Über die Schwierigkeiten der Rechtsanwältin Tina Gröbmayr und ihres Ausbilders Rechtsanwalt Ulf Köpcke, die einen Neonazi in Freiburg verteidigen, hatte ich berichtet. Es ging in meinem Blogbeitrag um die Frage, ob es einer links-alternativen Anwältin gestattet ist, eine rechtsradikale Dumpfbacke zu verteidigen. Dabei habe ich die Ansicht vertreten, daß auch Dumpfbacken effektiv verteidigt werden müssen.
Eine andere Ansicht vertreten (vertraten?) die Parteifreunde der Verteidigerin, die in einer Gegenrede zu meiner Kritik Stellung genommen haben.
Heute nun berichtet Heinz Siebold in der taz, daß die Verteidigung der beiden Kollegen zu einem erstinstanzlichen Freispruch geführt hat:
Das Landgericht Freiburg hat den Kopf der Neonazigruppe „Freie Kräfte Ortenau“ und erfolglosen NPD-Landtagskandidaten Florian S. vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen.
Dem taz-Bericht ist zu entnehmen, daß das Gericht davon ausging, der Angeklagte hätte zum einen keinen Tötungsvorsatz gehabt. Aber selbst eine gefährliche Körperverletzung sei nicht gegeben, weil der Neonazi in Notwehr – also um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich abzuwenden, § 32 StGB – gehandelt habe. (Ob die Tat nun „gerechtfertigt“ oder wegen eines Exzesses „entschuldigt“ gewesen sein soll, läßt sich aus dem taz-Bericht nicht sauber herleiten; dies ist für das Ergebnis – Freispruch – aber auch egal.)
Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof einlegen wird. Die Vertreter der Nebenklage sind sich spontan sicher, daß sie für ihre Mandanten ins Rechtsmittel gehen werden.
Der Journalist zitiert die Vorsitzende Richterin:
Der Grundsatz „in dubio pro reo“ gelte aber auch für Neonazis.
Die Nazis hätten ihre Ziele erreicht, wenn das nicht so wäre. Ich freue mich als Verteidiger jedenfalls für die junge Kollegin und ihren Erfolg. Wenngleich ich als Mensch den Nazi auch lieber von der Straße geholt gesehen hätte.
Die Konsequenz aus dieser Entscheidung, die einige der Zuhörer und die Nebenklage nun befürchten, muß der Rechtsstaat ertragen. Ich auch.
Update:
Kommentar zum Neonazi-Urteil: „Rechtsstaat tut weh„, auch von Heinz Siebold, nun in der Stuttgarter Zeitung