergütung für die hinzuverbundenen Verfahren an den Verteidiger zahlen muß. Immerhin ein rundes Kiloeuro, wie der Kollege berichtet, erwartet er auf seinem Kanzleikonto. Und freut sich – mit Recht.
Des einen Freud ist aber des anderen Leid. Wie im richtigen Leben gilt dieser Satz auch in der Justiz.
Denn die Pflichtverteidigerkosten werden den Verfahrenskosten zugeschlagen. Und an dieser Stelle bekommt der zweite Satz bei der Urteilsverkündung eine entscheidende Bedeutung:
1. Der Angeklagte wird verurteilt …
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte …
Irgendwann wird bei dem Mandanten des Pflichtverteidigers eine Kostenrechnung der Justizkasse zugeschickt, auf dem dieselbe Zahl steht, die auch auf dem Kontoauszug des Verteidigers gedruckt ist.
Ich bin ganz sicher, daß der Kollege Vetter nicht gepennt hat. Diese Konsequenz kalkuliert ein Verteidiger ein, wenn er den Kostenantrag ans Gericht schickt. Und er hat seinen Mandanten über diese Kostenfolge bereits zu Beginn des Verfahrens informiert. Das machen wir in unserer Kanzlei auch – und zwar mit diesen wohlgesetzten Worten.
Der Leser des Beitrags im Lawblog sollte also berücksichtigen, daß die Pflichtverteidigung grundsätzlich keine kostenlose Verteidigung ist. Der dicke Hammer – die Kostenrechnung der Justizkasse – kommt stets am Schluß.
Wenn dem Verurteilten dann allerdings keine Mittel zur Verfügung stehen, diese Rechnung zu begleichen, kann er mit einem formlosen Antrag – bei dem der Verteidiger, ganz bestimmt auch Herr Vetter, regelmäßig hilft – die Niederschlagung dieser Kosten oder zumindest Ratenzahlung beantragen.
Gefunden und von mir photographiert an der Hauswand einer Eisdiele in der Nähe der Admiralbrücke.
Erinnert mich ein bisschen an den Slogan der damals schon Gestrigen in den Siebzigern: Geht doch rüber!
Die aktuelle Website von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig finden Sie unter
www.hoenig.de.
Die Seiten unter www.kanzlei-hoenig.de sind auf dem Stand von 2019 und wurden/werden seitdem nicht mehr aktualisiert.
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