Der Mandant war ziemlich umtriebig. Ihm gehörten ein paar Gesellschaften, mit denen er eigentlich gutes Geld verdient hat. Aber irgendwas störte die Staatsanwaltschaft daran.
Deswegen besuchte man ihn – das heißt: etwa 20 Polizeibeamte und der Staatsanwalt schauten sich in seinen Unternehmen um.
Und weil man gerade schon ‚mal da war und ohnehin noch Kapazitäten frei hatte, nahm man alles mit, was nicht bei drei auf dem Baum war – insbesondere die gesamte Datenverarbeitung inklusive aller Mauspads und das in Leitzordnern sorgfältig abgeheftete Papier.
Auf den Rechnern und in den Ordnern fanden sich dann auch nützliche Hinweise auf die Bankverbindungen, um die üblichen Finanzermittlungen durchführen zu können. Am Ende standen dann die Arreste und Pfändungen sämtlicher Bankkonten und der darauf befindlichen Guthaben.
Und weil ein Mensch ohne Buchführung und Bankkonten ohnehin kein vollwertiger Mensch mehr ist, zog die Staatsanwaltschaft in einer Art kollusivem Zusammenwirken mit dem Haftrichter auch noch den Mandanten aus dem Verkehr. Untergebracht in staatlicher Obhut mußte er sich fortan nicht mehr selbst um seine Mahlzeiten kümmern, freundliche Wachtmeister servieren ihm das Frühstück morgens im Zimmer.
Der Mann sitzt nun ohne Buchhaltung, ohne EDV und abgeschirmt vom üblichen Publikums- und Briefverkehr im Knast.
Es hat ein paar Wochen gedauert, bis sich das auch bei der zuständigen Finanzverwaltung herumgesprochen hat. Nicht nur die Familie, sondern auch die Finanzbeamten haben den Mandanten vermißt. Naja, weniger den Mandanten. Es waren die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und Vorauszahlungen, die seit der Hausdurchsuchung, der Beschlagnahme der Buchhaltung, der Arrestierung der Kontenguthaben und der Verhaftung ausblieben.
Und wenn Steuern nicht rechtzeitig bezahlt und die Steuererklärungen nicht abgeben werden, dann liegt natürlich auch der Verdacht auf der Hand, daß man es mit einem böswilligen Steuerhinterzieher zu tun hat. Was liegt also näher, als gegen den Steuerflüchtling deswegen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Vergangene Woche erhielt der Mandant Post. Die zuvorkommende Straf- und Bußgeldstelle teilte ihm mit, daß man ihm nun Gelegenheit zur Stellungnahme gäbe. Und er möge doch bitte seinen Pflichten als Steuerpflichtiger nachkommen, die Steuererklärungen abgeben und die Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der zu zahlenden Steuern hat man dann auch gleich geschätzt, irgendwas hoch im sechsstelligen Bereich.
Es gibt Momente im Leben eines Menschen, da gehen einem solche Briefe des Finanzamts am Heck vorbei. Ich kann das sehr gut nachvollziehen.